10.000 km oder wie die GS mein Leben gerettet hat.

Diskutiere 10.000 km oder wie die GS mein Leben gerettet hat. im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das hilft alles nix wenn man nicht verkaufen will. Warum auch? Davon abgesehen kaufen die Restwertkäufer nicht zu deinen Bedingungen sondern zu...
SimonADV

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Das hilft alles nix wenn man nicht verkaufen will. Warum auch?

Davon abgesehen kaufen die Restwertkäufer nicht zu deinen Bedingungen sondern zu den der Plattform, die du im Regelfall noch nicht mal einsehen kannst. Wenn also der nette Gutachter von der Versicherung hier nur Fotos einstellt (in vielleicht schlechter Qualität, weil es ja nur Fotos im Gutachten gibt) und der nette Bieter davon ausgeht, ach der Schaden sieht ja auf den Fotos gar nicht so schlimm aus (was legitim ist), dann ist es nachher trotzdem dein Problem, denn du verkaufst zu dem Angebot in der Börse und nicht zu dem wie Sache steht und liegt oder "gekauft wie gesehen".


Natürlich kannst du mit deinem Kaufvertrag nachweisen, dass du evtl. nicht der letzte Eigentümer warst, aber wenn z. B. mit diesem schön geflickten Motorrad jemand ums Leben gekommen ist, dann kannst du Gift darauf nehmen, dass sich der Staatsanwalt bei dir meldet, als letzter eingetragener Eigentümer, denn der möglicher Zwischenverkäufer ist wahrscheinlich niemand bekannt!!!

Es gibt x mal mehr Risiken die aus einem solchen Rechtsgeschäft hervorgehen können, die ich tragen muss obwohl ich an all dem Scheixx keine Schuld habe. Witzlos.
 
SimonADV

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...mal davon abgesehen, wenn mir das nicht passen würde, hätte ich das Fahrzeug leider schon einen Tag vor dem Angebot zum Restwert des Gutachtens verkauft gehabt - sowas passiert halt.
Jo, klar setzt aber voraus man möchte sein Eigentum veräußern....

Deine indirekte Empfehlung ist indes auch nicht besonders schlau, denn wenn die Versicherung zickt, könnte auch gerne mal der Käufer geladen werden und befragt werden wann denn genau dieser Vertrag zu Stande gekommen ist und wie das Wetter an diesem Tag wohl war.
Ich würde mich hüten sowas zu machen....
 
SLK

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Naja, so sieht´s aus. Man wird gezwungen, sein Eigentum zu verkaufen, weil man zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich kein so hohes Angebot mehr erhält.
´n Abend,

das stimmt nicht immer. Sofern die Reparaturkosten unter 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen, kannst Du auch reparieren lassen. Dann ist der Restwert völlig unerheblich.
 
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Klar, aber muss ich das? Nö. Ich hätte nur gerne den Schaden ausgeglichen und zwar in Cash.
 
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Moin,

Dein Wunsch geht in die Richtung einer unzulässigen Bereicherung. Wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen oder zumindest nahe dran, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Falle erhältst Du eben den Wiederbeschaffungswert vom Versicherer und den Restwert vom Bieter.

Blöd ist es eben, wenn der Restwert durch Gebote hoch ist, dann ist die Differenz für Dich gering. In diesem Falle gibt's nur zwei Möglichkeiten: Das Mopped zum Restwert verkaufen und das Geld vom Versicherer nehmen, um ein anderes zu kaufen oder tatsächlich reparieren zu lassen. In diesen Fällen hast Du "keinen Verlust".
 
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Die Frage nach Schaden, Werten, Verkaufserlösen, Versicherung etc. überdeckt die Kernfrage zum Motorrad. Ein Aufprall auf Harthindernisse wirkt sich auf nahezu alle (vor allem elektronische) Fahrzeugteile, Verbindungen, Verschraubungen etc. aus. Ohne Totalzerlegung wird man wohl kaum feststellen können, ob und wenn, wo Defekte z.B. Haarrisse sind. Siehe Gutachtenzusätze wie ".. bisher ohne Teilzerlegung ...sollte sich später zeigen..." Daher mein Rat: weg mit dem Altmetall nach Crash. Gewährleistung etc. ist eh futsch resp. deutlich schwieriger einzufordern.
 
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Moin,

Dein Wunsch geht in die Richtung einer unzulässigen Bereicherung. Wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen oder zumindest nahe dran, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Falle erhältst Du eben den Wiederbeschaffungswert vom Versicherer und den Restwert vom Bieter.

Blöd ist es eben, wenn der Restwert durch Gebote hoch ist, dann ist die Differenz für Dich gering. In diesem Falle gibt's nur zwei Möglichkeiten: Das Mopped zum Restwert verkaufen und das Geld vom Versicherer nehmen, um ein anderes zu kaufen oder tatsächlich reparieren zu lassen. In diesen Fällen hast Du "keinen Verlust".
Nochmal: Es gehört mir. Ich muss gar nichts. Und wenn ich es in de Garten stellen und drum rum tanze. Geht niemanden etwas an und hat auch nichts mit meinem, durch Gutachten bezifferten Schaden zu tun.
Nur natürlich die Versicherung zwingt dich im Prinzip ein Angebot anzunehmen, weil du genau weißt, wenn du das selber verkaufst bekommst du vielleicht das was in deinem Gutachten steht.
 
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Die Frage nach Schaden, Werten, Verkaufserlösen, Versicherung etc. überdeckt die Kernfrage zum Motorrad. Ein Aufprall auf Harthindernisse wirkt sich auf nahezu alle (vor allem elektronische) Fahrzeugteile, Verbindungen, Verschraubungen etc. aus. Ohne Totalzerlegung wird man wohl kaum feststellen können, ob und wenn, wo Defekte z.B. Haarrisse sind. Siehe Gutachtenzusätze wie ".. bisher ohne Teilzerlegung ...sollte sich später zeigen..." Daher mein Rat: weg mit dem Altmetall nach Crash. Gewährleistung etc. ist eh futsch resp. deutlich schwieriger einzufordern.
Danke aber, und genau um das gehts doch. Ich will das Motorrad eben nicht an einem polnischen Lastwagenhändler verkaufen, sondern an jemanden bei dem ich mich verlassen kann, dass es eben wirklich verschwindet oder fachmännisch repariert wird. Denn ich bin nämlich der letzte Eigentümern. Taucht das nun polnisch reparierte Mopped wieder auf, so stehe ich mit Sicherheit immer noch als letzte Eigentümer im Brief. Bringt sich dann der neue Eigentümer damit um, wird man den polnischen Reperateur mit Sicherheit nicht greifen können, wenn doch, dann wird er sagen, auf der Restwertbörse war nie die Rede von so einem eklatanten Schaden, denn er hatte ja nur Bilder gesehen. Und auf deinem Kaufvertrag wird im kleingedruckten vermerkt, das du dein Motorrad zu eben diesen Bedingungen verkaufst.
Ergo wird der Staatsanwalt immer bei mir aufschlagen.
 
SLK

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Nochmal: Es gehört mir. Ich muss gar nichts. Und wenn ich es in de Garten stellen und drum rum tanze. Geht niemanden etwas an und hat auch nichts mit meinem, durch Gutachten bezifferten Schaden zu tun.
Nur natürlich die Versicherung zwingt dich im Prinzip ein Angebot anzunehmen, weil du genau weißt, wenn du das selber verkaufst bekommst du vielleicht das was in deinem Gutachten steht.
'n Abend,

ich weiß jetzt nicht, wo Dein Problem ist. Natürlich kannst Du es in Deinen Garten stellen.

Vom Versicherer bekommst Du die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Der Schrotthaufen hat nachgewiesenermaßen den angegebenen Restwert, denn es gibt ja ein konkretes Angebot eines Käufers über diese Summe. Daß Du es nicht annimmmst, ist richtigerweise Deine Sache. Die Entscheidungshoheit hast einzig Du alleine.

Ich würde mir jedenfalls nicht so 'nen Schrotthaufen in den Garten stellen, sondern verkaufen und mir 'n anderes Mopped kaufen. ;)

Mich würden außerdem auch schon die konkreten Zahlen interessieren, oder sind die geheim?
 
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Gast14416

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Hi Simon,

ich glaube, Du machst Dir zu viele Sorgen.

Wenn das Fahrzeug verkauft wird, gibt es spätestens bei Übergabe einen Übergabebeleg, in dem man den Personalausweis des Käufers vermerken sollte. Sonst keine Übergabe. Zur Not notiert man da noch Unfallmaschine, macht beim Verladen Fotos von Bike und Transporter inkl Nummernschildern und behält Original oder Kopie des Übergabebeleges.
Weigert sich der Käufer, bricht man ab und Du kannst es der Versicherung melden damit Sie eine saubere Lösung finden. Es ist Deine Maschine und Deine Entscheidung!
Ausserdem scheint das ja über ein Portal zu laufen,so dass es über den Interessenten und Verkauf Belege geben wird. Zur Not Screenshots machen.
Da wird Dich im Falle eines Falles kaum jemand derart belangen können.

Ansonsten bleibt Dir nur, das Ding im Garten aufzustellen und/oder in Teilen zu verkaufen.
 
zyklotrop

zyklotrop

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In Restwertbörsen kaufen nur registrierte Händler. Die geben Gebote gemäß Gutachten ab. Diese sind gültig und mich nachverhandelbar. Geboten, Zuschlag bekommen, gekauft. Allerdings sind die Gebote auch nur befristet gültig. Lässt du diese Fristen verstreichen, ist der Käufer nicht mehr an das Gebot gebunden. Von der Versicherung erhälst du trotzdem nur die Differenz. Du hättest das Gebot annehmen können. Wenn du das nicht willst.., deine Entscheidung. Dein Schäden soll reguliert werden. Mehr nicht.
 
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Black Eagle

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Bitte die Dinge nicht 'verkürzen': Die Börse ist durchaus kritisch zu sehen und gerade nicht das Mass aller Dinge - wenngleich Liebling der Versicherer. Auch kann ein Verkauf durchaus woanders, gar --vorher-- 'freihändig' erfolgen. Bei der Börse geht es (i.d.R. den Versicherern um einen niedrigen Wert) Kurzform: Wiederbeschaffungswert - Restwert = Schaden. A B E R : Man kann sein "Altmetall" sogar 'vorher' selbst verkaufen: Die Urteile des Bundesgerichtshofes BGH AZ VI ZR 205/8 , BGH VI ZR 318/08 usw. kann man sich kostenfrei ausdrucken und mal durchlesen. Dem Anwalt müssen diese Zusammenhänge gut geläufig sein. Den tatsächlichen Schaden kann man also zutreffender ermitteln... viel Erfolg.
 
SimonADV

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Update:
Nun ich hab die Dicke jetzt doch an den freundlichen Händler verkauft:
Der zugesandte "Standard"Kaufvertrag verweist im Kleingedruckten auf Bedingungen, die auf der online Plattform aufgerufen sind (die werden dir aber natürlich nicht gegeben und du kannst sie auch nicht einsehen).
Das habe ich natürlich nicht akzeptiert, gestrichen und einen üblichen Disclaimer angefügt.
Daraufhin bekam ich einen wutentbrannten Anruf, was das soll. Mir wurde gedroht mich bei der Versicherung und der Plattform zu melden.
Ich habe dann in ca. 5 E-Mails nur soviel gesagt: Bitte unterlassen und aufgefordert den Kaufvertrag zu erfüllen (auf weitere Anrufe habe ich gebeten zu verzichten damit das ganze in eine halbwegs schriftliche Form geleitet wird).
In meiner vorletzten Mail habe ich dann noch klar gemacht, dass ich vor Verkauf den Brief entwerte lasse, da es sich um einen Totalschaden mit Rahmenschaden etc. handelt (Das wird im Übrigen auch immer empfohlen). Daraufhin, soweit man das aus der Antwort beurteilen kann, ist er wohl innerlich ausgeflippt und hat mir mit Anwalt und blabla gedroht. Meine Antwort war die selbe.
Dann kam gestern, nach zwischenzeitlich 2 Wochen Geplänkel, endlich der Spediteur, der auch gleichzeitig der Motorradhändler ist, aber mit polnischen (?) Fahrer. Der hat als erstes die Papiere abgelichtet und zum freundlichen Händler geschickt. Als klar war, dass ich den Brief nun doch nicht entwertet hatte, ging dann alles Recht schnell.
Warum habe ich den Brief nicht entwertet? Weil ich keine Lust habe noch ein halbes Jahr um mein Geld zu streiten.
Mir ist völlig klar, das der Brief heute schon in Polen ist. Morgen bei einem beliebigen Händler eine frische gebrauchte, nicht gestohlene weiß blaue voll ausgestattet GS ADV MJ 18 auftaucht.

Was lerne ich daraus:
1. Beim nur kleinsten Verdacht auf Manipulation kaufe ich kein Fahrzeug mehr.
2. Ich werde zukünftig jedes Fahrzeug vor Kauf in einer Vertragswerkstatt untersuchen lassen, denn die sind durchaus in der Lage zu erkennen, ob die FIN mit den Seriennummern der restlichen Teile übereinstimmt!
3. Beim nächsten Unfall werde ich das Fahrzeug sofort, d. h. nach Begutachtung an jemanden verkaufen um dieser ganzen Diskussion aus dem Weg zu gehen.

Restwertbörse:
Der Händler hatte mir fairerweise die Unterlagen der Plattform zugeschickt, weil ich mich zu Anfang darauf berufen habe. dass ich diese ja nicht einsehen kann. Die Angaben dort sind meiner Meinung nach "optimiert" und teilweise unvollständig. Mit Unterschrift würde man dieser optimierten Beschreibung zustimmen. Und genau deswegen habe ich mich auch selbst unter den o. g. Drohungen nicht auf diese Bedingungen eingelassen.
Ein bisschen freilich, kann man den Händler verstehen. Dennoch muss ich den diesen Scheiss ausbaden, obwohl ich völlig unverschuldet bin -> Witzlos!!!
 
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SimonADV

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Dazu noch eine Anekdote:
Der besagte Händler hat auf mobile 240 5 Sterne Bewertungen.
Wohin gegen eine Firma Leebman, die hier der ein oder andere sicher kennt, nur 23 Bewertung mit 4,5 im Durchschnitt hat.

Hingegen bewerten die Ex-Mitarbeiter des Händlers mit nur 1,x Sternen von 5 möglichen.

Noch fragen?
 
SQ18

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Wie wäre es wenn Du die VIN / FIN von dem Unfaller posten würdest.
Wenn irgendwann einer ein Fahrzeug mit dieser VIN / FIN kauft oder sich dafür interessiert findet google diesen Thread und dem Menschen ist geholfen.
 
Andreas_vwWe

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Die Idee finde ich gut. Allerdings habe ich nichts dagegen, wenn Fahrzeuge, die bei uns einen Totalschaden erlitten haben, im Ausland wieder fahrfertig gemacht werden. Es handelt sich bei m.E. um einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen. Denn oft ist die Einordnung als Totalschaden gar nicht mit Sicherheitsmängeln verbunden. Ein Beispiel: Im Mai 2016 wurde meine damalige Speed Triple durch einen Auffahrunfall umgeworfen und erlitt am weit außen verlaufenden Rahmen einen kleinen Kratzschaden; der Gutachter stellte fest, dass Triumph für einen solchen Fall den Rahmentausch vorsieht - wirtschaftlicher Totalschaden! Gleichzeitig war dieser Ingenieur aber der Ansicht, dass eine oberflächliche Schönheitsreparatur keine Sicherheitsrisiken berge. Da ich der Geschädigte war und ich beim späteren Verkauf nicht auf einer Totalschadenmaschine sitzen bleiben wollte, nahm ich das durch die gegnerische Versicherung eingefädelte Plattformangebot an. Bestimmt fährt die Mühle heute in Polen oder Tschechien zur Zufriedenheit der Käufer, denn hier in Deutschland ist sie sicher nicht verkauft worden, da sie bei 30.000 km auf dem Tacho und den zusätzlichen Schäden doch zu teuer geworden wäre.

Selbstverständlich sieht das anders aus, wenn die Fahrwerksgeometrie angegriffen worden ist; aber meine Speedy lief nach dem Unfall auf dem Nachhauseweg unter allen Bedingungen stabil.

Gruß

Andreas
 
SimonADV

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Keine Ahnung von was du redest und für wen du hier sprichst, aber es war ein Totalschaden, dem auch die Verkehrssicherheit abgesprochen wurde. Und das die Plattformhändler sagen wir mal nicht unbedingt zu den ehren-wertesten Menschen in unserer Gesellschaft gehören, ist wohl auch kaum von der Hand zu weisen. Und achja, natürlich die größte Plattform autoonline wird von wem finanziert? Allianz und wer nochmal?

Als potentielle neuer Besitzer würde gerne vorher wissen das ich einen Rahmenschaden kaufe. Dann kann ich abwägen ob ich das von einer polnischen Hinterhofwerkstatt repariert kaufe oder nicht.

Davon abgesehen wird die Dicke sicherlich geschlachtet und verhilft einem gestohlenen Motorrad wohl zu einer neuen Identität.
 
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Als potentielle neuer Besitzer würde gerne vorher wissen das ich einen Rahmenschaden kaufe. Dann kann ich abwägen ob ich das von einer polnischen Hinterhofwerkstatt repariert kaufe oder nicht.
Wie wäre es wenn Du die VIN / FIN von dem Unfaller posten würdest.
Wenn irgendwann einer ein Fahrzeug mit dieser VIN / FIN kauft oder sich dafür interessiert findet google diesen Thread und dem Menschen ist geholfen.
 
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Die kann man ja bei mir erfragen...
 
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10.000 km oder wie die GS mein Leben gerettet hat.

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