bernyman
... Tiger , das ist in NRW aber anders:Das ist schlicht falsch. Zumindest in Bayern (Polizei ist Ländersache!)
In den Führungsstrukturen der Polizei sitzen WEDER Landräte noch Regierungspräsidenten, die haben mit Polizei nicht das geringste zu tun. Sind dort weder in Entscheidungsprozesse eingebunden noch weisungsbefugt.
Ich kenne zumindest in Bayern keinen Landrat oder Regierungspräsidenten mit Anspruch auf Chauffeur.
In einer Großstadt wie München nachts die Polizei bei einem Einbruch rufen, heißt, dass du selbst um 3 Uhr früh in 10 Min. drei Streifenbesatzungen vor der Tür hast. Dass es auf dem flachen Land anders ist, weiß ich auch. Wichtig ist dass die Polizei den Einbruch aufklärt, nicht ob sie nun 5 min oder 15 Minuten zu spät kommt.
Tiger
Der Landrat leitet die Sitzungen des Kreistages, nimmt die Vertretung des Kreises bzw. Landkreises wahr, führt die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. In Nordrhein-Westfalen ist der Landrat im Wege der Organleihe gleichzeitig Chef der Kreispolizeibehörde.(auszug Wikipedia).
Zudem hat unser Landrat (Kreis Borken) einen Chauffeur , den(Chauffeur) kenne ich zufällig persönlich.
Die Aufklärungsrat ist hier auch nicht gerade hoch. bei einem Bekannten von mir wurde vor einem Jahr innerhalb kurzer Zeit mehreremals in seine Werkstatt eingebrochen und PC, Kasse,... gestohlen. Nach ein paar Monaten bekamm er eine Info von der Stattsanwaltschaft , Ermittlungen eingestellt, das dazu.