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Diskutiere Anhänger im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Dann eben 95 km/h für 25 Euro
billy

billy

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ab 2024 R1250GS Adventure Triple Black, 2014 - 2024 R1200GS Triple Black (K25), 2005 - 2014 R1100GS
Dann eben 95 km/h für 25 Euro
 
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Hallo Weinviertler,

Schau mal hier: Anhänger. Dort wird jeder fündig.

Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Das gilt nur in der Schweiz un den Niederlanden. Von Österreich ist nirgendwo die Rede.
In Österreich benötigen gebremste Anhänger ein Sicherungsseil welches im Falle einer Trennung von Zugfahrzeug und Anhänger die Feststellbremse des Anhängers betätigt.
Ungebremste Anhänger benötigen eine Kette, die im Falle des ungewollten Öffnens der Anhängerkupplung während der Fahrt verhindert, dass sich der Anhänger selbständig macht.
 
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Bollo

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Das Sicherungsseil benötigen gebremste Hänger in D auch.
Das früher übliche 'überwerfen' des Seils über die Kupplung wird bei älteren Fahrzeugen (die noch über keine entsprechende Vorrichtung verfügen mussten) in D derzeit noch geduldet, in anderen Ländern ists teuer. Nach EU-Standard muß das Seil an einer Öse eingehakt werden.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Auch in Bayern ist eine Kraftfahrstrasse eine Kraftfahrstrasse. Ob eine Strasse 2 oder 4, vielleicht auch 19 Spuren hat ist egal, Hauptsache sie hat das Schild 0331 "Kraftfahrstrasse". Wenn mir da einer kommt und Geld will sehe ich ihn ungläubig an. Die StVO ist keine Angelegenheit der Länder.
Zu wissen scheint das ohnehin niemand. Auf normalen Bundesstrassen wird mit dem ungebremsten Brotzeithängerchen mit 110 gefahren (die mit dem "100" Schildchen sind auch nicht schneller), Überholverbote für Fzg mit Hänger werden generell ausgeblendet (mir stinkt es auch wenn ich auf der BAB 7 irgendwo in der Gegend von Celle 30 Kilometer hinter einem LKW mit 75 nachdackeln darf obwohl ich 150 könnte). Und wenn ich mir so manchen Holländer ansehe bei dem ein Kästchen auf Kinderwagenrädern hinter dem Auto nachspringt halte ich viiiiel Abstand oder sehe zu möglichst schnell vorbeizukommen.

Nachdem ich ein ziemlich neues Auto mit AHK fahre kann ich nur sagen "eine getrennte Öse um das Sicherungsseil einzuhängen hat das Ding nicht". Es wird in DE nicht geduldet sondern es ist einfach keine Öse gefordert.
Aber es gibt ja Bestimmungen

  • Anhängerkupplungen die über eine nationale Bauartgenehmigung des KBA oder über eine Zulassung gem. der 1. Europäischen Genehmigungsrichtlinie EWG94/20 verfügen, haben nicht unbedingt eine Sicherungsöse für das Abreißseil.
  • Anhängerkupplungen die gem. ECE 55 R geprüft und genehmigt sind verfügen über eine derartige Sicherungsöse.
  • Sofern keine Sicherungsöse vorhanden ist, genügt es, wenn das Sicherungsseil per Schlaufe um die Anhängerkupplungs-Kugel gelegt wird. Ist eine Sicherungsöse vorhanden, muss diese genutzt werden.
In NL und CH scheint tatsächlich eine getrennte Öse Pflicht zu sein. Werde ich also nachrüsten. Am besten mit einer LED am Armaturenbrett die anzeigt wenn der Anhänger nur noch am Seil hängt ().
gerd
 
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Werner-R80

Werner-R80

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Ist nicht so einfach am Anhänger ein kurzes Sicherungsseil so anzubringen das der Anhänger im Falle eines Falles nicht die Fahrbahn berührt.
Klar kommts da auch wieder drauf an welches Zugfahrzeug ich hab. Beim SUV geht das einwandfrei allerdings bei meinem PKW dann nicht mehr.
 
billy

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ab 2024 R1250GS Adventure Triple Black, 2014 - 2024 R1200GS Triple Black (K25), 2005 - 2014 R1100GS
...Ungebremste Anhänger benötigen eine Kette, die im Falle des ungewollten Öffnens der Anhängerkupplung während der Fahrt verhindert, dass sich der Anhänger selbständig macht.
Wo steht das?
 
Werner-R80

Werner-R80

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genau ........ ich hab nur überall Seil gelesen
und von Kette stand da nix
 
gerd_

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Hi
In beiden Links kommt (gemäss der Suche mit "word") das Wort "Kette" nicht vor.
Weshalb da auf einmal eine Öse dran sein muss und es nicht mehr genügt das Seil um den Haken zu hängen wissen wohl nicht mal die Götter und höchstens diejenigen die sich bei der EU mit der Bananen- und Gurkenkrümmung beschäftigen.
Der Anhänger darf, wenn die Kupplung aus irgendeinem Grund gelöst ist, sehr wohl verloren gehen. Wäre ja auch Irrsinn wenn ein nur an einer Strippe oder Kette hängender Anhänger hinter einem PKW schlingern und auch diesen von der Fahrbahn reissen würde. Sinn der Strippe ist es zumindest mal die Bremse anzuziehen. Danach ist das Karabinerchen einfach zu schlabberig um weiter festzuhalten und wird sich aufbiegen. Des Weiteren glaube ich nicht, dass ein 4 mm Stahlseilchen einen 1,5 to Hänger halten kann.
gerd
 
Larsi

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Das Kettchen, was du meinst, ist ja auch nur für die Bremse gedacht und der gebremste Anhänger soll sich vom Fahrzeug lösen.

Kette oder ähnliches ist für ungebremste max 750kg Anhänger gedacht, die am Fahrzeug hängen bleiben sollen und nicht mit vollem Tempo irgendwo einschlagen.
 
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bdr529

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Mir stellt sich nur die Frage, wie ich diese Anforderung umsetzen soll. Für meinen ungebremsten Uralt-Anhänger gibt es vom Hersteller kein Seil, dass den Anhänger festhalten kann. Auch gibt es am Fahrzeug in der Regel keine Befestigungsmöglichkeit für ein solches Seil, die ausreichend stabil ist. Die vorhandenen Ösen sind nur für die dünnen Kabel dimensioniert, die die Bremse eines gebremsten Anhängers auslösen.

Theoretisch wäre die Abschleppöse vielleicht ausreichend, allerdings ist die meistens seitlich am Fahrzeug platziert, so dass man mit dem Anhänger keine Kurven mehr fahren könnte, wenn man da ein Seil spannt.

Zudem soll das Seil so kurz sein, dass die Deichsel nicht den Boden berühren kann, wenn sie von der Kupplung springt. Wie soll das denn bei einem normalen PKW funktionieren? Die Mehrzahl der gefundenen Quellen meinen, dass die Regelung nicht nur für Neuzulassungen gelten, sondern für alle Anhänger. Dass ein Anhänger, der in einem EU-Land zugelassen ist, automatisch überall in der EU gefahren werden darf, war bisher meine Annahme, stimmt aber juristisch wohl nicht.

Ich habe jedenfalls bisher keine Quelle gefunden, die das Thema umfassend und nachvollziehbar darstellt. Ich habe immer noch keine Ahnung, ob ich mit meinem ungebremsten Anhänger ohne Seil in CH, NL oder AUT fahren darf.

Theoretisch könnte ich mir natürlich ein Seil selber basteln, aber wäre das überhaupt zugelassen? Bei der Gepäckbefestigung ist man ja selbst verantwortlich, dass sie hält. Aber beim Anhänger?
 
bdr529

bdr529

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Ja, die Quelle kannte ich schon. Allerdings wird dort immer nur auf die dünnen "Seilchen" (auch im Link) verwiesen, die max. die Bremse betätigen können, aber sicher keinen 750 KG-Anhänger bei 80 Km/h zuverlässig am Auto halten.

Wie ein "richtiges" Seil bei einem ungebremsten Anhänger befestigt werden muss (u. a. damit die Deichsel nicht den Boden berühren kann), und ob es zugelassen sein muss, schweigen sich die Quellen leider aus. Die Quellen befassen sich fast immer aus Sicht von Wohnwagen, die allesamt gebremste Anhänger sind.

Ich werde vermutlich vor dem nächsten Auslandeinsatz meines Anhängers (muss durch die CH) im Baumarkt ein Stahlseil besorgen und mir eine Befestigung selbst ausdenken.
 
FlyingSalamander

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Mir stellt sich nur die Frage, wie ich diese Anforderung umsetzen soll. Für meinen ungebremsten Uralt-Anhänger gibt es vom Hersteller kein Seil, dass den Anhänger festhalten kann. Auch gibt es am Fahrzeug in der Regel keine Befestigungsmöglichkeit für ein solches Seil, die ausreichend stabil ist. Die vorhandenen Ösen sind nur für die dünnen Kabel dimensioniert, die die Bremse eines gebremsten Anhängers auslösen.

Theoretisch wäre die Abschleppöse vielleicht ausreichend, allerdings ist die meistens seitlich am Fahrzeug platziert, so dass man mit dem Anhänger keine Kurven mehr fahren könnte, wenn man da ein Seil spannt.

Zudem soll das Seil so kurz sein, dass die Deichsel nicht den Boden berühren kann, wenn sie von der Kupplung springt. Wie soll das denn bei einem normalen PKW funktionieren? Die Mehrzahl der gefundenen Quellen meinen, dass die Regelung nicht nur für Neuzulassungen gelten, sondern für alle Anhänger. Dass ein Anhänger, der in einem EU-Land zugelassen ist, automatisch überall in der EU gefahren werden darf, war bisher meine Annahme, stimmt aber juristisch wohl nicht.

Ich habe jedenfalls bisher keine Quelle gefunden, die das Thema umfassend und nachvollziehbar darstellt. Ich habe immer noch keine Ahnung, ob ich mit meinem ungebremsten Anhänger ohne Seil in CH, NL oder AUT fahren darf.

Theoretisch könnte ich mir natürlich ein Seil selber basteln, aber wäre das überhaupt zugelassen? Bei der Gepäckbefestigung ist man ja selbst verantwortlich, dass sie hält. Aber beim Anhänger?
Das hast Du total falsch verstanden!!!

Das Seil soll nur die Feststellbremse des Anhängers anziehen, danach reisst es definiert ab! Das betrifft natürlich nur gebremste Anhänger, bei denen eine Bremse auslösbar ist.

Auf gar keinen Fall soll der Anhänger an einem Seil hinterhergezogen werden- erst recht nicht in Kurven (Oh, Graus!)
Das kann nur eine Kupplung, sonst würde ein Seil ja reichen. Stell Dir mal vor, mit was für einem unkontrollierten Fahrverhalten man rechnen müsste!

Das ist konstruktiv ein ABREISS-Seil!

Der Knackpunkt ist nur, wenn es in einer Schlaufe um den Kugelkopf gelegt wird und der Anhänger löst sich, dann kann es mit "von der Kugel hüpfen" und dann seinen Zweck nicht erfüllen. Dasselbe gilt, wenn das umgelegte Seil zusammen mit der abnehmbaren Kupplung abfällt.

Daher muss die Höse zum Einhaken fest am Fahrzeug sein. Abschlepphaken geht nicht, weil ein Seitwärtsimpuls beim Anziehen gegeben würde und der Anhänger ins Kreiseln kommt.

Die Hersteller von Anhängerkupplungen bieten Nachrüstlösungen für ältere Modelle an.

Auch möglich ist eine rahmenfest angebrachte Stahlseilöse, wie hier sehr gut erklärt:

http://www.sglenzburg.ch/org/public/Dokumente/Mitteilungen/Aktuell/20170915_093756.pdf

Zuwiderhandlung in der Schweiz kostet übrigens 460,- Franken :furious:

Viele Grüsse

FlyingSalamander
 
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Bollo

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Auch wenn das Schneckle nicht mitgelesen hat: Was ist denn mit der Befestigung des Mauls am Hänger? Da ne Kette bzw. Stahlseil mit dranbauen sollte stabil genug sein. Die passende Öse am Fahrzeug könnte da schon schwieriger werden.
Strenggenommen ist diese Sicherung bei ungebremsten Anhängern dank EU-Recht sogar in D erforderlich - wird aber halt nicht umgesetzt.
 
Werner-R80

Werner-R80

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Also ich hab mir selbst ein Seil gebastelt und das wird mit einem Schäkel an der Anhängeröse befestigt. Natürlich alles aus Edelstahl :rolleyes:
 
bdr529

bdr529

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@FlyingSalamander: Das habe ich beim ersten Lesen eines solchen Anforderung auch gedacht. Es ist aber tatsächlich ein Halteseil für ungebremste Anhänger gefordert. Nur ohne wirkliche Konkretisierung.

Also ich hab mir selbst ein Seil gebastelt und das wird mit einem Schäkel an der Anhängeröse befestigt. Natürlich alles aus Edelstahl :rolleyes:
Das werde ich wohl auch tun...
 
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