Schade, ich hab's nicht mehr hier, ist schon Jahre her und inzwischen geschreddert. Die telefonische Auskunft war "es wurde geschätzt" und es war keine Rede von hinterherfahren.
Ist egal. Ich fahre trotzdem gerne nach Österreich. Es gibt auch Deppen in Deutschland, daran sollte man nicht das ganze Land verhaften
Zum Schätzen:
( Und deswegen sehr unwahrscheinlich, das da wer auf der Autobahn am Strassenrand steht, wie gesagt, die hätten Dich dann aufhlaten müßen )
Auszug eines Schreibens aus einem Mail des ÖAMTC:
[...]
Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.
Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen
mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralph Wiplinger
Leiter Rechtsservice ÖAMTC OÖ
Beamten dürfen schätzen:
Link zum Gesetz
100m Beobachtungsweg sind notwendig:
Link zum Gesetz
Unterschied von 50/60 und 60/70 darf nicht geschätzt werden:
Link zum Gesetz und
Link zum Urteil
2 Beamte und ein Beobachtungsweg von 450m entsprechen einer Messung:
Link zum Urteil