G
Gast 42492
Gast
1. Hat das nichts mit Glaubwürdigkeit, sondern eher damit zutun, dass Polizisten ebenfalls Fehler machen.Das sind Polizeibeamte, die sind dazu ausgebildet und es ist ihr Job, Leute zu identifizieren. Die haben Kraft ihres Amtes eine größere Glaubwürdigkeit als der Nachbarrentner, der mit dem Kissen im Fenster die Falschparker denunziert.
Wenn so ein Schreiben kommt, steht da beispielsweise:
Sie überschritten die zulässige ... (etc)
§ 3 Abs 3, § yyy bla bla
Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge: Herr Schwarz-Riesling, Landeshauptstadt Wiesbaden
Bei Briefen aus Wiesbaden gibt es z.B. auf der Rückseite dann ein Feld Online-Anhörung mit einem QR-Code, Login und Passwort. Dort hast du online Einsicht in die Beweisbilder und kannst danach entscheiden, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.
Wie gesagt - Bilder schauen sollte man immer (sei es nur für das eigene Album), aber die Frist nicht vergessen. Danach wird es amtlich.
Aber nochmal: Erkennst du dich oder deinen Helm auf dem Foto, sollte es das für dich gewesen sein - so viel Anstand sollte sein.Willst du dir den Stress für 40 Euro machen? Am Ende kommen sie vorbei, wenn du nicht da bist - dann gibt es die Befragung der Familie ("Na Kleine, ist das der Helm von deinem Papa?"). Oder die klingeln eben beim Nachbarn ("Macht der manchmal Lärm?"). Braucht man nicht.
2. Mit Anstand hat es ebenso wenig zu tun, denn es könnte dennoch ein Irrtum vorliegen.
3. Dann wäre da noch abzuwägen, ob man es persönlich gutheißen kann, dass solche Verstöße prinzipiell geandet werden sollten, wenn das Kennzeichen nicht mit dem Radargerät aufgenommen wurde.
Solche Geräte sind aus meiner Sicht nutzlos, wenn sie nicht geeignet sind, einen solchen Vorgang komplett nachzuweisen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: