Cooper1712
Eine vermiedene Operation ist nicht zwingend die bessere Alternative. Zudem hat jeder die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen. In der Medizin ist nicht alles schwarz-weiß wie in der Mathematik.
Dasselbe ärgerte mich kürzlich. Ich helfe einer 70-jährigen Frau mit Migrationshintergrund mit einem erwachsenen Sohn mit Einschränkungen seit ca. 2 Jahren. Der deutsche Ehemann benötigte zunächst mehrere Pflegegradeinstufungen und starb jetzt vor einigen Monaten. Er hatte kein notarielles Testament. Umschreibung von Hauseigentum und Geldanlagen zwangen zum Erbschein. Dass die eidesstattliche Erklärung das ganze preislich verdoppelt, ist eine Frechheit. Wobei das notarielle Testament, wenn er es zuvor gemacht hätte, sich ebenfalls aus dem Vermögenswert errechnet hätte. Handschriftliches Testament reicht für Grundbuchamt nichtAufgrund eines Todesfalls in der Familie habe ich einen Erbschein beantragt. Die Gebühr dafür ist in Deutschland an den Wert des Erbes gekoppelt. Wie so vieles bei behördlichen „Dienstleistungen“. Kann man sich per se drüber aufregen, aber der Beamtenapparat würde wahrscheinlich ohne diese fürstliche Entlohnung für eine DIN A4 Seite zusammenbrechen.
Ich hatte ja vorher gegoogelt, wusste also, was drin stehen würde.
Was mir aber die Zornesröte ins Gesicht treibt ist, dass für die eidesstattliche Versicherung, die man dabei abgeben muss, exakt dasselbe zu bezahlen ist wie für den Erbschein.
Niemand auf dem Amtsgericht hat auch nur mit einer Silbe erwähnt, dass die eV die Kosten verdoppelt.
So ein bisschen ohnmächtige Wut macht sich breit.
letztere müssen noch stärker aufpassen nicht zu früh oder überflüssig auf dem OP-Tisch zu landen und nicht zuviele Vorsorgeuntersuchungen, MRTs usw. usf. über sich ergehen zu lassen. Auch das zu erkennen will gelernt sein.Was richtig schlimm ist, ist die Aufteilung in öffentlich und privat Versicherte - letztere ...
Richtig ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt nicht . Das hatte mein Vater auch und hat nicht gereicht daher mußten auch wir beim Tod meines Vaters dann noch einen Erbschein erstellen lassen. Aber es reicht wenn der Notar auf dem selber verfassten Testament die Unterschrift beglaubigt und diese Unterschriftsbeglaubigung ist dann doch um einiges günstiger als bei Wohneigentum ein Erbschein kostet.Dasselbe ärgerte mich kürzlich. Ich helfe einer 70-jährigen Frau mit Migrationshintergrund mit einem erwachsenen Sohn mit Einschränkungen seit ca. 2 Jahren. Der deutsche Ehemann benötigte zunächst mehrere Pflegegradeinstufungen und starb jetzt vor einigen Monaten. Er hatte kein notarielles Testament. Umschreibung von Hauseigentum und Geldanlagen zwangen zum Erbschein. Dass die eidesstattliche Erklärung das ganze preislich verdoppelt, ist eine Frechheit. Wobei das notarielle Testament, wenn er es zuvor gemacht hätte, sich ebenfalls aus dem Vermögenswert errechnet hätte. Handschriftliches Testament reicht für Grundbuchamt nicht
Hm, das ist die gesetzliche Vorgabe: § 2247 BGB - EinzelnormRichtig ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt nicht . Das hatte mein Vater auch und hat nicht gereicht daher mußten auch wir beim Tod meines Vaters dann noch einen Erbschein erstellen lassen. Aber es reicht wenn der Notar auf dem selber verfassten Testament die Unterschrift beglaubigt und diese Unterschriftsbeglaubigung ist dann doch um einiges günstiger als bei Wohneigentum ein Erbschein kostet.
Ich glaube die Höchstgebühr beim Notar beträgt etwas mehr als 100 EUR und für das Eröffnen des Testaments fällt dann auch 100 EUR an
Mich hat das auch geärgert, dass das Grundbuchamt quasi den letzten Willen meines Vaters nicht akzeptiert hat und eine " eidesstattlicher Versicherung ", die Grundlage für den Erbschein ist dann dem Grundbuchamt genügt.
Fürs erben reicht es. Für die Grundbuchänderung nicht. Paragraph 35 GBO (laut Google Recherche). Und Banken verlangen für die Kontoauflösung NACH DEM TOD meist auch den Erbschein. Vielleicht hilft eine Bankvollmacht mit dem speziellen Vermerk der Gültigkeit über den Tod hinaus. Sicher bin ich mir nicht.
für alles andere reicht ein handschriftliches Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll nur dem Grundbuchamt nicht. Da muss es ein beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein Erbschein sein . Der Erbschein ist die teurere Variante
Hat zumindest der Sparkasse H nach dem Tod meiner Mutter nicht gereicht . Bei der Deutschen Bank sah man uns darob ungläubig an und merkte an, daß der vorhandene Vermerk "über den Tod hinaus", mit Unterschrift (Vor- und Nachname), Datum etc. doch für genau diesen Zweck, nämlich "über den Tod hinaus", eingefügt sei und deshalb die schon zuvor Zugriffsberechtigten auch nach dem Tod des Kontoinhabers vollen Zugriff hätten.Fürs erben reicht es. Für die Grundbuchänderung nicht. Paragraph 35 GBO (laut Google Recherche). Und Banken verlangen für die Kontoauflösung NACH DEM TOD meist auch den Erbschein. Vielleicht hilft eine Bankvollmacht mit dem speziellen Vermerk der Gültigkeit über den Tod hinaus. Sicher bin ich mir nicht.
Eine singuläre Bank- oder Kontovollmacht gilt immer über den Tod hinaus. Da können sich die Banken auf den Kopf stellen…ist einfach so. Ist die Bank- bzw. Kontovollmacht aber Teil einer Vorsorgevollmacht (ist inzwischen in 99% der Fälle so), dann muß diese Vollmacht "transmortal" formuliert sein, also "gilt über den Tod hinaus".Hat zumindest der Sparkasse H nach dem Tod meiner Mutter nicht gereicht.
War "über den Tod hinaus" erteilt, hat trotzdem nicht interessiert. Ließ sich im Fall meiner Mutter, in D verstorben, schnell mit Vorlage des Erbscheines regeln, bei meinem in Venezuela verstorbenen Vater stellte sich die Commerzbank quer und gab erst nach, als unser Notar sich einschaltete.Eine singuläre Bank- oder Kontovollmacht gilt immer über den Tod hinaus. Da können sich die Banken auf den Kopf stellen…ist einfach so. Ist die Bank- bzw. Kontovollmacht aber Teil einer Vorsorgevollmacht (ist inzwischen in 99% der Fälle so), dann muß diese Vollmacht "transmortal" formuliert sein, also "gilt über den Tod hinaus".
Grüße
Christian
'n Abend,Und warum nur 3 ? Weil krankenhauser geschlossen sind, weil unsere artzte uberfordert sind, weil alles im billiger muss sein.
MRI scan, wartezeit momentan mehr als 6 wochen, na dan sei mahl froh wenn du vielleicht krebs hast.
Tut mit leid,du hast keine ahnung was wirklich los ist in die niederlanden mit unser privatiesertes system.
Ich wollte dies schon nicht erwahnen, wohne ja auch im grensbereich von DE.'n Abend,
ich lag im letzten Jahr im Gronauer Krankenhaus, das liegt etwa 5 km vor der niederländischen Grenze. Mindestens 20 % der Patienten waren Niederländer, auf meinem Zimmer lag auch ein Niederländer. Seine Frau erzählte, dass die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich besser und günstiger sei.
Manchmal glaube ich, dass es in D zum "guten" Ton gehört, alles schlecht zu reden.