Also Grundsätzlich haftet die VK (Vollkasko) bei selbstverschuldetem Unfall, bei Fahrerflucht, oder wenn der Unfallgegner nicht haftbar (Kind) bzw. nicht versichert ist.
In diesem Sinne ergab die Nachfrage bei der Versicherung folgendes:
Mein PKW VK versichert, mein Anhänger HP, mein Motorrad VK - bei einem von mir verursachten Unfall zahlt die VK Motorrad den Schaden an selbigem.
Mein PKW VK, mein Anhänger HP, Moped meiner Frau (oder eines Bekannten) VK versichert - bei einem von mir verursachten Unfall zahlt die VK Motorrad wahrscheinlich erstmal nicht, da nicht vom Versicherungsnehmer selbst verschuldet. Aus deren Sicht ist es erstmal ein Haftpflichtschaden, den meine PKW Versicherung ersetzen müsste. Die übernimmt aber keine Schäden an "transportierten" Gütern und nicht innerhalb "der Familie". Hier wird es auf jeden Fall Gezanke mit der Versicherung geben, oder sie ist kulant und zahlt.
Die nicht verstandenen Sätze bezogen sich darauf, dass eine Unfallflucht vorliegen muss, damit die VK zahlt. Einen Unfall über die VK abzurechenen, bei dem ein (schuldiger) Unfallgegner feststeht finde ich schon sehr interessant. Wie man das wohl "hingeschrieben" hat.
Gruß
Wolle