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Gast 5187
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Das ist das eigentlich sinnfreie Totschlagargument mit dem Füllen der Kassen. Wer sich betriebswirtschaftlich mal dieser Sache angenommen hat, wird feststellen, dass die meisten Ordnungswidrigkeitenverfahren (es gibt auch andere Einzelbeispiele) defizitär sind und überwiegend einen Regelungs- bzw. einen Steuerungsansatz haben.
Da wird zwar an einer Stelle eine Haushaltsposition gefüllt; was die meisten Menschen aber gern übersehen, ist, das demgegenüber Personal-Materialkosten usw. In nicht unerheblichem Umfang stehen.
Und erst saldiert kann man eine vernünftige Aussage treffen. Interessiert aber die meisten Leute nicht, die einfach nur rumplärren wollen.
Vollkostenrechnung wird immer erst Betrieben, wenn man die eigenen Sachen kalkuliert.
Da wird zwar an einer Stelle eine Haushaltsposition gefüllt; was die meisten Menschen aber gern übersehen, ist, das demgegenüber Personal-Materialkosten usw. In nicht unerheblichem Umfang stehen.
Und erst saldiert kann man eine vernünftige Aussage treffen. Interessiert aber die meisten Leute nicht, die einfach nur rumplärren wollen.
Vollkostenrechnung wird immer erst Betrieben, wenn man die eigenen Sachen kalkuliert.