Das Thema war schon mal juristisch durchgehechelt worden, "Recht am eigenen Bild".
Ein bloße Beschuldigung ist m.E.n. kein ausreichender Grund für irgendetwas, das da heißt, zeigen sie mal her. Schon gar nicht bei einer Videokamera, mit der man sich durchaus selbst belasten könnte.
Es nutz mir nichts, wenn später festgestellt wird, das sichern des "Beweises" war illegal, das Gericht mir aber auf Grund des illegal erlangten Beweises die Pappe abgeknöpft hat.
"Zeigen Sie mal." "Nein."
Blosse Beschudligungen ohne weitergehenden konkreten Tatverdacht reichen für nichts. Schon gar nicht für die Sicherung eines Speichermediums, auf dem auch durchaus der Privat-P.o.r.n.o. vom Vorabend oder die Landstraße mit 160 drauf sein könnten.