Wobei die Gefährdung auch mal großzügig ausgelegt wird.
Da kann schon mal ein Blinker ohne E-Zeichen, unabhängig von seiner tatsächlichen Sichtbarkeit, zur Gefährdung werden.
Sehr unwahrscheinlich.
Ich will den Bilderthread eigentlich nicht mit rechtlichen Dingen zumüllen.
Aber solche Dinge glaube ich nur, wenn sie belegt werden können.
Ich habe Verwaltungsrecht an der FHPol studiert und war 40 Jahre bei der Rennleitung. Zudem im KTM*. Ich weiß sehr genau, was eine Gefährdung anderer VT darstellt und das Untersagen der Weiterfahrt begründet und was nicht. Ganz sicher kein Blinker ohne E-Prüfzeichen.
Bei den nicht zertifizierten China-Bremshebeln sieht das etwas anders aus. Nur ist das plötzliche Versagen einer Betriebsbremse, weil das Billigteil hakt, klemmt oder bricht, anders zu werten, als ein Blinker ohne Prüfzeichen oder der Kupplungshebel, bei dem man kein Prfz. braucht.
Ich kenne Erzählungen, die als stille Post von einem zum anderen weiter gegeben und dabei immer bizarrer werden, zu Genüge. Oft geben Betroffene nur die halbe Wahrheit weiter, um besser dazustehen. Erzählen vom Blinker, aber nicht von der ausgeräumten Krawalltüte, wegen der sie eigentlich aus dem Verkehr gezogen wurden.
Kein Sheriff, der was in der Birne hat (es gibt auch andere, das gebe ich zu) zieht ein Fahrzeug aus dem Verkehr, um sich nachher vor dem AG vom Anwalt des Betroffenen zum Affen zu machen.
Das Versagen der Weiterfahrt ist ein ziemlich drastischer Eingriff in die Freiheitsrechte.
Solche Kontrollstellen haben einen Leiter und mindestens einen, der sich in dem Bereich perfekt auskennt. Diese Leute kennen die StVZO, deren Auslegung und die einschlägige Rechtsprechung sehr genau.
*Kompetenzteam Motorrad des Landes Baden-Württemberg