Inselbetrieb und Inselbetrieb
Grundsätzlich kann jede Erzeugungsanlage im Inselbetrieb genutzt werden sofern sie dafür vorgesehen ist, ergo über Leistungs- und Spannungsregler verfügt. Unabhängig vom Generatortyp. Nicht jede Anlage ist allerdings geeignet um in der öffentlichen Versorgung genutzt zu werden, bei der hohe Anforderungen hinsichtlich Frequenz und Spannung gefordert werden. Die derzeit eingesetzten Windenergieanlagen/Windparks sind nicht inselbetriebsfähig. Nach den derzeit geltenden Regeln BDEW, TransmissionCodes (TC) und VDEW sollen diese im Fehler-/Störungsfall vom Netz gehen, allerdings verzögert. Letzteres um eine Stützung des Netzes hinsichtlich Spannung zu gewährleisten. Dabei unterscheiden diese sich in keiner Weise von von konventionellen Kraftwerken, die im Fehlerfall ja auch als letzte vom Netz gehen. Bei Nahfehlern in den Einspeisungen der Kraftwerke ist das was anderes, hier müssen die Kraftwerke raus, da keine dabei keine Fehlerklärung gegeben und somit auch keine Möglichkeit zum Weiterbetrieb gegeben ist.
Der von Zebulon angesprochene Inselbetrieb kennzeichnet den Zustand nach einer Großstörung im Verbundnetz, die unterschiedlichste Ursachen haben kann. Meist Frquenzabsenkungen aufgrund von Leistungsdefiziten, wenn weder Primär- noch Sekundär- noch Tertiärregelung greuifen, d. h. wenn die fehlende Leistung im Verbundnetz nicht durch die Leistungsregler der vorhandenen Kraftwerke noch durch Einsatz zusätzlicher Kraftwerke gedeckt werden kann. Um ein Zusammenbruch des gesamten Verbundnetzes mit all seinen Folgen zu vermeiden, trennt man das im ungünstigsten Fall das Netz nun gezielt auf und bildet einzelne Teilnetzinseln. Jede der Inseln wird auf den Kraftwerken versorgt, die innerhalb dieser Insel in Betriebs sind, das können und das sollen auch Windenergieanlagen sein, die vor dem Auftreten der Störung in Betrieb waren. Ist die Leistung in der Insel trotz Erzeugung nmoch zu hoch, werden auch größere Verbraucher abeschaltet. Das können Industriebetriebe sein oder aber auch ganze Umspannwerke mit daran hängen Stadtwerken und Städten. Dabei ist Matthäus allerdings wirklich schon am letzten.
Sollte trotz dieser Maßnahmen in den verschiedenen Teilnetzen die Frequenz weiter sinken, hier gibt es verschiedenen Warnstufen für die verschiedene Maßnahmen vorgesehen sind, so kommt es letztlich dann zum "gezielten" Netzzusammenbruch. Dabei gehen die Kraftwerke, einschließlich sonstiger Erzeuger, vom Netz. Diese werden aber nicht heruntergefahren, sondern gehen in den Eigenbedarfsbetrieb um die Versorgung bei Bedarf dann anschließend wieder Stück für Stück aufbauen zu können. Bei der letzten gößeren Störung in Italien 2003 ist genau sowas in Italien passiert. Betroffen weren Italien, bestimmte Teile in Österreich und Frankreich. Der Netzwiederaufbau hat für Italien ca. 20 h gedauert, wobei danach immer noch Teile vorhanden waren, die aufgrund fehlender Erzeugung immer noch nicht versorgt waren.
Bezüglich Eigenbedarfsdeckubng im Inselbetrieb unterscheiden sich konventionelle Kraftwerke von Windparks für den o. g. Fall. In konv. Kraftwerken dient der Generator im Standby-Betrieb zur Eigenbedarfsdeckung, in Windparks muß derzeit auf separate Notstromaggregate zurückgegriffen werden. Ist das Netz allerdings wieder vorhanden, so ist ein Wiederanfahren der Windmühlen aufgrund der eingesetzten Umrichtertechnik, vermehrt Vollumrichter, problemlos möglich. Das kann entweder automatisch nach Spannungswiederkehr oder im Falle einer Großstörung auch gezielt durch den Netzbetreiber veranlaßt werden.
Also durch den Betrieb der Mühlen am Netz während einer Großstörung sehe ich jetzt erst einmal kein Problem. Ein Problem sehe ich dann, wenn der geforderte Netzausbau nicht erfolgt und man jetzt KKW abschaltet ohne für ädequaten Ersatz zu sorgen. Das bedeutet nicht 1:1-Ersatz durch konv. themische Kraftwerke, das kann durchaus auch in andere Richtungen gehen.
Eine Sache noch:
kein Mensch redet davon, daß man die Versorgung 100 % über Windräder erfolgen soll. Wenn man sich die Prognose über die zukünftige Entwicklung des BMU anschaut, so wird man feststellen, daß selbst bis zum Jahr 2050 noch thermische Kraftwerke vorhanden sein werden, allerdings keine KKW mehr.
Unterstellt man falsche Forderungen, so kommt man zu Schlußfolgerungen die dramatisch und gleichzeitig in sich schlüssig klingen. Die jedoch aufgrund der falschen Ausgangsituation die Verhältnisse nicht richtig widerspiegeln.
Gruß Thomas