Hi
Sorry, aber das stimmt nicht.
Einerseits wird das immer wieder gerne gebracht, allerdings kommt das in der Praxis so gut wie gar nicht mehr vor, andererseits gibt es für die Schätzung ganz klare REgeln:
Genau das wollte ich wissen.
Fakt scheint zu sein, dass ein Schandi schätzen darf. OK ist, dass es wenigstens 30% Abweichung sein müssen und die "54" statt "50" Blödsinn sind.
Ob dabei "getrachtet wird" ist vollkommen uninteressant. ER DARF mit "freiem Auge" (wenn auch sogar unterhalb des von mir angesprochenen "sinnvollen" Rahmens)! 30% sind bei "50" bereits ab "65" gegeben! Die 100-Meter-Regel ist dabei nicht kontrollierbar, da braucht er nur Passendes auszusagen.
Stoppuhren etc. fallen ja bereits unter techn. Hilfen.
Nebenbei (eigener Test :-():
21 Meter sind bei Tempo 131 "ziemlich nah" (kostet in DE 290 EUR und 4 Wochen Fussweg). Für den gleichen Preis hätten es sogar nur 18 m sein dürfen, 22m wären billiger gewesen. Ganz ehrlich: Wer bei 130 (oder auch 120), weshalb auch immer, auf 20 m auffährt und das als normal betrachtet braucht zumindest eine Brille.
Es war wirklich sehr naiv von mir zu glauben, in einem öffentlichen Forum, in dem Motorradfahrer Erfahrungen austauschen, jemanden zu finden, der einfach nur seine eigenen Erfahrungen mit dem führen eines Fahrtenbuchs mit mir teilt.
Und blind und dumm dazu muss ich wohl auch noch sein, denn ich kann die Antworten hier noch so oft durchlesen und finde doch nicht die richtigen. Wahrscheinlich habe ich meine eigene Fragen selber nicht verstanden.
Nicht gleich so negativ.
Offenbar war noch keiner dazu verdonnert oder derjenige hat sich nicht für Deinen Beitrag interessiert.
Vernünftige Ansätze gab es doch, wenngleich auch keine juristisch feste Aussage die es im Forum ohnehin nie geben wird.
Eine vorgegebene Form scheint es nicht zu geben, sonst hätte man es Dir mitgeteilt ("Fahrtenbuch gemäss DIN blabla").
Der Sinn ist nachzuweisen wer zu welchem Zeitpunkt für Dein Fahrzeug verantwortlich ist damit Du es schriftlich hast und nicht vergessen kannst.
Geht man von der Logik des Fahrtenschreibers aus der ja eine ganz ähnliche Funktion erfüllt, brauchst Du Datum, Uhrzeit (ab/an), Km-Stand (ab/an), und den Namen des Fahrers. Das Fahrziel oder die Route ist eigentlich egal, kann aber z.B. dann als Gedächtnisstütze interessant sein, wenn Du nach 6 Wochen ein Pickerl aus HH bekommst, dann nachlesen kannst, dass Du in M warst und Dir schon mal überlegen kannst wie Du "M" beweist. Für den Nachweis ist egal wo der eventuelle Verstoss erfolgt, wichtig ist der Verantwortliche!
Ich gehe davon aus, dass die Aufzeichnungen handschriftlich erfolgen weil ich nicht extra einen Laptop mit Drucker herumschleppen würde um vor Fahrantritt meinen Eintrag machen zu können.
Wieder analog zum Fahrtenschreiber sehe ich keine Pflicht das das "Buch" tatsächlich ein Buch sein muss solange ein durchgehender Nachweis erstellt und mitgeschleppt wird. Wenn Du eine Zettelsammlung hast mit einem Eintrag vom 05-ten des Monats bis 18:00 und den nächsten am 12-ten ab 09:00, dann wird man Dich fragen wo die Aufzeichnung vom 05-ten 18:01 bis 12-ten 08:59 ist. Ebenso wird man Dich, so Du in eine Verkehrskontrolle rasseln solltest und eine Fahrerabfrage erfolgt, fragen wo der Aufschrieb zum Beginn der aktuellen Fahrt ist.
Viele offene Fragen sehe ich da nicht
gerd