QVIENNA
Die eigentliche Strafe ist ja das Führen des Fahrtenbuchs. Das ist wirklich eine gerechte Strafe für denjenigen, der zu geizig ist, die paar Euro zu zahlen.
wobei 1 Monat Lappen weg ja auch nicht tragisch ist.Diese "Vergesslichkeit" sollte man sich für solche Dinge aufheben, die den Lappen kosten und nicht nur einen Punkt. Ausnahme man hat schon 7.
Ser's,wobei 1 Monat Lappen weg ja auch nicht tragisch ist.
Ser's,
kommt auf die Jahreszeit (und den Beruf) an.
Und auf den Wohnort, in der Großstadt mir gutem öffentlichen Verkehrsnetz ist auch ein längeres Fahrverbot kaum ein Problem, war schon mal längere Zeit ohne Pappe, auf dem platten Land sieht das schon ganz anders aus.
Du bist ein ganz schlauer Kenner der deutschen Gesetze, oder?Die eigentliche Strafe ist ja das Führen des Fahrtenbuchs. Das ist wirklich eine gerechte Strafe für denjenigen, der zu geizig ist, die paar Euro zu zahlen.
Naja, die Zeit ohne Lappen war schon echt lang. 18 Jahre. . .wobei 1 Monat Lappen weg ja auch nicht tragisch ist.
Das Dazwischendrängeln-und-wieder-etwas-mehr-Platz-lassen würde im Morgen-/Abendverkehr im Endeffekt zum (eigenen) Stillstand führen, weil die Normabstände da ca. 2 Wagenlängen sind.was Abstand halten angeht, halte ich mich ganz grob an die 2 Sekunden-Regel. Da wo der Vordermann jetzt ist, sollte ich in frühestens 2 Sekunden sein. Das geht auch ohne allzu viele Orientierungspunkte. Und wenn sich jemand dazwischendrängelt, lässt man halt wieder etwas mehr Platz. Abstandsvergehen werden ja meist im Video festgehalten, da kann man das dann normalerweise auch erkennen (abgesehen davon, daß die Wahrscheinlichkeit, genau in dem Moment abgefangen zu werden, auch eher im Promillebereich liegt).
Na also. Nachdem das nicht unterschiedlich pro Bundesland sein kann, dürfte es überall in DE gelten.Inzwischen habe ich per Mail, von jemandem der Erfahrungen mit Fahrtenbüchern nach §31a StVZO hat, die passenden Antworten erhalten .
Vorab , natürlich ohne Gewähr, und bezogen auf ein Straßenverkehrsamt in NRW.