ABE mitführen

Diskutiere ABE mitführen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich habe im Topcase einen alten, auf 12V umgebauten Nadeldrucker mit diesem langen fast-endlos-papier. So kann ich im Ernstfall das eingescannte...
Frangenboxer

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Ich habe im Topcase einen alten, auf 12V umgebauten Nadeldrucker mit diesem langen fast-endlos-papier. So kann ich im Ernstfall das eingescannte PDF ausdrucken. Ich finde das schrecklich, dieses Teufelszeug Internet und was da alles dazu gehört.
Am Wochenende am Sudelfeld stelle ich mein Banner auf "Druck to go" und kassiere 5.-/10 Seiten. So kann ich mir den Kaffee leisten, fahre kostendeckend Motorrad und die Frau hat nix zu meckern.
Ich find's gut, so analog.
 
FairKehr

FairKehr

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Wo bleibt da der besagte Manipulatiosschutz, wenn ich nur eine pdf-Datei habe und diese dann selber Drucken muss. Originale gibt es bei ABE sowieso nie.
Du sagst es doch selbst: Originale gibt es eh nie.
Letztlich ist die eventuelle Manipulation allein dessen Problem, der es macht. Er (und nur er) macht sich damit strafbar.
Das ist genauso wie mit Gefälligkeitseintragungen - die sind das Geld und die Mühe nicht wert. Werden sie in Frage gestellt und ein gewissenhafter Sachverständiger schaut sich die Sache an, wird das Fahrzeug im schlimmsten Fall trotz vorhandener Eintragung stillgelegt.
 
bdr529

bdr529

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Sehe ich genau so!
Merkwürdig, dass eine ABE von einigen als "Manipulationsschutz" gesehen wird. Das ist nur ein Zettel, nicht mal ein Originaldokument. Und das soll Manipulationen verhindern? Wenn jemand will, kann er die ABE manipulieren oder das Anbauteil selbst abändern oder komplett fälschen.
Wenn jemand manipulieren will, wäre eine gefälschte ABE der mit Abstand simpelste Weg. Das kann jeder Depp.

Wichtige Klarstellung
Ablichtung – was ist darunter zu verstehen?
Der Begriff des „Ablichtens“ ist im Gesetz selbst nicht definiert aber glücklicherweise seitens des Gesetzgebers konkretisiert worden. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, was genau hierunter zu versehen ist:
„Die genannten Handlungsformen – Fotokopien, Fotografieren und Einscannen - werden unter dem abstrakten Begriff des Ablichtens zusammengefasst, das Ergebnis wird als Ablichtung bezeichnet.“
Danke für die Quelle!
 
G

gstommy68

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Hallo
wie bereits in einem anderen Thread beschrieben, ist die ABE nur gültig, wenn sich das verbaute Teil an einem sonst serienmäßen Motorrad befindet. Sind weitere Bauteile mit einer extra ABE verbaut wird es ja auch wieder Tricky weil die könnten sich ja pöse gegenseitig beeinflüssen.
Also wer es korrekt , also so 100% ig korrekt haben will lässt die Teile
(trotz) ABE eintragen.
Das erspart das doppelseitige Ausdrucken und separate mitführen der ABE sowie das finanzielle Risiko einer 10 € Strafe im Falle eines gaaaanz genauen Polizisten.....
In diesem Sinne...

gruß
gstommy68
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ganz einfach: Ein Poli hält mich an und ich zeige ein pdf auf meinem Mobilfon.
"Er sagt "is' nich', ich will Papier!"
"Ablichtung bedeutet . . . . . ."
Sein Blick sagt: Wer sitzt am längeren Hebel? Wie lange möchtest Du warten?
Das Endresultat führt dazu, dass man wieder ABEs auf rotem Papier verschicken muss.
Eines der Ergebnisse von Diskussionen ist bereits, dass man ab der zweiten ABE eintragen lassen muss weil mit der ersten der Serienzustands des Fahrzeugs verändert wird und sich die zweite somit nicht auf einen "sonst serienmässigen Zustand" beziehen kann. Egal ob sich die beiden ABEs beeinflussen (können).
gerd
 
Andi#87

Andi#87

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Im Zweifel: Untersagen der Weiterfahrt und Ende mit Urlaub..... :poop: (plus Spende in die Portokasse)
 
HP9000

HP9000

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Mag alles richtig sein mit dem pdf und was weiß ich.

Für mich zählt, dass in 650.000 km noch niemals jemand irgendeine ABE sehen wollte.

Diese Erkenntnis hilft mir bei der Entscheidung, was ich mitführe.
So kann's gehen. Aber auch anders.
Bei mir gleich im ersten Jahr, in dem ich wieder aufs Motorrad gestiegen bin.
Fahrzeugkontrolle Sonntags nachmittags, Führerschein und Fahrzeugpapiere.
Mit ABE Kontrolle für die Nachrüstscheibe (an der V-Strom 650) sowie für den Bugspoiler.
Die ABE für den nachgerüsteten Hauptständer hätte ich auch noch dabei gehabt, die interessierte aber nicht.
Daher weiss auch ich, was ich an Dokumentation mitführe.
Alles das, was Diskussionen überflüssig macht, auf die hab ich nämlich beim Mopedfahren keinen Bock.
 
Intermezzo

Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Warum nicht einfach eintragen lassen. Kostet nicht die Welt. Der Schein passt dann notfalls auch ins Portemonnaie. Oder nimmt man das mittlerweile auch nicht mehr mit?
Grüße Thomas
 
Fred-Feuerstein

Fred-Feuerstein

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Eines der Ergebnisse von Diskussionen ist bereits, dass man ab der zweiten ABE eintragen lassen muss weil mit der ersten der Serienzustands des Fahrzeugs verändert wird und sich die zweite somit nicht auf einen "sonst serienmässigen Zustand" beziehen kann. Egal ob sich die beiden ABEs beeinflussen (können).
Ich habe drei ABE (Windschild, Lenkererhöhung und Fussrastentieferlegung). Laut TÜV Bayern müssen diese drei nicht eingetragen werden, weil sie sich nicht gegenseitig beeinflussen und damit nicht gegenseitig aufheben.
Hoffentlich wissen das unsere Kontrollorgane auch...
 
Uli G.

Uli G.

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Wieso immer rot?
Ich habe hier welche, die sind durchaus anders gefärbt (matt gelb, oder weiß), so vom Hersteller mitgeliefert.
Historisch.
Hellrotes Papier, blaue Schrift, und damit gab es früher Kopien ohne Aussagekraft, weil die Kopierer (schwarz-weiß) bei diesen Farben nur ein weißes Blatt ablieferten (keine Grautöne). Somit war sicher gestellt, daß die vorgelegte ABE (jede andere Bescheinigung) ein Original des Herstellers war, wenn sie ein hellrotes Papier war. Hinfällig mit heutigen Farbdruckern.

Uli
 
Uli G.

Uli G.

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So kann's gehen. Aber auch anders.
Bei mir gleich im ersten Jahr, in dem ich wieder aufs Motorrad gestiegen bin.
Fahrzeugkontrolle Sonntags nachmittags, Führerschein und Fahrzeugpapiere.
Mit ABE Kontrolle für die Nachrüstscheibe (an der V-Strom 650) sowie für den Bugspoiler.
Die ABE für den nachgerüsteten Hauptständer hätte ich auch noch dabei gehabt, die interessierte aber nicht.
Daher weiss auch ich, was ich an Dokumentation mitführe.
Alles das, was Diskussionen überflüssig macht, auf die hab ich nämlich beim Mopedfahren keinen Bock.
Genau, man kann's nicht steuern.
Ich bin in über 50 Jahren Motorradfahrens nur dreimal kontrolliert worden. Mit meinem ersten Motorrad, Victoria "Bergmeister" anfangs der 70er, mit dem Vorwurf, ohne zu blinken/Zeichen zu geben und ohne Licht? (im Dunkeln!, schon klar, ich liebe Blindflug!;))) abgebogen zu sein. Ließ sich klären.
Einmal mit der Fatboy, allgemeine Verkehrskontrolle (da war eine Straße in meiner Fahrtrichtung gesperrt, und man wurde über einen parallel verlaufenden, zum Flughafen Hannover gehörenden Weg geleitet, wo die Kontrolle stattfand (Hannoveraner werden das kennen, von Engelbostel Richtung Resse, rechtsseitig ein asphaltiertes Straßenstück, durch Büsche von der Straße abgetrennt, am westlichen Kopf der Landebahn, beliebter Punkt für Pausen etc.). Nettes Gespräch mit den Polizisten, die wissen wollten, warum die Harley keinen Rückwärtsgang hätte (der war dem 4. Gang schon viel früher zum Opfer gefallen, und die '91er Fatboy hat ein Fünfganggetriebe :)) und allerlei andere Dinge, "Gute Fahrt" zum Schluss.
Einmal mit der Fatbob, von der Schnellstraße auf den Königsworther Platz fahrend. Das letzte Mal "Harley Days Hannover", und da wurde überall kontrolliert. Mein Moped war i. O. (Das ist ja alles original, was war denn da eben so laut??? ... War die erste Buell meiner Tochter, im Renntrim, dafür war sie gebaut worden, mit entsprechendem Auspuff und speziellem Steuergerät. Läuft heute in der unheimlichen Hauptstadt. Töchterchen war links abgebogen, während ich als "Opfer" in die Kontrolle fuhr :)).
Dreimal in 52 Jahren, nicht wirklich der Rede wert, und, da ich mich von "beliebten" Treffpunkten und Strecken fern halte, besonders am WE, dürfte es auch in Zukunft nicht anders laufen.

Uli
 
Andi#87

Andi#87

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Ich habe drei ABE (Windschild, Lenkererhöhung und Fussrastentieferlegung). Laut TÜV Bayern müssen diese drei nicht eingetragen werden, weil sie sich nicht gegenseitig beeinflussen und damit nicht gegenseitig aufheben.
Hoffentlich wissen das unsere Kontrollorgane auch...
Dein TÜV hat eben keine Ahnung. Es geht nicht um die gegenseitige Aufhebung. sondern um die Tatsache das (z.B.) in der ABE für die Lenkererhöhung drinnen steht, das sie nur für Fahrzeuge im Originalzustand gilt....und sobald du dann noch ne Scheibe dran hast (oder etliches mehr) ist dein Fahrzeug nicht mehr original....und schon fährst Du mit erloschener Betriebserlaubniss......(Untersagen der Weiterfahrt etc...)

Findest Du hier im Forum etliche, sehr ausführliche Beiträge.
 
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Classic Sport CS

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Durch die Lenkererhöhung und die größere Scheibe könnte der Lenkwinkel eingeschränkt werden.
Die Fußrasten sind außen vor, es sei den es wurde noch eine Tieferlegung verbaut, dann könnte es auch einen Einfluss darauf haben.
-besser als der Tüv ist der gesunde Menschenverstand, hilft manchmal schon mehr als alle Kontrollkräfte.
 
Pinky

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@Andi#87 So schnell wird die Weiterfahrt auch nicht untersagt :kaffee: ..aber grundsätzlich hast du Recht. Ich habe übrigens vom TÜV dieselbe Aussage bekommen wie FF. Da ging es auch um Scheibe, Lenkererhöhung und Fußrasten.
Die korrekte Aussage des TÜV hätte nach meinem Verständnis sein müssen, daß die Eintragung kein Problem ist, da sich die Teile nicht gegenseitig beeinflussen.
 
JUG

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Mille GT, R1250GS ADV (K51)
Na ja, TÜV und problemlose Eintragung bzw. korrekter Weise: Änderungsabnahme. (Die Eintragung in Brief und Schein führt die Zulassungsstelle durch.)
Nur wenn man selbst im Lesen und Schreiben fit ist, kann es gut ausgehen. 😉
Hätte ich nicht insistiert, würde ich an meiner Mille mit Bremsleitungen von Spriegler herumfahren.
Die erste Reaktion des Prüferleins war: Die Teile kennt doch keiner und wenn doch, weiß jeder was gemeint ist.
Nun ist die "Korrektur" doch noch extra besiegelt.
Die Änderungsabnahme habe ich unterwegs nur als Kopie mit. Die Eintragung will ich nicht auch noch bezahlen.
Übrigens, die originalen KONIs an der Guzzi mussten auch nochmal abgenommen werden, da der Prüfer "so etwas" noch nie gesehen hat.

Sachen gibt's, die gibt's gar nicht.

20210227_083926.jpg
 
C

Christian S

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Fellheim bei Memmingen
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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
So kann's gehen. Aber auch anders.
Bei mir gleich im ersten Jahr, in dem ich wieder aufs Motorrad gestiegen bin.
Fahrzeugkontrolle Sonntags nachmittags, Führerschein und Fahrzeugpapiere.
Mit ABE Kontrolle für die Nachrüstscheibe (an der V-Strom 650) sowie für den Bugspoiler.
Die ABE für den nachgerüsteten Hauptständer hätte ich auch noch dabei gehabt, die interessierte aber nicht.
Daher weiss auch ich, was ich an Dokumentation mitführe.
Alles das, was Diskussionen überflüssig macht, auf die hab ich nämlich beim Mopedfahren keinen Bock.
Es ging mir um denn individuellen Stresslevel, und der liegt einer etwas entspannten Einstellung nicht hoch.

Wer es ganz genau nimmt muss ohnehin ab dem 2. Anbau eintragen lassen.
 
C

Christian S

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Fellheim bei Memmingen
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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Das klingt so wie: Ich hatte noch nie geschützten Sex und bin immer noch Gesund...wozu also Kondome....
Dein kreatives Beispiel berücksichtigt zu wenig die Folgen, wenn man Pech hat.
Bei einer fehlenden ABE wird einem nicht der Kopf herunter gerissen.

Die Folgen ungeschützten Sex sind dagegen andere.
 
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ABE mitführen

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