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Zur Bewertung des Risikos hinsichtlich Persönlichkeitsrechten reicht es, Fernsehen zu gucken. Schwenkt der WDR in der Aktuellen Stunde über den Aachener Marktplatz, und erfasst dabei 100te Menschen, so darf er dies tun - und auch senden. Da in den Aufnahmen niemand besonders hervor gehoben wurde, ist kein besonderes Einverständnis erforderlich. Es ist ein Grundrisiko des Bürgers, in der Öffentlichkeit zufällig gefilmt zu werden. Punkt. Anders sieht dies aus, wenn Oliver Pocher Oma Meume in der Kölner Innenstadt in Großaufnahme fragt, ob sie ein Arschgeweih hat. Hier ist ein OK des gefilmten "Opfers" erforderlich. Eigentlich auch Punkt, wenn da nicht eine riesige Grauzone wäre. Befindet ihr euch auf einem Fußmarkt durch die Sahara, auf dem man eigentlich nie jemand trifft, und ihr trefft jemanden und filmt ihn zufällig, so ist dies kritisch. Gerade die sonst übliche totale Einsamkeit hebt hier jeden Menschen automatisch hervor - und erfordert ein explizites Einverständnis, oder einen guten Medienanwalt.
Auch ein Fernsehsender stolpert schon mal über Grauzonen. Karnevall in Kölle. Natürlich wird da schon mal voll drauf gehalten, und ein Einverständnis ist gar nicht möglich. Der Typ mit der Pappnase im Head-Shot betrügt gerade seine Frau mit der Hexe neben ihm, seiner Sekretärin. Seine Frau sieht das, lässt sich scheiden, und der Junge stürzt ab - und klagt. Dafür haben die Sender dann ihre Rechtsabteilungen, die uns eher selten zur Verfügung stehen.
Dashcam vs. ActionCam: Gehen wir von einem legitimen Verbot Ersterer und einer Gleichbehandlung Zweiterer wie ein Camcorder aus, so bleibt das Risiko, dass man jede mir bekannte ActionCam auch im Endlos Modus betreiben kann. Jetzt steht ihr jemandem in blauer Jacke gegenüber, der euch vorwirft, eine Überwachungskamera zu betreiben, während ihr verkündet, ein ereignisgesteuertes und der künstlerischen Freiheit unterliegendes Fahrvideo zu drehen. Das kann in langen Diskussionen und übel enden. Möglicherweise hat er eine einstweilige Erschießung gegen euch, oder er beschlagnahmt das Teil erst mal. Danach hocken die Brüder in der Wachstube vor der Cam, und hauen sich vor Spaß auf die Schenkel, als ihr mit 120 durch die 70er Zone brettert. Da ihr selbst das Beweismittel angeliefert habt, wird sich kein Richter der Welt zieren, es zu nutzen.
Die diskussionssichere Lösung: 2 unterschiedliche Firmwares. Eine mit Endlos Mode, eine ohne. Sollte besser hurtig kommen, wenn die Hersteller keinen Absatzknick erleiden möchten.
M.E. könnte man eine ActionCam nur aus Unfallverhütungsgründen verbieten. Niemand kann ausschließen, dass die Dinger im Falle eines Sturzes keine negativen Auswirkungen haben. Bei Fahrzeugmontage könnte man sich eine ABE-Notwendigkeit einfallen lassen. Aber ich will den verbeamteten Spaßverderbern nicht noch wertvolle Tipps geben :-)