AmperTiger
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wie gesagt, nichts erregt soviel Aufmerksamkeit wie.......
Genau. Wie ich hier schon schrub. Interessant an dieser Frage wäre jedoch, ob die BMW-Betriebsanleitung, die ja ausschliesslich das Wort "Zusatzscheinwerfer" verwendet und nie "Nebel-whatever-Funzel", hinsichtlich Strassenverkehrsrecht genau ist, oder ob die Münchener das Teil nicht korrekt benamsen und sich so belangbar machen, sofern mal jemand mit eingeschalteten "Zusatzscheinwerfern" gebüsst würde. Weiss da jemand Bescheid?...Es taucht nirgendwo der Begriff "Nebelscheinwerfer" auf. Gleiches gilt für die angebotenen "Zusatzscheinwerfer" bei HD oder Triumph, was ich auf die Schnelle lesen konnte und bei dem Rest dürfte es ähnlich sein.
Man darf davon ausgehen, daß die Mehrheit, die mit angeknipsten Zusatzscheinwerfern angetroffen werden, davon ausgehen dürfte, hier ganz legal im Sinne des Prospektes/ der Betriebsanleitung unterwegs zu sein.
Auch finden sich keine Betriebshinweise hinsichtlich Nebelscheinwerfer, lediglich der Hinweis, daß bei Nebel die automatische Umschaltung Tagfahrlicht - Abblendlicht nicht funktionieren könnte.
...
Moin,Weiss da jemand Bescheid?
BMW Fahrer / innen sind ja gemäss den Verkaufsstatistik auch überproportional vertreten.dass BMW-Fahrer überproportional oft übersehen werden, in andern Foren ist das kaum mal ein Thema.
Moin!Ich weiß, was in der StVO steht.
............ wann er welche Scheinwerfer benutzen darf.
mit welcher Einstellung kriegt man die Bikini-Mädels?Moin!
Das ist schön für Dich.
Nur weisst Du genau, um welchen tatsächlichen Scheinwerfertyp, der da als Zusatzscheinwerfer deklariert ist, es sich wirklich handelt?
Früher hieß es immer, mal unter die Motorhabe schauen, vllt. muß man sich mal den Zusatzscheinwerfer genauer anschauen.
Allerdings, daß es sich dabei um Nebelleuchten handeln könnte, liefert neben der Nummernarie auch die Symbolik auf dem Schalter, bzw. im KI...
Such mal...
Hm, ich hab jetzt jedes Zeichen durch, WO sind die Bikinimädels?!?Moin!
. . .
was soll ich da suchen?...
Such mal...
Aha! Damit ist das ja geklärt. Da die GS Nr. 44 anzeigt, wenn die Zusatzscheinwerfer leuchten, sind es also keinesfalls Nebelscheinwerfer, denn die müssten sich mit 3 melden. Entwarnung an allen Fronten!Moin!
Das ist schön für Dich.
Nur weisst Du genau, um welchen tatsächlichen Scheinwerfertyp, der da als Zusatzscheinwerfer deklariert ist, es sich wirklich handelt?
Früher hieß es immer, mal unter die Motorhabe schauen, vllt. muß man sich mal den Zusatzscheinwerfer genauer anschauen.
Allerdings, daß es sich dabei um Nebelleuchten handeln könnte, liefert neben der Nummernarie auch die Symbolik auf dem Schalter, bzw. im KI...
Such mal...
Moin,Aha! Damit ist das ja geklärt. Da die GS Nr. 44 anzeigt, wenn die Zusatzscheinwerfer leuchten, sind es also keinesfalls Nebelscheinwerfer, denn die müssten sich mit 3 melden. Entwarnung an allen Fronten!