Kann immerhin sein, dass sich einer das Kennzeichen lediglich notiert hat.
So geht's jawohl auch nicht.
Denn wenn sich der Beamte das Kennzeichen notiert hat, stellt das eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle dar.
Ein Kennzeichen eines rasch vorbeifahrenden KFZ, fehlerfrei aufzunehmen, sehe ich in jedem Fall als kritisch an.
Das sind Polizeibeamte, die sind dazu ausgebildet und es ist ihr Job, Leute zu identifizieren. Die haben Kraft ihres Amtes eine größere Glaubwürdigkeit als der Nachbarrentner, der mit dem Kissen im Fenster die Falschparker denunziert.
Wenn so ein Schreiben kommt, steht da beispielsweise:
Sie überschritten die zulässige ... (etc)
§ 3 Abs 3, § yyy bla bla
Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge: Herr Schwarz-Riesling, Landeshauptstadt Wiesbaden
Bei Briefen aus Wiesbaden gibt es z.B. auf der Rückseite dann ein Feld Online-Anhörung mit einem QR-Code, Login und Passwort. Dort hast du online Einsicht in die Beweisbilder und kannst danach entscheiden, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.
Wie gesagt - Bilder schauen sollte man immer (sei es nur für das eigene Album), aber die Frist nicht vergessen. Danach wird es amtlich.
Aber nochmal: Erkennst du dich oder deinen Helm auf dem Foto, sollte es das für dich gewesen sein - so viel Anstand sollte sein.Willst du dir den Stress für 40 Euro machen? Am Ende kommen sie vorbei, wenn du nicht da bist - dann gibt es die Befragung der Familie ("Na Kleine, ist das der Helm von deinem Papa?"). Oder die klingeln eben beim Nachbarn ("Macht der manchmal Lärm?"). Braucht man nicht.