Zusatzscheinwerfer für die K25 - ich glaube ich brauche etwas Hilfe....

Diskutiere Zusatzscheinwerfer für die K25 - ich glaube ich brauche etwas Hilfe.... im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ouh - sorry, stimmt. Stellt sich natürlich die Frage was das mit dem E auf sich hat oder ob der Chinese das einfach draufgepinnt hat. Wer sollte...
Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
Ouh - sorry, stimmt.
Stellt sich natürlich die Frage was das mit dem E auf sich hat oder ob der Chinese das einfach draufgepinnt hat.
Wer sollte das einklagen?
(Ich habe eine Weile Zulassungen von Medizinprodukten gemacht, ich persönlich glaube keinem Prüfzeichen mehr...).

Bis dann,

Ralf
 
nobbe

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es haftet hier für die richtigkeit der "in verkehr bringer" - in dem falle polo
 
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Bahnburner

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was ist ein aaSoP?
Rudi, das ist (zumindest in D) der "amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer". Den Titel (aaS) trägt in Westdeutschland nur der TÜV, im Osten nur die DEKRA. "Prüfer" dürfen sich soweit ich weiß die anderen (KÜS, GTÜ etc) auch nennen.
Bei Euch in Austria gibts doch sicher auch einen enorm wichtigen Titel dafür?

Grüße
"Bahnburner"
Matthias
 
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Bahnburner

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Jein. Sobald ein Scheinwerfer wirkungsvoll abgedeckt/abgeklebt ist interessiert er den Prüfer nicht mehr.
Sonst würde meine Dose seit vielen Jahren keine HU mehr bestehen.
Da sieht man's mal wieder: Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis größer als in der Theorie... :p
 
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Bahnburner

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Ich gehe davon aus dass kein Pozilist das ohne weitreichende Kenntnis der Materie ahnden wird...
Ralsch, im Prinzip ja, aber im Zweifelsfall weiß ich inzwischen, dass man als Motorradfahrer eher schon unter Generalverdacht steht ("sind doch eh alles Raser")...

Ich weiß dass das definitiv nicht Deine Frage war, aber: ich habe mir / der Q den LED Scheinwerfer mit Tagfahrlicht von Matotech gegönnt.
War zwar sauteuer aber ist jedes Lumen wert ;)
Das Tatfahrlicht ist richtig hell und damit gut sichtbar, und das ohne dass irgendwelche Bastellösungen seitlich am Mopped baumeln. Und ohne Eisenbahnoptik...

Grüße
"Bahnberner"
Matthias
 
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Gast
Rudi, das ist (zumindest in D) der "amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer". Den Titel (aaS) trägt in Westdeutschland nur der TÜV, im Osten nur die DEKRA. "Prüfer" dürfen sich soweit ich weiß die anderen (KÜS, GTÜ etc) auch nennen.
Bei Euch in Austria gibts doch sicher auch einen enorm wichtigen Titel dafür?

Grüße
"Bahnburner"
Matthias
danke sehr, wieder mal was gelernt. Bei uns heissen die nur "Super", wenn durchgekommen, oder "Oarsch", wenn nicht durchgekommen
 
judex

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Moin nobbe,
...
Ich gehe davon aus dass kein Pozilist das ohne weitreichende Kenntnis der Materie ahnden wird,

...

Bis dann,

Ralf
(Zum Glück ignoriert meine Holde das Thema als "doof, teuer und gefährlich")
Da unterschätzt Du die Kompetenz der Beamten aber gewaltig. Die, die zur Kontrolle eingesetzt
werden, kennen alle Problemstellen, vom Auspuff bis zum Zusatznebler.

Es wurde hier schon geschrieben: die Nebler dürfen nur mit Abblendlicht eingesetzt werden, nicht
zusammen mit Tagfahrlicht. Die Werksversion der Zusatzscheinwerfer von BMW, lese ich, werden
demzufolge StVO-konform geschaltet und auch nachträglich so eingebaut.

Ich verlasse mich lieber auf den im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Grundsatz der "Opportunität",
wonach der Beamte bei Kleinigkeiten die Entscheidungsfreiheit hat, ob er einen Verstoß ahndet oder
nicht. Da mehr Licht mehr Sicherheit und damit weniger Unfälle bedeutet, sind die Beamten nach
meiner Einschätzung beim Nebler (mit Tagfahrlicht) eher nicht auf Krawall gebürstet.
Also: nett bei der Kontrolle bleiben, aufmerksam zuhören, dann klappts auch schon mit dem Nebler
ohne Konsequenzen.
 
nobbe

nobbe

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..solange es einen schalter hat und die bei einer kontrolle "aus" sind, kann keiner was sagen..
 
Landbüttel

Landbüttel

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Bei uns heissen die nur "Super", wenn durchgekommen, oder "Oarsch", wenn nicht durchgekommen
Lass mich mal raten: unabhängig von der vorgenannten Tätigkeit, scheint bei euch die zweitgenannte Titulierung generell die gebräuchlichere zu sein?
 
WorldEater

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Die sind nicht zugelassen. Zumindest nicht im europäischen öffentlichen Straßenverkehr.
 
Ralsch

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Hallo,
nicht zugelassene Mega-Strahler gibt es ja mittlerweile wie Sand am Meer, und im Verhältnis zum Preis in unglaublicher Qualität.
Mein 35€ Strahler (80W, inkl. Akku) in voll-Alu-Gehäuse und Creed LEDs macht wirklich die Nacht zum Tag. Die klippse ich aufs Fahrrad wenn ich eine längere Nachtfahrt abseits jeglicher Zivilisation mache (sorry ihr Wildschweine und Rehe, ihr könnnt gleich weiter schlafen...). Das würde ich auch mit dem Moped so halten. Ich vermute dass die Gefahr, nachts auf einem rumänischen Feldweg, deswegen von der Rennleitung belangt warden könnte, eher gegen Null geht.
Auf der Straße braucht man das auch nicht zum sehen sondern zum gesehen werden. Ich will nicht wie der Nightrider mit 300km/h durch die Dunkelheit rasen, mir reicht die Geschwindigkeit mit Anhalteweg = Sichtweite aus dem Lehrbuch.
Deshalb ist, nicht zuletzt aus Kostengründen, meine Wahl auf die GIVIs gefallen. 120€ mit Schalter, Kabelbaum, etc. und, zumindest nach den Videos zu urteilen, hell genug um gut gesehen zu werden und den an sich bereits breiten Lichtkegel der GS für Kurvenfahrten zu erweitern. Geschaltet werden sie als Nebelscheinwerfer die ich vorauss. einfach vergesse auszuschalten.
Wenn ich dadurch die Anzahl an kritischen Situationen verringern kann ist mir das den 20er wert den die Rennleitung dafür aufrufen darf.
Ich muss allerdings sagen dass ich in meinen bisherigen +30 Jahren auf der Straße noch kein einziges Mal kontrolliert worden bin.

Bis dann,

Ralf
 
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gerd_

gerd_

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Hi
nicht zugelassene Mega-Strahler gibt es ja mittlerweile wie Sand am Meer, und im Verhältnis zum Preis in unglaublicher Qualität.
Mein 35€ Strahler (80W, inkl. Akku) in voll-Alu-Gehäuse und Creed LEDs macht wirklich die Nacht zum Tag.
80 W LED?
Aber OK, egal. Wenn Du die Dinger irgendwo in der Pampa verwendest ist das (ob legal oder nicht) in meinen Augen OK.
Die Meisten eiern aber damit auf der Strasse herum weil a) sie etwas sehen wollen und b) gesehen werden wollen. Ausserdem sieht es cool und wichtig aus.
Ob sie Andere blenden oder nicht ist vollkommen egal. Zum einen "sind meine Scheinwerfer ja richtig eingestellt" zum Anderen "geht es um meine Gesundheit wenn ich übersehen werde" (Deine ist mir doch wurscht).
Weshalb wohl ist es nach StVO verboten zu beliebiger Gelegenheit mit Nebelscheinwerfern zu blenden? Und weshalb braucht ein Lichtlein eine E-Nummer? Alles Firlefanz?
gerd
 
Ralsch

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Hallo Gerd,
den Strahler nutze ich wirklich nur im tiefen Wald und am Fahrrad, der hat genau keinerlei Begrenzung sondern nur einen fetten, aber sehr gleichmäßig ausgeleuchteten Lichtkegel, die 80W passen in etwa, 12V Akkupack mit etwa 6,5A, IIRC sinds 12 oder 16 große LEDs. Das Ding wird richtig heiß und kann nur in Verbindung mit kühlendem Fahrtwind genutzt werden.
Klar E-Kennzeichnung, das war ja die Ausgangsfrage dass ich ausschließlich solche suche. Und auch die Eischränkung auf "gesehen warden", nicht zum verbesserten Sehen.
Aber: Ich habe mich noch nie durch Nebelscheinwerfer geblendet gefühlt. Ganz im Gegenteil, am Auto finde ich die total überflüssig da man damit keinen Meter weiter sieht. Benutze ich praktisch nie.

Aber, für mich ist das Thema durch, ich montiere am WE die GIVIs, komplett verkabelt und mit eingetragenem E.
Nicht sonderlich schön, aber immer noch ansehnlicher als die doch sehr abenteuerlich wirkenden TTs die eher an einen fliegenden Versuchsaufbau im Physikunterricht erinnern.

Bis dann,

Ralf
 
Ralsch

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Sorry Folks - aber jetzt habe ich doch noch ne doofe Frage:
Soweit ich das erkennen kann gibt es eine E-Kennzeichnung.
Also genau EINE. Für 2 und 4 Räder (und mehr...), mit und ohne Motor.
Wenn ich vom Motorradzubehör zu den Autoleuchten gehe, z.B. Tagfahrlich LED MIT! E drauf,finde ich die 10fache Anzahl, zum 1/4tel Preis.
Es gibt so schöne, schmale und unauffällige Lampen die man am Bügel verstecken könnte, LED vom namhaften Hersteller, für 80€ inkl. Kabelsalat und Relais.
Kann ich? Darf ich? Soll ich? :cool:

Bis dann,

Ralf
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Da unterschätzt Du die Kompetenz der Beamten aber gewaltig. Die, die zur Kontrolle eingesetzt
werden, kennen alle Problemstellen, vom Auspuff bis zum Zusatznebler.

Hallo Judex,

da überschätzt Du die Kompetenz der normalen Polizisten gewaltig! Wenn Du nicht wirklich in eine spezielle Kontrolle zur Verkehrssicherheit gerätst und dort an einen Spezialisten für Motorräder kommst, droht Dir fast keine Gefahr.
Die Bestimmungen und (noch schlimmer) alle Ausnahmen zum technischen Zulassungswerk, sind momentan dermaßen unübersichtlich, dass man fast keine Chance hat da durchzusteigen. Die meisten Spezialisten sind geschult auf Lkws, Gefahrgut und Personenbeförderung oder machen Unfallaufnahme.
 
billy

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...Ob sie Andere blenden oder nicht ist vollkommen egal...
Wenn Nebelscheiwerfer zugelassen (E-Nummer) und richtig eingestellt sind, blenden sie nicht. Ansonsten sind sie ben nicht richtig eingestellt oder zugelassen. Logisch, ne?
Das eine Nutzung eigentlich nur bei Nebel vorgesehen ist, ist auch klar. Sie sollen mit ihrem Lichtkegel den Nebel unterwandern. Also leuchten sie schön tief und blenden eben nicht.
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Wenn Nebelscheiwerfer zugelassen (E-Nummer) und richtig eingestellt sind, blenden sie nicht. Ansonsten sind sie ben nicht richtig eingestellt oder zugelassen. Logisch, ne?
Das eine Nutzung eigentlich nur bei Nebel vorgesehen ist, ist auch klar. Sie sollen mit ihrem Lichtkegel den Nebel unterwandern. Also leuchten sie schön tief und blenden eben nicht.

Nebelscheinwerfer können blenden, auch bei richtiger Einstellung. Das liegt an der Leuchtcharakteristik und ist nicht zu ändern. Wenn sie bei Geradeausfahrt auch sehr flach eingestellt sind, spätestens bei Kurvenfahrt und der damit verbundenen Schräglage, geht die eine Seite des Lichtkegels nach oben.

Ist eigentlich auch logisch!
 
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billy

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War hier aber nicht gemeint...
 
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