Hoffe nur, dass die von dir verlinkte BAL falsch ist. Dort steht, dass die Zusatzwerfer nur bei Abblendlicht aktiv sind. Ich benutze die an der zwölf fĂŒnfziger als Lebensversicherung auch tagsĂŒber, geht dort problemlos.
Ich fĂŒrchte, die BAL ist korrekt.
Ein Blick in die
ECE-R53 Einheitliche Vorschriften fĂŒr die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ergibt folgendes Bild:
Laut 5.10 gilt
"Die elektrischen Verbindungen mĂŒssen so ausgefĂŒhrt sein, dass die Begrenzungsleuchten bzw. â falls keine vorderen Begrenzungsleuchten vorhanden sind â der Scheinwerfer fĂŒr Abblendlicht, die Schlussleuchte und die Beleuchtungseinrichtung fĂŒr das hintere Kennzeichen nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können, sofern nichts anderes bestimmt ist. [...]"
Laut 5.11 gilt
"Sofern keine besonderen Vorschriften bestehen, sind die elektrischen Verbindungen so auszufĂŒhren, dass der Scheinwerfer fĂŒr Fernlicht, der Scheinwerfer fĂŒr Abblendlicht und der Nebelscheinwerfer nur dann eingeschaltet werden können, wenn die in Absatz 5.10 genannten Leuchten ebenfalls eingeschaltet sind. [...]"
Laut 5.11.1 gilt
"Falls Tagfahrleuchten vorhanden sind, mĂŒssen diese automatisch eingeschaltet werden, wenn der Motor lĂ€uft. Wenn der Scheinwerfer eingeschaltet ist, darf sich die Tagfahrleuchte bei laufendem Motor nicht einschalten. [...]"
Laut 6.13.2 gilt fĂŒr die Anzahl der Tagfahrleuchten
"Eine oder zwei eines nach der UN-Regelung Nr. 87 oder der UN-Regelung Nr. 148 genehmigten Typs"
Wenn man nun die Zusatzscheinwerfer als Tagfahrlicht deklariert, dann mĂŒssen diese automatisch eingeschaltet werden, wenn der Motor lĂ€uft (ist ok
), aber aus sein, wenn der Scheinwerfer an ist (ist nicht ok, weil dann kann man sie nicht beim Fahren in der Nacht nutzen). Es dĂŒrfte dann auch nicht das Tagfahrlicht im Scheinwerfer aktiv sein, weil man dann drei Tagfahrleuchten hĂ€tte.
Wenn man die Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer deklariert, dann dĂŒrfen sie lt 5.11 nur eingeschaltet werden, wenn das Abblendlicht und die Schlussleuchte auch leuchten, was aber unter Tags nicht der Fall ist, weil man da ja mit dem Tagfahrlicht unterwegs ist.
Was hier nicht klappt ist - auf Grund der Anzahl und der Schaltungvorschriften - die Argumentation, dass die Zusatzleuchen tagsĂŒber als Tagfahrleuchten und bei schlechter Sicht als Nebelscheinwerfer zu verstehen sind.
Damit klappt eigentlich nur
Variante 3 von
@WorldEater bzw Variante 0, bei der man die Nebelscheinwerfer bei schlechter Sicht und aktivem Abblendlicht ĂŒber das Menu einschaltet.
Bevor eine Diskussion losbricht - die ECE-R53 hat in der Fassung 2020/31 einige wesentliche Ănderungen erfahren. Es kann also durchaus sein, dass bei Ă€lteren MotorrĂ€dern andere Lichtbilder zulĂ€ssig sind.