Moin,
der psychologische Effekt eines "
Christbaumes" bestimmter Lampenanordnung ist unbestritten.
Es ist Sache der Hersteller, dieses mittels geeigneten und zugelassenen Leuchtmitteln auch im Sinne erhöhter Verkehrssicherheit umzusetzen.
Dass Nebler grundsätzlich nicht eingeschaltet sein dürfen, wenn die dafür definierten Bedingungen nicht zutreffen, ist irgendwie einleuchtend. Gleiches gilt für korrekte Scheinwerfergeometrie aller Funzeln.
Aber es geht ja auch noch anders, siehe die ECE Vorschriften zum Thema DRL mit, ohne Begrenzungsleuchten und Kombinationen mit Nebelscheinwerfern in einem Gehäuse.
Und bis entsprechendes auf dem Markt ist, muß man es jedem Fahrer sozusagen seinem eigenen Risiko überlassen, inwieweit er selber seine persönliche Grenze aus "Eigenwahrnehmungsnotwendigkeit" und regulärer Strassenverkehrsteilnahme zieht.
Es tut mir leid um jeden, den ich versehentlich mal blende, weil ich von einer Anhöhe runterfahre. Aber ich habe eindeutig die besseren Erfahrungen des "Gesehen werdens" an Einmündungen, insbesondere aber an Kreiseln (Wo das Abblendlicht des GS ja naturgemäß immer geradeaus, nicht aber in die Kurve (und zum wartenden Verkehrsteilnehmer) hinleuchtet, wenn ich mit eingeschalteten Nebellampen diese Situationen erlebe, eben weil die Dinger ja nach links und rechts ausleuchten.
TFL, das nur zur Erinnerung, entspricht vom Leuchtverhalten eher einem Fernlicht.
Das TFL an der GS ist da nur ein schwacher Trost, es bleibt da immer nur die schmale Silhouette, besser wäre ein doppeltes TFL li/re mit einem gedimmten Leuchtmittel in der Mitte....