Naja...
Gemäß Betriebserlaubnis sagt ausdrücklich kaum etwas, da einem die ja gerade nicht vorliegt, auch nicht der Polizei vor Ort, so dass schon mal die Chancen deutlich besser stehen, dass etwas reklamiert wird im Vergleich zu exakt eingetragenen Reifentypen.
BMW bestätigt nach den mir vorliegenden Informationen gar nichts diesbezüglich, und falls doch hätte dies nicht die "Qualität" eines Gutachtens nach § 19 II StVZO:
§ 19 StVZO - Einzelnorm
Dein Eintrag: Auch hier gehen die Informationen auseinander. Es soll auch Eintragungen geben, bei denen weder der gleiche Reifentyp gefordert wird und auch nicht der gleiche Hersteller. Letzteres erscheint mir auch logisch. Denn es geht doch wohl bei dem ganzen Thema mehr oder weniger ausschließlich darum, dass nichts irgendwo schleifen kann.
Wenn nun ein Satz Metzeler nicht streift und ein Satz Conti auch nicht, dann streift auch nichts, wenn ich die beiden Hersteller mische.