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Black Eagle
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- 13.08.2010
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Update:
Nach Klageerhebung hat die Versicherung nun doch einen Vergleich angestrebt.
Obacht mit einem Vergleich - auch wenn dieser Hinweis wohl nicht mehr rechtzeitig kommt: Bei einem Vergleich zwischen Dir und der Versicherung (des Gegners) ist es un-verzichtbar und wichtig, die sog. Ansprüche Dritter - hier aus sog. übergegangenem Recht - im Vergleich un-angetastet zu belassen. Sonst schickt Dir Deine Unfalls- u./o. Krankenversicherung die beherigen sowie vor allem auch noch die künftigen Behandlungskosten... das wird mal richtig teuer. Aber Dein Anwalt sollte das als profi berücksichtigt haben....
Dieser Hinweis unter Bikern ersetzt eine Rechtsberatung -nicht-.