Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld

Diskutiere Anhörung/Verwarnung mit Verwarnungsgeld im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; 1. Hat das nichts mit Glaubwürdigkeit, sondern eher damit zutun, dass Polizisten ebenfalls Fehler machen. 2. Mit Anstand hat es ebenso wenig zu...
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Gast 42492

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Das sind Polizeibeamte, die sind dazu ausgebildet und es ist ihr Job, Leute zu identifizieren. Die haben Kraft ihres Amtes eine größere Glaubwürdigkeit als der Nachbarrentner, der mit dem Kissen im Fenster die Falschparker denunziert.

Wenn so ein Schreiben kommt, steht da beispielsweise:

Sie überschritten die zulässige ... (etc)
§ 3 Abs 3, § yyy bla bla

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge: Herr Schwarz-Riesling, Landeshauptstadt Wiesbaden


Bei Briefen aus Wiesbaden gibt es z.B. auf der Rückseite dann ein Feld Online-Anhörung mit einem QR-Code, Login und Passwort. Dort hast du online Einsicht in die Beweisbilder und kannst danach entscheiden, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.

Wie gesagt - Bilder schauen sollte man immer (sei es nur für das eigene Album), aber die Frist nicht vergessen. Danach wird es amtlich.

Aber nochmal: Erkennst du dich oder deinen Helm auf dem Foto, sollte es das für dich gewesen sein - so viel Anstand sollte sein.Willst du dir den Stress für 40 Euro machen? Am Ende kommen sie vorbei, wenn du nicht da bist - dann gibt es die Befragung der Familie ("Na Kleine, ist das der Helm von deinem Papa?"). Oder die klingeln eben beim Nachbarn ("Macht der manchmal Lärm?"). Braucht man nicht.
1. Hat das nichts mit Glaubwürdigkeit, sondern eher damit zutun, dass Polizisten ebenfalls Fehler machen.
2. Mit Anstand hat es ebenso wenig zu tun, denn es könnte dennoch ein Irrtum vorliegen.
3. Dann wäre da noch abzuwägen, ob man es persönlich gutheißen kann, dass solche Verstöße prinzipiell geandet werden sollten, wenn das Kennzeichen nicht mit dem Radargerät aufgenommen wurde.
Solche Geräte sind aus meiner Sicht nutzlos, wenn sie nicht geeignet sind, einen solchen Vorgang komplett nachzuweisen.
 
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Gast 11529

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Wenn zwei Polizeibeamte zusammen ein Kennzeichen am Heck eines sich von Ihnen entfernenden Fahrzeugs ablesen und sich einig sind dann dürfte das wohl auch schwer anfechtbar sein. Sie "lasern" wenn Du auf sie zufährst und sie werfen beide die Köpfe rum und schauen Dir nach wenn Du an Ihnen vorbeigesaust bist......……..so war das in meinem Fall...…..nur blöd das ich PKW überholt habe und dadurch auf meiner Richtungsfahrbahn keine gerade Linie gefahren bin, dadurch war die Messmethode fehlerhaft. Zu schnell war ich, keine Frage, ich hab ja die Schleicher überholt, ich hatte einfach Glück und einen kompetenten Anwalt.
 
Blacktriple

Blacktriple

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Zahlen...
Und bei einem wesentlich schlimmeren Vergehen alle Register ziehen!
Den Joker kann man nur einmal ziehen
 
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Gast 42492

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Wenn zwei Polizeibeamte zusammen ein Kennzeichen am Heck eines sich von Ihnen entfernenden Fahrzeugs ablesen und sich einig sind dann dürfte das wohl auch schwer anfechtbar sein. Sie "lasern" wenn Du auf sie zufährst und sie werfen beide die Köpfe rum und schauen Dir nach wenn Du an Ihnen vorbeigesaust bist......……..so war das in meinem Fall...…..nur blöd das ich PKW überholt habe und dadurch auf meiner Richtungsfahrbahn keine gerade Linie gefahren bin, dadurch war die Messmethode fehlerhaft. Zu schnell war ich, keine Frage, ich hab ja die Schleicher überholt, ich hatte einfach Glück und einen kompetenten Anwalt.
Mitte der Neunziger geriet ich mal zu Beginn einer Baustelle (früh am Morgen) in eine Radarkontrolle.
Sie haben von der Brücke herunter geblitzt.
Die Autobahn war mehr als voll (noch 3 spurig).
Geschwindigkeitsüberschreitung war lt. Messung ebenfalls nur marginal.
Es Ging vor Gericht.
Mein Anwalt sagte noch wörtlich: "wir haben leider das Trio Infernal erwischt", die verurteilen Jeden.
So kam es dann auch.
Der Messeamte war als Zeuge geladen.
Er meinte, ein Messfehler könnte nicht vorliegen, da die Autobahn zu derzeit eher wenig befahren war.
Es stellte sich heraus, dass das an diesem Tag noch einige Stunden weitergemessen wurde.
Ich fragte ihn persönlich, ob es nicht aufgrund der Tatsache, dass das angebliche Vergehen ja nun schon lange Zeit zurückläge und er in der Zwischenzeit ja weitere Tage gemessen habe, zu Erinnerungslücken gekommen sein könnte.
Er sagte nur lapidar, er könne sich immer an alles erinnern.
Die Verurteilung erfolgte prompt.
Da mich diese pauschale Aussage, persönlich sehr traf, ging ich in Berufung.
Am Ende stellte sich heraus, dass noch ein weiteres Fahrzeug auf dem Bild war und das Verfahren wurde eingestellt.

Was ich damit sagen will ist, dass es überall auch eine menschliche Komponente gibt.
Jedes Vergehen muß technisch zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Sonst wäre eine Verurteilung nicht 100%ig seriös.
Auch wenn sie nur Massenverfahren darstellen.
 
Rumpelstilzchen

Rumpelstilzchen

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Oh Leute was habe ich hier bloß losgetreten:hot:
Sorry wenn ich mich jetzt erst melde...musste heute erst mal meine Q Artgerecht 300 Km bewegen!
Grundsätzlich habe ich die Aufzeichnung gar nicht mitbekommen. Da ich zum Glück sehr wenig von diesen Schreiben in meinem Leben bekommen habe, hat es mich einfach gewundert das kein Kennzeichenbild dabei war. Im Klartext bedeutet es, daß die Aussagen der beiden Ordnungsbeamten bindent sind. Fall somit erledigt. Wundert mich halt nur das diese Vorgehensweise so üblich ist...wie gesagt...bekomme Recht selten solche Briefe und kenne mich halt nicht aus.
Für mich war/ist es einfach nicht ganz "schlüssig". Ist alles Nachvollziehbar (auch für mich als einfacher Motorradfahrer...mit geringem Bildungs/Wissensstand) wird selbstverständlich diese Verwarnungssumme bezahlt, habe aber doch den Wunsch das diese Forderung seine zweifelfreie Berechtigung hat...denke das ist legitim. Wäre ein Kennzeichenbild dabei gewesen, hätte ich diesen Thread NIE eröffnet... hätte ich gewusst was daraus geworden ist, ebenfalls nicht.
Es tut mir von Herzen Leid, dass so viele Bikekollegen wegen mir gestern/heute so wenig (oder gar nicht) gefahren sind...nur um mir zu helfen...ich bin gerührt!
LG Rumpelstilzchen :wink:
 
TuWiels

TuWiels

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War doch ne schöne Diskussion hier.
(Mal abgesehen vom "Alpen-Rassismus".)

Jetzt, wo geklärt ist, dass nur das Bezeugen des Messvorgangs für Verwunderung gesorgt hat, könnten wir den schönen Faden doch weiterspinnen.

Wie wärs mit dem Thema "Halterhaftung"? Das passt ja auch irgendwie hier hin.
 
F

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ein Kennzeichenbild dabei war. Im Klartext bedeutet es, daß die Aussagen der beiden Ordnungsbeamten bindent sind
Jein

Die Kurzform: Das fehlende Kennzeichen-Foto ist eigentlich irrelevant. Wenn Du es bei vorliegendem Kennzeichen-Foto auch "freiwillig" bezahlt hättest, dann ist deine Entscheidung richtig, es jetzt auch zu bezahlen.

Etwas länger: Es ist völlig egal, ob das Dein Motorrad ist. Ob jemand das Bike als solches erkannt hat ("das ist doch das vom Sohn vom Nachbarn von Heinz' Bruder"), ob das Kennzeichen eher beiläufig gelesen oder bewusst (weil es die Aufgabe der kontrollierenden Beamten war) erfasst wurde, oder ob Du einfach als der einzige Motorradfahrer der Region in Verdacht geraten bist.

Entscheidend ist die Frage, wer gefahren ist. Bist du auf dem Foto erkennbar, dann ist das Ding eindeutig. Bist du nicht erkennbar, könnte man, wenn man will usw - hatten wir alles schon. Das Kennzeichen hat lediglich die Aufgabe, die Identifikation des Fahrers zu erleichtern.

Darum ist der hier zwischendurch gefallene Tipp, man solle sich ein Foto vom Kennzeichen erbitten, eher gefährlich: Er hilft dir nicht. Du bestätigst damit aber zugleich, dass du das Knöllchen bekommen hast - ggf verbaust Du dir damit die Chance einer Verjährung.

Wenn aber nun der Fahrer deiner Meinung nach nicht erkennbar ist, nach Meinung der Behörde schon, dann landet es im Zweifel vor Gericht. Und dann muss sich ein Richter entscheiden -
zwischen "kein Fahrer-Foto -> im Zweifel für den Angeklagten" auf der einen Seite, und "Größe und Statur passen, Helm und Kombi ebenfalls und weder hat der Angeklagte darlegen können, wo er statt dessen war. Noch, wer sonst sein Motorrad gefahren sein könnte." auf der anderen Seite.

Und bei dieser Entscheidung spielt vieles eine Rolle, die Haltung des Richters zu Motorrädern allgemein, Deine Nase, die Frage ob die Nacht eher aus Beischlaf oder aus Verdauungsstörungen bestand, und natürlich auch, wie sicher er sein kann, dass es wirklich dein Motorrad ist und nicht vielleicht eine Verwechslung vorliegt.

Und dafür - damit schließt sich der Kreis wieder - ist eine Zeugenaussage von zwei Beamten, deren Haupt-Aufgabe das ja in dieser Situation war, genauso gut wie ein Foto.
 
Pinky

Pinky

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Was ich damit sagen will ist, dass es überall auch eine menschliche Komponente gibt.
Jedes Vergehen muß technisch zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Hier ist doch der Nachweis durch Sensormessung und Foto erbracht.
Die menschliche Komponente ist doch lediglich das erkennen des Nummernschildes, welches zur Identifizierung des Fahrzeughalters führt. Hätten sich die Beamten tatsächlich geirrt, könnte das schnell durch den Empfänger des Schreibens aufgeklärt werden. Der Rest ist technisch belegt und das Orig.-Foto ist schon etwas besser als die Kopie in dem Schreiben. Was man hier bestenfalls anfechten kann sind technische Mängel.
 
FlowRider

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1. Hat das nichts mit Glaubwürdigkeit, sondern eher damit zutun, dass Polizisten ebenfalls Fehler machen.
Dann ist meine Intention nicht richtig rübergekommen.

Polizisten werden explizit auf sowas gedrillt und ganz besonders nochmal die, die Verkehrsüberwachung machen. Die Fehlermöglichkeit steht ja durchaus im Raum - dazu gibt es die Frist zur Antwort.

2. Mit Anstand hat es ebenso wenig zu tun, denn es könnte dennoch ein Irrtum vorliegen.
Zu 2) Anstand: Also ich weiß selber, wann/wo ich mal mit dem Messer zwischen den Zähnen unterwegs war. Hat man mich erwischt, bin ich derjenige, der Mist gemacht hat. Ich sag ja nicht, dass man Knöllchen reflexartig zahlen muss.
3. Dann wäre da noch abzuwägen, ob man es persönlich gutheißen kann, dass solche Verstöße prinzipiell geandet werden sollten, wenn das Kennzeichen nicht mit dem Radargerät aufgenommen wurde.
Zu 3) Also da sind wir beide der einer Meinung, dass z.B. die Laserpistolen ohne Aufzeichnungsmöglichkeit einer potenziellen Willkür Tür und Tor öffnen.
 
Rex Krämer

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Keiner ist unfehlbar, auch Polizisten nicht. Aber eines frage ich mich schon. Da lesen zwei Beamte ein Kennzeichen eines Motorrades falsch ab und mit diesen falsch abgelesenen Daten schreiben sie den Halter an. Und das falsche Kennzeichen gehört , oh Wunder, wieder zu einem Motorrad.
Wenn die Aussage von zwei Beamten nichts wert ist, dann ist doch jede Zeugenaussage vor Gericht auch nichts wert. Oder sehe ich da grundsätzlich etwas falsch??

Gruß
HG
 
Barmbeck-Basch

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Keiner ist unfehlbar, auch Polizisten nicht. Aber eines frage ich mich schon. Da lesen zwei Beamte ein Kennzeichen eines Motorrades falsch ab und mit diesen falsch abgelesenen Daten schreiben sie den Halter an. Und das falsche Kennzeichen gehört , oh Wunder, wieder zu einem Motorrad.
Wenn die Aussage von zwei Beamten nichts wert ist, dann ist doch jede Zeugenaussage vor Gericht auch nichts wert. Oder sehe ich da grundsätzlich etwas falsch??

Gruß
HG
Ich habe in 2018 auch ein Verwaltungsstrafsverfahren aus Kärnten zugestellt bekommen.
Leider war ich zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht vor Ort. Das hat nicht interressiert. Es gilt Halterhaftung.
Nummernschild wurde falsch abgelesen, von zwei Beamten es waren sogar Verwannte.
Es wurde einfach ein V mit einen Y vertauscht, was man deutlich auf dem Foto erkennen konnte.
Leider musste ich ein Rechtsanwalt hinzuziehen, Rechtschutz auf meine Kosten.
Aber schlimmer geht es in Italien zu. Unsere Behörden geben einfach Daten weiter ohne irgend etwas zu Kontrollieren.
 
Intermezzo

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Ich hatte letzte Woche in Youtube einen Film der ADAC-Rechtsberatung gesehen, in dem nach einem Geschwindigkeitsverstoß im unteren Bußgeldbereich eine Hausdurchsuchung bei dem beklagten Halter= Fahrer durchgeführt wurde. Grund war die Aussage des Halters "man könne ihm den Verstoß nicht nachweisen". Gefunden wurde ein Kombi der eindeutig dem Beweisfoto und dem Halter zuzuordnen war.

Ich habe leider den Linkt zu diesem Filmchen nicht mehr. Der Inhalt kurz und knapp:
es kam zu einem Gerichtsprozess in dem neben dem sichergestellten Kombi auch ein Gutachter (Forensiker) gehört wurde, der die Wahrscheinlichkeit der Identität Halters mit dem auf dem Beweisfoto zu sehenden Fahrer glaubhaft vermitteln konnte. Der Prozeß ging zu Lasten des Beschuldigten aus. der hatte daraufhin Widerspruch eingelegt, insbesondere wegen der Hausdurchsuchung. Das ganze ging bis zum Oberverwaltungsgericht in ???. Das Bundesland weiß ich leider nicht mehr.

Beim OVG wurde die Hausdurchsuchung als nicht rechtens erklärt, die Verhältnismäßigkeit der Mittel sei bei dem betreffenden Bußgeldverfahren nicht eingehalten worden. Der Bußgeldbescheid wurde allerdings nicht aufgehoben. Der blieb inkl. der gerichts- und prozeßbedingten Zuschläge.

Also was mir das wiederum zeigt, man sollte sich nicht zu sicher fühlen und lieber zahlen wenn zweifelsfrei klar ist, daß hier der vorgeworfene Tatbestand auch erfüllt ist. Für mich persönlich ist sowas auch eine Frage der Größe zu seinen eigenen Fehlern zu stehen und nicht zu versuchen mich über den Begriff "Rechtsstaat" der Verantwortung zu entziehen. Mit dem Begriff Rechtsstaat und dessen Rechten hatten unsere Väter und Großväter nach dem Krieg sicherlich was anderes im Sinn. Aber sowas mit den dazu passenden kontroversen Meinungen hatte wir ja hier im Forum schon mehrfach.

Im Übrigen sind Hausdurchsuchungen auch bei Bußgeldverstößen durchaus legitim, sofern angemessen. Hierzu beispielsweise:

Hausdurchsuchung wegen 48 km/h zu schnell: Aufmachen, Polizei!

Grüße Thomas
 
Zörnie

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Für mich persönlich ist sowas auch eine Frage der Größe zu seinen eigenen Fehlern zu stehen und nicht zu versuchen mich über den Begriff "Rechtsstaat" der Verantwortung zu entziehen. Mit dem Begriff Rechtsstaat und dessen Rechten hatten unsere Väter und Großväter nach dem Krieg sicherlich was anderes im Sinn.
Du hast also Geschichte studiert? Naja, eher nicht.

Und eine solche "Größe" zeigende Einstellung würde Rechtsanwälte und speziell Strafverteidiger beinahe arbeitslos. Es wäre ja so schön einfach auf dieser Welt, wenn alles schwarz-weiß wäre und sich jeder Delinquent widerspruchslos schuldig bekennen würde. Der Staat müsste dann die Einhaltung des Rechts durch seine Exekutive auch gar nicht mehr überwachen (lassen).

Wer, sobald er eine Anhörung im BK hat, sein Scheckbuch zückt, um dem notleidenden Staat Geld zu überweisen, soll das so handhaben. Aber er soll doch bitte aufhören, sein Beweggründe, darunter vllt. auch Bequemlichkeit, Feigheit oder eine fehlenden Rechtsschutzversicherung, als Größe oder Ritterlichkeit auszugeben.
 
Intermezzo

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Ich weiß Zörnie, gerade wir beide hatten dieses Thema schon mal.

Ich rede von Verkehrsverstößen im Bußgelbereich und ich spreche von zweifelsfrei. Soll heißen, ich fahre bewußt zu schnell, bekomme ein Ticket und zahle auch dafür. Das ist die Kausalität.

Ich spreche nicht von Strafverfahren in denen es darum geht die Schuld des Beklagten und mögliche mindernde Umstände festzustellen. Um beispielsweise die von Dir zu Recht erwahnte Willkür auszuschließen.

Feig ist es, nicht zu dem zu stehen, wofür man selbst verantwortlich ist. Ein derartiges Verhalten ist mir tatsächlich fremd.

Grüße Thomas
 
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SpeedingCop

SpeedingCop

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Du hast also Geschichte studiert? Naja, eher nicht.

Und eine solche "Größe" zeigende Einstellung würde Rechtsanwälte und speziell Strafverteidiger beinahe arbeitslos. Es wäre ja so schön einfach auf dieser Welt, wenn alles schwarz-weiß wäre und sich jeder Delinquent widerspruchslos schuldig bekennen würde. Der Staat müsste dann die Einhaltung des Rechts durch seine Exekutive auch gar nicht mehr überwachen (lassen).

Wer, sobald er eine Anhörung im BK hat, sein Scheckbuch zückt, um dem notleidenden Staat Geld zu überweisen, soll das so handhaben. Aber er soll doch bitte aufhören, sein Beweggründe, darunter vllt. auch Bequemlichkeit, Feigheit oder eine fehlenden Rechtsschutzversicherung, als Größe oder Ritterlichkeit auszugeben.
Wer meint er müsse, obwohl er der die ihm vorgeworfene Tat begangen hat, die Gerichte beschäftigen, um sich irgendwie aus der Sache rauszuwinden, sollte sich zumindest nicht die Signatur mit großen Zitaten über Freiheit zupflastern. Das wirkt bestenfalls albern.
 
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