kh-office
Ich habe bisher immer nur den Teil mitgeführt der auch mein Moped betraf, hatte nie Probleme damit.
Also das Datenblatt und die Seite wo mein Moped aufgeführt war.
Ich habe bisher immer nur den Teil mitgeführt der auch mein Moped betraf, hatte nie Probleme damit.
Also das Datenblatt und die Seite wo mein Moped aufgeführt war.
PDF wird als elektronisches Abspeichern eingeordnet und ist demnach keine Ablichtung.Wo steht das? Gibt es dazu ein Urteil, dass ein PDF keine zulässige Ablichtung ist? Eine Ablichtung ist eben kein Original mehr sondern eine Kopie.
Der TÜV erteilt auch die Betriebserlaubnis, der darf schon ein wenig genauer sein.bei mir wollte der TÜV die ABE sehen, was vollkommen korrekt ist, da man sie mitführen muss ....
Oder auf den ganzen Quatsch verzichten und die 10 Eur bezahlen, kann ich mir grad noch leisten. '/Arroganz aus 'Ausdrucken, schön klein falten, in eine klarsichthülle packen, diese mit panzerband zukleben (wassergeschützt)
Und das ganze unter der sitzbank verstauen!
Evtl braucht's man nie, aber wenn kann man es hervorholen!
MfG.
war ja auch o.k., da es um Teile der Bremsanlage ging. Da darf man schon mal genauer hinschauen.Der TÜV erteilt auch die Betriebserlaubnis, der darf schon ein wenig genauer sein.
Hallo,
ich habe gerade die ABE für SW Motech Rasten heruntergeladen.
Das sind 22 Seiten. Für Fußrasten ..... Ich bin zu alt für diese Welt.
Reicht es das PDF auf dem Handy mitzuführen oder muss es vollumfänglich in Papierform sein ?
Falls Papier brauch ich wohl einen größeren Tankrucksack
Gruß
Ronald
Alles was vorgelegt wird muss in Papierform dargelegt werden .
PDF gilt nicht - Weil es kein rechtlich verwertbares "Dokument" ist.
Zumal bzw. weil du normale PDFs nach Belieben verändern kannst
Unter „Ablichten“ versteht sich nun das Fotokopieren, Fotografieren und Scannen des Ausweises.
PDF wird als elektronisches Abspeichern eingeordnet und ist demnach keine Ablichtung.
Zitat:
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
nach dem Buchstaben des Gesetzes müssen Sie sowohl Führerschein als auch Zulassungsbescheinigung und eventuelle sonstigen Betriebserlaubnisse (im Original - nicht in Kopie) mitführen. Für das Nicht-Mitführen bzw. das Nicht-Aushändigen all dieser Papiere weist der Bußgeldkatalog entsprechende Geldbußen von jeweils 10 € aus.
Grund für das Vorzeigen der Originale liegt schlicht an der Beweiskraft. Mit heutigen Mitteln ist es auch dem Laien möglich Scans der Dokumente zu fertigen und dann dort Eintragungen zu verändern. Während man dies auf einem Stück Papier oft erkennen kann, wird das bei elektronischen Abbildungen schon eine Herausforderung für Spezialisten.
Mit deiner ständigen Fettschrift imprägnierst du mir überhaupt nicht.PDF wird als elektronisches Abspeichern eingeordnet und ist demnach keine Ablichtung.
Ende ... aus
Mag ja sein, und gebe Dir prinzipiell Recht.CCM hat eine ABE als PDF vom Hersteller.
PDF ausdrucken ist ok, PDF aufm Handy nicht?
Achtung, Meinung:
Lächerliches Laientheater ...
Die Fettschrift ist der Beleg für deine Aussage?PDF wird als elektronisches Abspeichern eingeordnet und ist demnach keine Ablichtung.
Ende ... aus
Nein. Die Betriebserlaubnis ist Behördensache. Der TÜV o.ä Unternehmen erstellen die dazu erforderlichen Gutachten.Der TÜV erteilt auch die Betriebserlaubnis, der darf schon ein wenig genauer sein.
... und man kann Papierkopien also nicht manipulieren, so so ...Grund für das Vorzeigen der Originale liegt schlicht an der Beweiskraft. Mit heutigen Mitteln ist es auch dem Laien möglich Scans der Dokumente zu fertigen und dann dort Eintragungen zu verändern. Während man dies auf einem Stück Papier oft erkennen kann, wird das bei elektronischen Abbildungen schon eine Herausforderung für Spezialisten.
Joeh...Nein. Die Betriebserlaubnis ist Behördensache. Der TÜV o.ä Unternehmen erstellen die dazu erforderlichen Gutachten.