V
vierventilboxer
Die Gerichte sehen nicht nur weiß oder schwarz sondern auch grau, denn unser Rechtssystem unterscheidet z.B. auch vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig. Je nach Sachlage fallen deswegen auch die Entscheidungen bzw. Strafen unterschiedlich aus, denn sonst hieße es immer nur Körperverletzung oder Mord, jedoch nie ....aus Affekt, Totschlag,...usw.
Filme ich während meiner Mopedtour mit meiner GoPro zufällig im Vorbeifahren ein Pärchen beim Liebesspiel im Wald oder auf der Heide, dann ist das nicht verboten sondern deren Problem weil die Handlung in der Öffentlichkeit geschieht.
Stelle ich das Video allerdings ohne deren Einverständnis (wer wird schon anhalten, fragen und eine positive Antwort erhalten?) online (z.B. bei youtube), dann verletze ich deren Rechte. Das ist verboten! Ohne die Einwilligung betreffender Personen darf ich nicht mal ein Gesicht veröffentlichen.
Bei gezielter Datenerhebung sind wir nochmals eine Stufe höher, das ist privaten Personen nur auf dem eigenen befriedeten Grundstück erlaubt, alles was darüber hinausgeht ist von Haus aus verboten.
Es sollte eigentlich nicht so schwer sein das zu unterscheiden.....
Filme ich während meiner Mopedtour mit meiner GoPro zufällig im Vorbeifahren ein Pärchen beim Liebesspiel im Wald oder auf der Heide, dann ist das nicht verboten sondern deren Problem weil die Handlung in der Öffentlichkeit geschieht.
Stelle ich das Video allerdings ohne deren Einverständnis (wer wird schon anhalten, fragen und eine positive Antwort erhalten?) online (z.B. bei youtube), dann verletze ich deren Rechte. Das ist verboten! Ohne die Einwilligung betreffender Personen darf ich nicht mal ein Gesicht veröffentlichen.
Bei gezielter Datenerhebung sind wir nochmals eine Stufe höher, das ist privaten Personen nur auf dem eigenen befriedeten Grundstück erlaubt, alles was darüber hinausgeht ist von Haus aus verboten.
Es sollte eigentlich nicht so schwer sein das zu unterscheiden.....