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silversurfer84
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Da scheinst Du vollkommen Recht zu haben.Ich glaub - es darf jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen![]()
Nun, da ich auch bei Basel wohne kann ich Dir versichern, dass da mit der NX etwas faul war, denn ein Import eines EU-Fahrzeuges ist an sich kein grosser Aufwand, im Gegenteil. Schwierig wird es, wenn kein CoC-Papier vorliegt, aber das sollte bei EU-Fahrzeugen kein Problem sein.Noch ein Wort z unseren eidgenössischen Nachbarn:
Der Eindruck, der hier entsteht, dass deutsche Zulassungsstellen unflexibel sind und in der Schweiz das Paradies auf Erden herrscht ist unzutreffend. Genau andersrum stimmt das. Versuch mal eine in D zugelassene Honda NX650 Dominator in der CH zuzulassen. Die Hürden der MFK und deren Willkür sind geradezu sprichwörtlich. Das sind eigene Erfahrungen.
Fahrzeuge, die in der CH zugelassen waren und in D zugelassen werden sollen, müssen verzollt werden. Die Schweiz gehört nicht zur EU, sondern ist ein EFTA-Staat. Die Zollgebühren kann man bei zoll.de nachlesen (damals 7% des Kaufpreises) Darauf kommt die Märchensteuer. Neben der Zollunbedenklichkeitserklärung, die man dann bekommt, muss man ein Gutachten zEdBE gem §21 StVZO vorlegen. Dann geht das sehr einfach, mache ich häufig, auch bei Umbauten.
Andersrum geht das in den meisten Fällen gar nicht, weil man in der CH die EU- Zertifikate nicht akzeptiert, sondern sein eidgenössisches Süppchen kocht, das wirklich schwer verdaulich ist. Mein Freund (bei Basel) hat aufgegeben, die NX kam zurück zu mir.
Dann ist hier das Procedere wie oben.
1. Den Schweizer "Zettel"
2. Zollunbedenklichkeitserklärung
3. Gutachten zEdBE
4. EVB
5. Antrag mit Steuereinzug
6. Perso
und so man das will: Kennz. Reservierung und Kennz-Schild gleich mitbringen. Spart 20 Minuten beim örtlichen Schildermacher.
Sollte nicht die ZB1 (Schein) sondern die ZB2 (Brief) verlustig sein und man war nicht selbst der letzte eingetragene Halter, benötigt man die Verträge lückenlos bis zum letzten beim KBA eingetragenen Halter. Zusätzlich eine polizeiliche Bescheinigung, dass das Fahrzeug nicht zur Schengen-Fahndung ausgeschrieben ist (Vordruck bei den Dienststellen). Habe ich die Verträge nicht, bzw. war nicht selbst benötige ich die Versicherung an Eides statt. Wenn mir die Herkunft des Fahrzeugs nicht klar ist, würde ich die nicht abgeben.
Und das OHNE Kardan-Manschette.Sodele,
jaja, die Zulassungsstelle.
Mein "natürlicher Feind", seit ich in den frühen 80er Jahren meine erste eigene (Leichtkraftrad) Zulassung hatte.
Es erfolgte ein Jahrzehnte währender Kampf um kleine, sagen wir hierzulande eher erträgliche Nummernschilder.
Also zumindest keine Kuchenbleche / Airbusflügel
Während der Nachbarkreis teilweise "Engschrift" verwendete und auch mit dem vorgeschriebenen Abstand der TÜV - und Zulasungsstempel nicht so pingelig war,
war es hier im Landkreis LB immer schwierig, zumindest ohne Vitamin B.
Zweierkombinatioinen, also wie LB - A 1 waren für Normalsterbliche eh nicht zu bekommen, da hockte der Leiter der Zulassungsstelle persönlich drauf.
Also musste es wenigstens eine Dreierkombination sein.
Hierzu musste man, wenn ich recht erinnere, Mittwoch morgens gleich um 7.30 Uhr anrufen,
wenn wieder eine handvoll dieser seltenen Nummern durch das KBA (stimmt das?) freigegeben wurde, da war irgendwie eine Sperrfrist drauf.
Und ja, die einmal ergatterte Nummer konnte nicht durch den Halter mitgenommen werden, "Nummer bleibt am Fahrzeug", hieß es immer.
Zumindest wenn Fahrzeug im Landkreis verbleibend.
Was war das immer ein Gedöns, aber irgendwie konnte ich doch immer ein "22er" Kennzeichen ergattern, auch später mit dem Euro-Zeichen.
Seit Ramsauers Kennzeichen-Reform, CSU Verkehrsminister müssen ja auch mal zu irgendwas gut sein, ist das Problem mit erträglichen Motorrad Kennzeichen ja behoben.
Mein Meisterstück war allerdings die Zulassung einer gebraucht gekauften Suzuki Intruder 1400 aus Stuttgart.
Die hatte das "wohl kleinste legale Kennzeichen" ever, S-H7.
Da ich mit der Zulassung in LB etwas Vergleichbares nicht bekommen hätte, habe ich die Trude auf meine damls in Stuttgart wohnende, 70-jährige Großmutter zugelassen, ernsthaft. Die hatte, selbstredend, keinen Motorradführerschein, was aber natürlich für die Zulassung unerheblich ist.
Nun ja, was tut man nicht alles..........
Die Nummerntafel hat natürlich einen Ehrenplatz im Wohnzimmer
Anhang anzeigen 494138
Ciao
Alex
...die seelige NX hatte vermutlich kein CoC, außer es wäre ein der letzten gewesen, die könnten sowas gehabt haben.Nun, da ich auch bei Basel wohne kann ich Dir versichern, dass da mit der NX etwas faul war, denn ein Import eines EU-Fahrzeuges ist an sich kein grosser Aufwand, im Gegenteil. Schwierig wird es, wenn kein CoC-Papier vorliegt, aber das sollte bei EU-Fahrzeugen kein Problem sein.
Mit solchen Versicherungen wäre ich zurückhaltend.Nun, da ich auch bei Basel wohne kann ich Dir versichern, dass da mit der NX etwas faul war, denn ein Import eines EU-Fahrzeuges ist an sich kein grosser Aufwand, im Gegenteil. Schwierig wird es, wenn kein CoC-Papier vorliegt, aber das sollte bei EU-Fahrzeugen kein Problem sein.
Das sprengt jetzt den Rahmen hier, aber Du vermischt da ein paar Dinge (bez. dem Import/Export CH). Glaube mir, ich habe ganz wenig Ahnung davon. Wir können das gerne ausserhalb des Forums besprechen.Mit solchen Versicherungen wäre ich zurückhaltend.
An dieser NX (EZ 1992) war nichts faul, im Gegenteil. Das war ein Neuaufbau aus meiner Werkstatt (nach Motorschaden) und in einem erstklassigen, vollkommen gesetzeskonformem Zustand, wie alles, was mein Haus verlässt. Alles Serie, 44 PS, Topzustand, ein echter Hingucker und Dampfhammer.
Anhang anzeigen 494551
Ich habe die NX meinem Freund Jörg für die erste WASTL zur Verfügung gestellt.
http://moppedsammler.de/data/documents/WASTL-komplett.pdf
Die Maschine war auf mich zugelassen. Bereits als Jörg auf diesem Motorrad die Grenze von D nach CH überquert hat, beging er einen Rechtsverstoß oder wie auch immer man das in der CH nennt. Obwohl er noch deutscher Staatsangehöriger war, ist das ein Steuervergehen, weil er in der Schweiz wohnhaft ist.
Die Schweiz ist eben nicht EU. Umgekehrt ist es im Übrigen auch so. Ein Schweizer Geschäftsmann hat seinen Jag (CH-Zulassung) bei einem Freund in München abgestellt und ihm erlaubt, den zu fahren. Der deutsche Zoll hat ihn erwischt, den Jag beschlagnahmt und ein Verfahren gegen den Münchner eingeleitet.
Nach der WASTL wollte Jörg die NX gerne behalten und in der Schweiz zulassen. das scheitert an der MFK. Dazu müssen einschneidende Änderungen vorgenommen werden, Vergaser, Nockenwelle und Schalldämpferanlage. Nicht nur die hohen Kosten ließen das scheitern, vor allem zieht so eine geile NX nach der CH-Kastration keine Wurst mehr vom Teller.
Wie im Übrigen auch die gute, alte Affentwin (RD04 und 07) die - um lärm- und abgaskonform mit Schweizer Zulassungsnormen zu sein - fast die Hälfte ihrer ursprünglichen Leistung einbüßt (und nach der MFK meist wieder "aufgemacht" wird, was illegal ist)
In D haben die Gemeinden nichts mit Kfz-Zulassungen zu tun. Das ist Sache der Land- und Stadtkreise. (die Städte und Gemeinden sind nachgeordnet).Ich glaub - es darf jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen![]()
Nein, nicht nötig, aber danke für das Angebot.Wir können das gerne ausserhalb des Forums besprechen.
Wer hat Dir gesagt, dass an Deiner Maschine etwas faul sei? Weil die MFK sagt das so bestimmt nicht bzw. der Prüfer mag das salopp so formulieren, allerdings gelten für ihn auch die Vorschriften (was leider im Endeffekt auf das gleiche Resultat kommt). Was aber möglich ist: Einzelabnahme mit Geräuschmessung. Die NX wird aber wohl kaum die damals geltenden CH-Vorschriften einhalten (=zu laut). Ist halt Mist.Nein, nicht nötig, aber danke für das Angebot.
Es ist für mich einigermaßen bedeutungslos, was die Schweiz wie macht, was die zulassen, was nicht, nur die "Versicherung", dass an einer Maschine aus meiner Werkstatt etwas "faul" ist, lasse ich nicht unwidersprochen stehen. Das packt mich an meiner Schrauberehre, die ich mit allen Mitteln verteidige.
Ich würde mal Federbeine von Marzocchi vermuten. In einem offiziellen Dokument liest sich das schon interessant[...deleted...]
Überall, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. (So hatte ich z.B. Anfang der 80er Jahre eine BMW R100S mit "Marticchi Federbeube". Wer errät, was das war, bekommt einen Glückskeks.)
[...deleted...]
Schon Scheisse wenn man auf einmal was arbeiten mussSeit corona wundert mich auf den deutschen Ämtern nix mehr.
Das waren die ersten die den Kopf in den Sand gesteckt haben.
Aber es kommt sicher noch ein Beamter der das hier vehement verteidigt.
Kraichgauer
War bei mir auch so ...Schon Scheisse wenn man auf einmal was arbeiten muss
Hatte bei Corona mit Glück einen Termin zum zulassen in 14 Tagen bekommen...komm ich da an, ist einer von 6 Schaltern besetzt...wie leergefegt...1 Person hat gemütlich gearbeitet, sonst war einfach niemand da..ich dachte ich bin im falschen Film..kein Wunder das es da nicht voran geht...
Wenn also so arbeiten würden wie auf den Ämtern, dann.....![]()
Hilfe,Hatte bei Corona mit Glück einen Termin zum zulassen in 14 Tagen bekommen...
Aber ich erwarte einen Termin für die darauffolgende Woche, dann 3 bis 4 Wochen warten und fertig.Wann der Perso abläuft weiß man schon 10 Jahre vorher…….![]()