Anhängertransport Versicherung

Diskutiere Anhängertransport Versicherung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Gerne. Daher wäre es schön wenn Du mir ein Beispiel nennen könntest wo das der Fall ist. Am besten mit Link zu deren Versicherungsbedingungen.
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KJB

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Auch dir soll lebenslanges Lernen nicht verwehrt bleiben. :wink:
Gerne. Daher wäre es schön wenn Du mir ein Beispiel nennen könntest wo das der Fall ist. Am besten mit Link zu deren Versicherungsbedingungen.
 
JUG

JUG

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Gerne. Daher wäre es schön wenn Du mir ein Beispiel nennen könntest wo das der Fall ist. Am besten mit Link zu deren Versicherungsbedingungen.
In #3 (Link) und #10 ein Auszug aus dem Link.
Da wird darauf hingewiesen, daß das nicht bei jeder Versicherung im Deckunsgumfang der Vollkasko enthalten ist.
Leider habe ich nicht Zeit und Lust, alle Versicherungen diesbezüglich zu prüfen.
Also Augen auf bei der Wahl der entsprechenden Versicherung.
 
SLK

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Das würde meine These stützen

gerd
'n Abend,

sehr schön geschrieben, es ist Deine These. Und die ist leider falsch.

Einig scheinen wir uns zu sein, dass die Versicherungen von Zugfahrzeug und Anhänger nichts mit der Ladung zu tun haben.
gerd
Das ist richtig. Aber wenn das Motorrad vollkaskoversichert ist, greift diese Klausel:

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. (Wörtlich aus den Bedingungen der VGH, so steht es hundertprozentig auch in den Bedingungen aller anderen Versicherer.) Von "in Betrieb" steht da nichts.

Und genau das passiert, wenn das Mopped bei einem Unfall vom Anhänger fällt, dann ist dieser Definition für einen Unfall erfüllt.

An KJB: Danke, Kollege. 👍
 
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WolleZ1

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Ich habe sehr viele "Schadensfälle" mit meiner Versicherung (LVM) durchgespielt.
Unfall, ich Fahrer, selbstverschuldet, PKW/Anhänger mit Moped - VK Moped zahlt.
Beim Moped meiner Frau ( oder Dritte)- Einzelfallentscheidung da VK bei selbstverschuldet zahlt, nicht bei Fremdverschulden.
Witzig auch: Diebstahl des Mopeds vom Anhänger runter: gaaaanz dünnes Eis. Nicht mit Lenkradschloss gesichert (geht halt nicht wenn verstrapst) - Diebstahlversicherung zahlt erstmal nicht. Einzelfallentscheidung.
Tip vom Vertreter: Auf Anhänger anketten und Fotos machen.
Also, wie immer. Die Versicherung zahlt. Ausser es tritt der Versicherungsfall ein. 😉

Gruß

Wolle
 
Hobbyfahrer

Hobbyfahrer

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Was passiert eigentlich wenn der Anhänger oder der Transporter mit Bike geklaut wird?
 
SLK

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Ich habe sehr viele "Schadensfälle" mit meiner Versicherung (LVM) durchgespielt.
Unfall, ich Fahrer, selbstverschuldet, PKW/Anhänger mit Moped - VK Moped zahlt.
Beim Moped meiner Frau ( oder Dritte)- Einzelfallentscheidung da VK bei selbstverschuldet zahlt, nicht bei Fremdverschulden.
'n Abend,

die Vollkaskoversicherung zahlt auch, wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Zum Beispiel wenn der Verursacher*in nicht versichert ist oder sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Ein Bekannter hatte im Sommer einen Begegnungsunfall mit seinem Trike. In einer Kehre in Frankreich hat ihm ein Wohnmobilfahrer aus England mit einem gemieteten Fahrzeug das linke Hinterrad abgeschossen, ca. 30.000 E Schaden. Schuldfrage war klar, er hatte Videos und Zeugen, dass das Womo die Kurve geschnitten hatte und er stand. Der Verursacher war nichtsdestotrotz uneinsichtig und hat die Schuld abgestritten. Dass das Probleme geben wird, war klar, deswegen hat er meinen Rat befolgt und den Schaden von seiner Vollkasko bezahlen lassen. Bis er von der Gegenseite Geld gesehen hätte, wäre wahrscheinlich schon Weihnachten vorbei. So konnte er nach etwa sechs Wochen wieder fahren. Die SB in Höhe von 300,-- kann er verschmerzen, wegen Rabattschutz keine Höherstufung.

Natürlich hält sich der Vollkaskoversicherer am Verursacher schadlos, aber das ist nicht Sache des VNs.
 
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WolleZ1

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Also, wenn ich das richtig verstanden habe, geht es darum, wer bei einem selbstverschuldetem Unfall mit dem eigenen oder einem "fremden" (darf auch ein Bekannter oder die Ehefrau/Mann sein) den Schaden am Moped zahlt.
Ich glaube, mir würde es schwerfallen, unerkannt dem Kumpel/der Frau zu entkommen.
Genauso schwer würde es mir fallen, einen Fremdschaden selbst zu zahlen und die SF Klasse zu verlieren.
Dafür gibt es Anwälte. Bei meinen Sardinienunfall hat es 5 Jahre gedauert bis die Kohle kam.
Aber jeder wie er mag

Gruß

Wolle
 
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KJB

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In #3 (Link) und #10 ein Auszug aus dem Link.
Da wird darauf hingewiesen, daß das nicht bei jeder Versicherung im Deckunsgumfang der Vollkasko enthalten ist.
Leider habe ich nicht Zeit und Lust, alle Versicherungen diesbezüglich zu prüfen.
Also Augen auf bei der Wahl der entsprechenden Versicherung.
Das hilft mir leider nicht weiter. Brauche schon Fakten und keine Vermutungen. Hier werden gerne mal Begrifflichkeiten verwendet ohne zu wissen was dahinter steckt.
 
Karli1512

Karli1512

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Hallo,
vorletzte Woche hatte ich an der 3-tägigen Fahrlehrerweiterbildung teilgenommen. Gleich am 1. Tag hatten wir einen Dozenten von der Fahrl.Vers. und uns ausgiebig mit dem Thema "Motorradtransport im Anhänger " beschäftigt. Da hatten dann viele Kollegen lange Gesichter gemacht, als sie erfuhren, dass es kaum Versicherer gibt, die das Bike im Anhänger versichern, selbst, wenn das Bike vollkaskoversichert ist!
 
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KJB

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Also, wenn ich das richtig verstanden habe, geht es darum, wer bei einem selbstverschuldetem Unfall mit dem eigenen oder einem "fremden" (darf auch ein Bekannter oder die Ehefrau/Mann sein) den Schaden am Moped zahlt.
'n Abend,

obwohl ich diesen Satz mehrfach gelesen habe, verstehe ich nicht, was Du meinst.

Ich glaube, mir würde es schwerfallen, unerkannt dem Kumpel/der Frau zu entkommen.
?

Genauso schwer würde es mir fallen, einen Fremdschaden selbst zu zahlen und die SF Klasse zu verlieren.
Dafür gibt es Anwälte. Bei meinen Sardinienunfall hat es 5 Jahre gedauert bis die Kohle kam.
Nicht Jeder hat wie in meinem genannten Fall 30.000 Euro in der Kasse, um den Schaden fünf Jahre vorzufinanzieren. Der Verlust des SFR und damit eine höhere Prämie ist mit Sicherheit deutlich geringer. Und es gibt ja auch seit vielen Jahren den Rabattschutz.
 
SQ18

SQ18

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Thema "Motorradtransport im Anhänger " beschäftigt.
Auch so eine nette Geschichte - offener Anhänger vs geschlossener Kasten der verschlossen ist und die Ladung rausgeklaut wird.
Ich meine die Versicherer machen auch Unterschiede ob von einem Anhänger oder aus einem Transporter geklaut wird.
 
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WolleZ1

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Also Grundsätzlich haftet die VK (Vollkasko) bei selbstverschuldetem Unfall, bei Fahrerflucht, oder wenn der Unfallgegner nicht haftbar (Kind) bzw. nicht versichert ist.
In diesem Sinne ergab die Nachfrage bei der Versicherung folgendes:
Mein PKW VK versichert, mein Anhänger HP, mein Motorrad VK - bei einem von mir verursachten Unfall zahlt die VK Motorrad den Schaden an selbigem.
Mein PKW VK, mein Anhänger HP, Moped meiner Frau (oder eines Bekannten) VK versichert - bei einem von mir verursachten Unfall zahlt die VK Motorrad wahrscheinlich erstmal nicht, da nicht vom Versicherungsnehmer selbst verschuldet. Aus deren Sicht ist es erstmal ein Haftpflichtschaden, den meine PKW Versicherung ersetzen müsste. Die übernimmt aber keine Schäden an "transportierten" Gütern und nicht innerhalb "der Familie". Hier wird es auf jeden Fall Gezanke mit der Versicherung geben, oder sie ist kulant und zahlt.
Die nicht verstandenen Sätze bezogen sich darauf, dass eine Unfallflucht vorliegen muss, damit die VK zahlt. Einen Unfall über die VK abzurechenen, bei dem ein (schuldiger) Unfallgegner feststeht finde ich schon sehr interessant. Wie man das wohl "hingeschrieben" hat.

Gruß

Wolle
 
TTTom

TTTom

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Die übernimmt aber keine Schäden an "transportierten" Gütern und nicht innerhalb "der Familie". Hier wird es auf jeden Fall Gezanke mit der Versicherung geben, oder sie ist kulant und zahlt.
Nein, muss kein Gezänk geben, bei Schäden innerhalb der Familie.
Einfach drauf achten, dass "Eigenschäden" mit versichert sind. (Bin mit Motorrad bei WGV, mit PKW bei Sparkasse direkt, bei beiden sind Eigenschäden mit drin.)

  • Eine Eigenschadendeckung ist ein Baustein der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er leistet bei Schäden, die Sie mit ihrem Kfz an Ihrem Eigentum verursachen.
  • Die Eigenschadendeckung zahlt in der Regel bei Schäden an Ihrem Zweitwagen, teilweise sind auch Ihre Garage oder Ihr Fahrrad versichert.
  • Schäden an dem Wagen, mit dem Sie den Unfall verursacht haben, übernimmt dagegen die Vollkasko.
Quelle Allianz
 
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KJB

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Die Kaskoversicherung kann IMMER in Anspruch genommen werden, ungeachtet dessen wer der Verursacher war, ob Familienmitglied oder nicht. Es kommt nicht auf ein Verschulden an sondern nur darauf, ob das Schadenereignis im Rahmen der bestehenden Bedingungen gedeckt ist.

Natürlich wendet man sich bei einem Schädiger zuerst an diesen. Neben den bereits genannten Gründen gibt es aber auch die Möglichkeit eine Kaskoversicherung zwecks Leistungsverbesserung in Anspruch zu nehmen. Dann wenn am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten ist und der Schädiger nur den Wiederbeschaffungswert (Wert eine vergleichbaren Fahrzeuges am Tag des Schadens) übernehmen muss. Beinhaltet dagegen die Vollkasko eine Neupreisentschädigung kann diese in Anspruch genommen werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Nur so ein Tipp am Rande.
 
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