GS-Tourenfahrer
Dir geht es um was anderes. Das wurde wohl schon verstanden - wenngleich das eigentlich schwer / gar nicht zu verstehen ist.Darum geht es nicht.
Aber wir wollen ja hier nicht über … reden.
Dir geht es um was anderes. Das wurde wohl schon verstanden - wenngleich das eigentlich schwer / gar nicht zu verstehen ist.Darum geht es nicht.
Auch wenn es Dich vielleicht nicht interessiert, es ist DAS THEMA derzeit in D und sollte jeden wahlberechtigten Bürger interessieren.....Wen interessiert denn dieser ganze Sch..ss.
War eindeutig geschrieben über WAS ich mich geärgert habe.Dir geht es um was anderes. Das wurde wohl schon verstanden - wenngleich das eigentlich schwer / gar nicht zu verstehen ist.
Aber wir wollen ja hier nicht über … reden.
Mich interessieren andere Sachen als Po....k, da gibt es wichtigeres...jedenfalls für mich.Auch wenn es Dich vielleicht nicht interessiert, es ist DAS THEMA derzeit in D und sollte jeden wahlberechtigten Bürger interessieren.....
Mag sein. War von mir ja auch nur ein Hinweis auf eine Möglichkeit gut an Inhalte der ÖR-Mediatheken zu kommen um z. B. die von Dir verpasste Sendung doch noch genießen zu können. Oder für später, sollte dir das noch mal passieren.Darum geht es nicht.
Kleiner Tipp;...
War von mir ja auch nur ein Hinweis auf eine Möglichkeit gut an Inhalte der ÖR-Mediatheken zu kommen um z. B. die von Dir verpasste Sendung doch noch genießen zu können. Oder für später, sollte dir das noch mal passieren.
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Für 35,00 €? Ist ja wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Manchmal sollte man einfach die Kirche im Dorf lassen. Ärgerlich ja, aber dafür ein Fass aufmachen?Widerspruch?
Rechtschutz -> Anwalt.
Oder einfach die paar EUR zahlen und Ruhe haben. Recht haben um des Recht habens Willen kostet nur Lebenszeit.Widerspruch?
Rechtschutz -> Anwalt.
Ich denke es ist dann sinnvoll das zu klären, sonst führt es im Zweifel zur Verbitterung und einer negativen Haltung ggü dem Staat, oder?Es sind zwar "nur" 35 Euro, aber mir gehts um Prinzip. Ich finde es hochgradig ungerecht und es kommt mir wie Abzocke vor.
Wenn man sonst nicht schlafen kann, dann Einspruch einlegen. Vor 30 Jahren hätte ich auch alles in die Wege geleitet, mittlerweile hake ich diese Dinge ab, ärgere mich nicht und freue mich über nicht verschwendete Zeit. Aber jeder muss das für sich entscheiden, wie er es handhaben möchte.Naja der Kollege hat geschrieben:
Ich denke es ist dann sinnvoll das zu klären, sonst führt es im Zweifel zur Verbitterung und einer negativen Haltung ggü dem Staat, oder?
Genau so. Wir haben zur Verwarnung Stellung genommen - widersprechen kann man da anscheinend nicht. Entweder es wird nicht weiter verfolgt, oder es wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Dagegen könnte man dann anwaltlich vorgehen, aber ich denke nicht, dass da was kommt. Der Vorwurf ist in unseren Augen lächerlich. Eigentlich schade, dass auf sowas amtsseitig Zeit verschwendet wird.Naja der Kollege hat geschrieben:
Ich denke es ist dann sinnvoll das zu klären, sonst führt es im Zweifel zur Verbitterung und einer negativen Haltung ggü dem Staat, oder?
'n Abend,Über ein Verwarngeld an meine bessere Hälfte.
Sie hatte vor vier Wochen einen Unfall: Bedingt durch eine rote Ampel, hat sie gehalten und das Fahrzeug hinter ihr ist ihr aufgefahren. Es ist glücklicherweise niemand verletzt worden und es war nur Blech- bzw. Plasteschaden zu beklagen, der mittlerweile auch schon behoben ist.
Jetzt hat sie ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro erhalten, weil sie durch "Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt" andere geschädigt hätte.