Eckart
Im Kleingedruckten kann nur etwas über die Garantie stehen, aber nicht über die Gewährleistung, denn letztere steht im Gesetz und kann nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden.Bei Batterien ist das mit der Garantie/Gewährleistung eh so eine Sache...bei meinem Auto wurde jegliche Garantie nach nur 3 Monaten abgelehnt und tatsächlich: Im Kleingedruckten stand da wirklich, dass Batterien ausgenommen seien....
Und da gilt für Batterien auch nichts anderes als für andere Bauteile. Allerdings sind Batterien Teile mit vergleichsweise kurzer Lebensdauer. Reklamieren kann man nur einen versteckten Prduktionsfehler. Eine ungewöhnlich kurze Lebensdauer wäre allerdings auch einer, aber nicht der Ausfall nach einer normalen Lebensdauer, auch wenn der vor Ablauf der Gewährleistungsfrist auftritt. Garantein wären etwas Freiwilliges obenauf und sind für solche Bauteile üblicherweise ganz ausgeschlossen.
Im Fall des Threaderstellers war das aber gar kein Streitfall: Wenn der Händler eine neue Batterie gegeben hat, damit erübrigt sich die Diskussion, ob es nun Kulanz oder Gewährleistung war.
Eine leere Batterie allein wäre noch kein Fehler, solange man sie wieder aufladen kann und damit weder ein Fall für Garantie noch Gewährleistung.
Interessant wird die Frage, wenn die Batterie dann doch Schaden genommen hat wegen eines anderen Fehlers im Motorrad, also ein Folgeschaden eingetreten ist - das kann eher im Streit enden. Da hat man als Kunde auch eine Schadensminderungspflicht, d. h. wenn man erst einmal weiß, dass das Motorrad wegen eines Fehlers die Batterie leer saugt, müsste man zumutbare Maßnahmen ergreifen, dass es nicht zu einer Tiefentladung kommt, die die Batterie schädigen würde. Zu diesen Maßnahmen würde ich auch zählen, den Fehler zeitnah zu reklamieren.
Eckart