Änderung Reifenfreigabe ab 1.1.25

Diskutiere Änderung Reifenfreigabe ab 1.1.25 im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung bringt Klarheit. Was steht unter "K"?
Larsi

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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Es kostet knapp 160,- € und knapp 1 - 2 Stunden (inkl. Zulassungsstelle) und die Sache ist ein für allemal erledigt.

Gar nichts machen bedeutet, wenn die Reifen anno 2000 gemäß ABE nicht explizit drauf sind, dass das Motorrad keine Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr mit all den Konsequenzen hat.

Ich habe es Anfang April in Verbindung mit der ohnehin fälligen HU gemacht und bin froh es jetzt als erledigt zu wissen.
Ja, was nun genau richtig ist, weiß ich auch nicht.
Bei "Reifen siehe Betriebserlaubnis" soll angeblich kein Handlungsbedarf bestehen. Ohnehin sind mir schon stark unterschiedlich Praktiken der Leute beim TÜV und sonstigen Prüfern zu Ohren gekommen, auch deutlich unterschiedliche Preise für die Austragung von u 100 € bis zu knapp 200.- €, und ein freundlicher Herr vom TÜV sagte zu mir, er trägt die Reifenbindung bestimmt nicht aus, sondern nur den einen einzigen Reifen ein, der bei seiner Abnahme gerade drauf ist.

Jetzt fährt fast jeder mit einer großen Unsicherheit herum, echt clever gemacht vom Gesetzgeben :mad:
 
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dawshill

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Ja, was nun genau richtig ist, weiß ich auch nicht.
Bei "Reifen siehe Betriebserlaubnis" soll angeblich kein Handlungsbedarf bestehen. Ohnehin sind mir schon stark unterschiedlich Praktiken der Leute beim TÜV und sonstigen Prüfern zu Ohren gekommen, auch deutlich unterschiedliche Preise für die Austragung von u 100 € bis zu knapp 200.- €, und ein freundlicher Herr vom TÜV sagte zu mir, er trägt die Reifenbindung bestimmt nicht aus, sondern nur den einen einzigen Reifen ein, der bei seiner Abnahme gerade drauf ist.

Jetzt fährt fast jeder mit einer großen Unsicherheit herum, echt clever gemacht vom Gesetzgeben :mad:
Handlungsbedarf besteht meiner Meinung nach - das Wort "gemäß Betriebserlaubnis" sagt alles.

Die Betriebserlaubnis ist die gültige mit der Erstzulassung.

Wenn darin Reifenfabrikat und Reifentyp vermerkt sind und man keine "EU-Zulassung" der späteren Jahrgänge hat, ist man im Kreise der "Gekniffenen".

Ist der "Erstbrief" nicht mehr verfügbar, dann ist nach Aussage des Ministeriums ein Schreiben an die Bayerischen Motorenwerke angesagt, die den Sachverhalt bestätigen können.

Bei mir steht jetzt drin:
"Bereifung V u. H vom gleichen Hersteller und Typ"
 
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Christian S

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Handlungsbedarf besteht meiner Meinung nach - das Wort "gemäß Betriebserlaubnis" sagt alles.

Die Betriebserlaubnis ist die gültige mit der Erstzulassung.

Wenn darin Reifenfabrikat und Reifentyp vermerkt sind und man keine "EU-Zulassung" der späteren Jahrgänge hat, ist man im Kreise der "Gekniffenen".

Ist der "Erstbrief" nicht mehr verfügbar, dann ist nach Aussage des Ministeriums ein Schreiben an die Bayerischen Motorenwerke angesagt, die den Sachverhalt bestätigen können.

Bei mir steht jetzt drin:
"Bereifung V u. H vom gleichen Hersteller und Typ"
Naja...

Gemäß Betriebserlaubnis sagt ausdrücklich kaum etwas, da einem die ja gerade nicht vorliegt, auch nicht der Polizei vor Ort, so dass schon mal die Chancen deutlich besser stehen, dass etwas reklamiert wird im Vergleich zu exakt eingetragenen Reifentypen.

BMW bestätigt nach den mir vorliegenden Informationen gar nichts diesbezüglich, und falls doch hätte dies nicht die "Qualität" eines Gutachtens nach § 19 II StVZO:

§ 19 StVZO - Einzelnorm

Dein Eintrag: Auch hier gehen die Informationen auseinander. Es soll auch Eintragungen geben, bei denen weder der gleiche Reifentyp gefordert wird und auch nicht der gleiche Hersteller. Letzteres erscheint mir auch logisch. Denn es geht doch wohl bei dem ganzen Thema mehr oder weniger ausschließlich darum, dass nichts irgendwo schleifen kann.

Wenn nun ein Satz Metzeler nicht streift und ein Satz Conti auch nicht, dann streift auch nichts, wenn ich die beiden Hersteller mische.
 
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dawshill

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Naja...

Gemäß Betriebserlaubnis sagt ausdrücklich kaum etwas, da einem die ja gerade nicht vorliegt, auch nicht der Polizei vor Ort, so dass schon mal die Chancen deutlich besser stehen, dass etwas reklamiert wird im Vergleich zu exakt eingetragenen Reifentypen.

BMW bestätigt nach den mir vorliegenden Informationen gar nichts diesbezüglich, und falls doch hätte dies nicht die "Qualität" eines Gutachtens nach § 19 II StVZO:

§ 19 StVZO - Einzelnorm

Dein Eintrag: Auch hier gehen die Informationen auseinander. Es soll auch Eintragungen geben, bei denen weder der gleiche Reifentyp gefordert wird und auch nicht der gleiche Hersteller. Letzteres erscheint mir auch logisch. Denn es geht doch wohl bei dem ganzen Thema mehr oder weniger ausschließlich darum, dass nichts irgendwo schleifen kann.

Wenn nun ein Satz Metzeler nicht streift und ein Satz Conti auch nicht, dann streift auch nichts, wenn ich die beiden Hersteller mische.
Ja, alles was ich hier gesagt habe, ist nur mein bescheidener Wissensstand zum Thema.

Ich war es im Februar auch satt so viele verschiedene Aussagen zu diesem leidigen Thema für mich unter einen Hut zu bekommen.
Daraufhin habe ich mich direkt an den lokalen "Motorradpapst" des TÜV gewandt und seitdem ist die Sache für mich ein für alle mal vom Tisch.
Erledigt.

Ruf bei Deinem TÜV mal an und frag nach deren örtlichen Motorradspezialisten - lass Dir dessen e-Mailadresse geben und, wenn der genauso hilfsbereit ist wie in meinem Fall, wird Dir rasch von ihm geholfen.

Achtung: der "normale" TÜV-Mann ist in der Regel mit der Anfrage überfordert.
 
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Ruf bei Deinem TÜV mal an und frag nach deren örtlichen Motorradspezialisten - lass Dir dessen e-Mailadresse geben und, wenn der genauso hilfsbereit ist wie in meinem Fall, wird Dir rasch von ihm geholfen.

Achtung: der "normale" TÜV-Mann ist in der Regel mit der Anfrage überfordert.
Zu dem ersten Absatz: Ich habe schon einen vielversprechenden Kontakt und werde dort demnächst mal vorfahren

Zum zweiten Absatz: Ja, kann ich bestätigen. Ich hatte da eher den Eindruck, dass den Herrn das Thema grundsätzlich nervte bzw. langweilte, oder beides... wie man sich eben verhält, wenn man unmotiviert ist.
 
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dawshill

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Zu dem ersten Absatz: Ich habe schon einen vielversprechenden Kontakt und werde dort demnächst mal vorfahren

Zum zweiten Absatz: Ja, kann ich bestätigen. Ich hatte da eher den Eindruck, dass den Herrn das Thema grundsätzlich nervte bzw. langweilte, oder beides... wie man sich eben verhält, wenn man unmotiviert ist.
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