§ 31 a StVZO Fahrtenbuch

Diskutiere § 31 a StVZO Fahrtenbuch im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die eigentliche Strafe ist ja das Führen des Fahrtenbuchs. Das ist wirklich eine gerechte Strafe für denjenigen, der zu geizig ist, die paar Euro...
QVIENNA

QVIENNA

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Die eigentliche Strafe ist ja das Führen des Fahrtenbuchs. Das ist wirklich eine gerechte Strafe für denjenigen, der zu geizig ist, die paar Euro zu zahlen.
 
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Totalisator

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Finde ich auch.
Es gibt halt schlechte Verlierer.
 
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erichabg

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Diese "Vergesslichkeit" sollte man sich für solche Dinge aufheben, die den Lappen kosten und nicht nur einen Punkt. Ausnahme man hat schon 7.
 
Henryt

Henryt

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Ser's,

kommt auf die Jahreszeit (und den Beruf) an.

Und auf den Wohnort, in der Großstadt mir gutem öffentlichen Verkehrsnetz ist auch ein längeres Fahrverbot kaum ein Problem, war schon mal längere Zeit ohne Pappe, auf dem platten Land sieht das schon ganz anders aus.
 
Misterbeaster

Misterbeaster

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@QVienna

Die eigentliche Strafe ist ja das Führen des Fahrtenbuchs. Das ist wirklich eine gerechte Strafe für denjenigen, der zu geizig ist, die paar Euro zu zahlen.
Du bist ein ganz schlauer Kenner der deutschen Gesetze, oder?
Lies noch mal in deiner Ausgabe der deutschen Straßenverkehrsordnung nach. Dann könnte dir auffallen, dass auch ohne ein führerscheinverlustwürdiges Vergehen, der Führerschein eingezogen werden kann, wenn ein Punktekonto vorbelastet ist.
Und dass auch der Verlust des Führerscheins Geld kostet, ist dir sicher bekannt.
Was hat das dann bitte mit Geiz zu tun, wenn man sich die für seine individuelle Situation passende legale Variante aussucht?
 
BoGSer1150ADV

BoGSer1150ADV

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Inzwischen habe ich per Mail, von jemandem der Erfahrungen mit Fahrtenbüchern nach §31a StVZO hat, die passenden Antworten erhalten .
Vorab , natürlich ohne Gewähr, und bezogen auf ein Straßenverkehrsamt in NRW.

Da es dem Straßenverkehrsamt tatsächlich nur darauf ankommt sicher zustellen, bei einem zukünftigen Verstoß den Fahrer zweifelsfrei ermitteln zu können und eben nicht etwa um eine Schikane eines durch vermeintlich faule Tricks davon gekommenen Übeltäter geht, ist es dem FB-Führer überlassen, ob er einen Vordruck aus dem Handel ( wie gesagt, habe ich kein solches gefunden) oder ein am PC selbst erstelltes FB führt. Entscheidend ist natürlich, dass alle im §31a StVZO aufgeführten Angaben enthalten sind. In diesem Sinne (Fahrerermittlung) steht auch die Erfassungspflicht "jeder einzelnen Fahrt" (so der Gesetzestext) d.h. Wenn das Fahrzeug an einem Tag (oder auch Mehrtagestour) nur von einem Fahrer gefahren wurde reicht ein Eintrag -ohne Pausen u.ä.

Ob dies nun für alle Bundesländer gleich gilt, kann ich nicht beurteilen. Von daher ist der Hinweis , es im Einzelfall mit der entsprechenden Behörde abzustimmen sicherlich nicht verkehrt. Aber jetzt weis man wenigstens, wie es auch gehandhabt werden kann und kann dies in eine evtl. Diskussion einbringen.

Ansonsten wünsch ich noch alle frohe Festtage.
 
camasoGS

camasoGS

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was Abstand halten angeht, halte ich mich ganz grob an die 2 Sekunden-Regel. Da wo der Vordermann jetzt ist, sollte ich in frühestens 2 Sekunden sein. Das geht auch ohne allzu viele Orientierungspunkte. Und wenn sich jemand dazwischendrängelt, lässt man halt wieder etwas mehr Platz. Abstandsvergehen werden ja meist im Video festgehalten, da kann man das dann normalerweise auch erkennen (abgesehen davon, daß die Wahrscheinlichkeit, genau in dem Moment abgefangen zu werden, auch eher im Promillebereich liegt).
Das Dazwischendrängeln-und-wieder-etwas-mehr-Platz-lassen würde im Morgen-/Abendverkehr im Endeffekt zum (eigenen) Stillstand führen, weil die Normabstände da ca. 2 Wagenlängen sind.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Inzwischen habe ich per Mail, von jemandem der Erfahrungen mit Fahrtenbüchern nach §31a StVZO hat, die passenden Antworten erhalten .
Vorab , natürlich ohne Gewähr, und bezogen auf ein Straßenverkehrsamt in NRW.
Na also. Nachdem das nicht unterschiedlich pro Bundesland sein kann, dürfte es überall in DE gelten.
Nebenbei entspricht es genau dem was ich schon mal zusammengefasst habe (aber jetzt mit "Erfahrung").

Zum Anderen Klartext: Wenn jemand so dicht vor einem herfährt, dass es den Schein "kostet" und man diesen "Abstand nicht einschätzen kann weil es dafür keine Hilfsmittel gibt", hat man ein Ego-Problem. Nachdem ich Betroffener war kann ich da mitreden. Ich war ziemlich arg dicht drauf. Wenn jetzt einer berechtigt sagt "Warum denn Du Depp wenn Du's wusstest?", kann ich ihm das per PM erklären.
Die Hälfte des gesetzlich optimalen Abstands kostet ja noch nix. Wenn sich da immer noch einer dazwischen quetscht, ist das bestenfalls ärgerlich. In der Praxis sind es aber gar nicht soooo viele und mit etwas Selbstbewusstsein steckt man das weg.
gerd
 
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