Worüber ich mich heute geärgert habe

Diskutiere Worüber ich mich heute geärgert habe im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Eine vermiedene Operation ist nicht zwingend die bessere Alternative. Zudem hat jeder die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen. In der...
Cooper1712

Cooper1712

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Eine vermiedene Operation ist nicht zwingend die bessere Alternative. Zudem hat jeder die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen. In der Medizin ist nicht alles schwarz-weiß wie in der Mathematik.
 
jan13

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Man schreibt gerne mit beispiele ohne wirkliche ahnung zu haben.
Glaube mir, privatisierung der gesundheit ist dass dummste was ihr konnt machen, wir wollen kein beispiel sein, also bitte nicht mehr sagen in holland usw.

Bei uns ist es schon so weit dass durch privatisierung leute mit geld ihre operation selber zahlen, so und jetzt hat der artz der neben seine arbeit im krankenhaus auch noch in einer privatklinik arbeitet noch weniger zeit fuer der normal burger.

Wartezeiten werden so lange dass leute die dadurch nicht mehr arbeiten konnen arbeitslosengeld kriegen....und eine operation von einer stunde hatte dass konnen verhinderen. ....was ist dan jetzt teuer ? Was ist dan humaner ?
 
qtreiber

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Spätestens vor einer OP würde ich mindestens eine Zweitmeinung einholen. Das habe ich auch bereits praktiziert (Knie).

Das ändert nichts daran, dass in D unter gleichen Bedingungen/Befunden schneller zum Messer gegriffen wird als in fast allen anderen Nachbarländern. Gleiches gilt auch in den USA, lasse ich aber außen vor.


Eine Privatisierung ist nicht nur im Gesundheitswesen nachteilig.
 
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Lighter62

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Bestätigung. hier wird sofort operiert.
 
Dangermouse

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Ich glaube auch nicht, dass hier jemand eine Privatisierung fordert, oder? Was richtig schlimm ist, ist die Aufteilung in öffentlich und privat Versicherte - letztere bekommen deutlich schneller einen Termin und werden bevorzugt behandelt - das ist einfach nicht in Ordnung.
 
sigmali

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Aufgrund eines Todesfalls in der Familie habe ich einen Erbschein beantragt. Die Gebühr dafür ist in Deutschland an den Wert des Erbes gekoppelt. Wie so vieles bei behördlichen „Dienstleistungen“. Kann man sich per se drüber aufregen, aber der Beamtenapparat würde wahrscheinlich ohne diese fürstliche Entlohnung für eine DIN A4 Seite zusammenbrechen.
Ich hatte ja vorher gegoogelt, wusste also, was drin stehen würde.

Was mir aber die Zornesröte ins Gesicht treibt ist, dass für die eidesstattliche Versicherung, die man dabei abgeben muss, exakt dasselbe zu bezahlen ist wie für den Erbschein.

Niemand auf dem Amtsgericht hat auch nur mit einer Silbe erwähnt, dass die eV die Kosten verdoppelt.

So ein bisschen ohnmächtige Wut macht sich breit.
Dasselbe ärgerte mich kürzlich. Ich helfe einer 70-jährigen Frau mit Migrationshintergrund mit einem erwachsenen Sohn mit Einschränkungen seit ca. 2 Jahren. Der deutsche Ehemann benötigte zunächst mehrere Pflegegradeinstufungen und starb jetzt vor einigen Monaten. Er hatte kein notarielles Testament. Umschreibung von Hauseigentum und Geldanlagen zwangen zum Erbschein. Dass die eidesstattliche Erklärung das ganze preislich verdoppelt, ist eine Frechheit. Wobei das notarielle Testament, wenn er es zuvor gemacht hätte, sich ebenfalls aus dem Vermögenswert errechnet hätte. Handschriftliches Testament reicht für Grundbuchamt nicht
 
qtreiber

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Was richtig schlimm ist, ist die Aufteilung in öffentlich und privat Versicherte - letztere ...
letztere müssen noch stärker aufpassen nicht zu früh oder überflüssig auf dem OP-Tisch zu landen und nicht zuviele Vorsorgeuntersuchungen, MRTs usw. usf. über sich ergehen zu lassen. Auch das zu erkennen will gelernt sein.

Termine zu bekommen geht tatsächlich einfacher und schneller.

Ohne die Privatversicherten wären noch weniger Arztpraxen usw. tätig.
 
G

Gast29174

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Dasselbe ärgerte mich kürzlich. Ich helfe einer 70-jährigen Frau mit Migrationshintergrund mit einem erwachsenen Sohn mit Einschränkungen seit ca. 2 Jahren. Der deutsche Ehemann benötigte zunächst mehrere Pflegegradeinstufungen und starb jetzt vor einigen Monaten. Er hatte kein notarielles Testament. Umschreibung von Hauseigentum und Geldanlagen zwangen zum Erbschein. Dass die eidesstattliche Erklärung das ganze preislich verdoppelt, ist eine Frechheit. Wobei das notarielle Testament, wenn er es zuvor gemacht hätte, sich ebenfalls aus dem Vermögenswert errechnet hätte. Handschriftliches Testament reicht für Grundbuchamt nicht
Richtig ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt nicht . Das hatte mein Vater auch und hat nicht gereicht daher mußten auch wir beim Tod meines Vaters dann noch einen Erbschein erstellen lassen. Aber es reicht wenn der Notar auf dem selber verfassten Testament die Unterschrift beglaubigt und diese Unterschriftsbeglaubigung ist dann doch um einiges günstiger als bei Wohneigentum ein Erbschein kostet.
Ich glaube die Höchstgebühr beim Notar beträgt etwas mehr als 100 EUR und für das Eröffnen des Testaments fällt dann auch 100 EUR an

Mich hat das auch geärgert, dass das Grundbuchamt quasi den letzten Willen meines Vaters nicht akzeptiert hat und eine " eidesstattlicher Versicherung ", die Grundlage für den Erbschein ist dann dem Grundbuchamt genügt.
 
gstrecker

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Richtig ein handschriftliches Testament reicht dem Grundbuchamt nicht . Das hatte mein Vater auch und hat nicht gereicht daher mußten auch wir beim Tod meines Vaters dann noch einen Erbschein erstellen lassen. Aber es reicht wenn der Notar auf dem selber verfassten Testament die Unterschrift beglaubigt und diese Unterschriftsbeglaubigung ist dann doch um einiges günstiger als bei Wohneigentum ein Erbschein kostet.
Ich glaube die Höchstgebühr beim Notar beträgt etwas mehr als 100 EUR und für das Eröffnen des Testaments fällt dann auch 100 EUR an

Mich hat das auch geärgert, dass das Grundbuchamt quasi den letzten Willen meines Vaters nicht akzeptiert hat und eine " eidesstattlicher Versicherung ", die Grundlage für den Erbschein ist dann dem Grundbuchamt genügt.
Hm, das ist die gesetzliche Vorgabe: § 2247 BGB - Einzelnorm

Wieso reicht das dem Amt dann nicht?
 
sigmali

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Hm, das ist die gesetzliche Vorgabe: § 2247 BGB - Einzelnorm

Wieso reicht das dem Amt dann nicht?
Fürs erben reicht es. Für die Grundbuchänderung nicht. Paragraph 35 GBO (laut Google Recherche). Und Banken verlangen für die Kontoauflösung NACH DEM TOD meist auch den Erbschein. Vielleicht hilft eine Bankvollmacht mit dem speziellen Vermerk der Gültigkeit über den Tod hinaus. Sicher bin ich mir nicht.
 
G

Gast29174

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Hm, das ist die gesetzliche Vorgabe: § 2247 BGB - Einzelnorm

Wieso reicht das dem Amt dann nicht?
für alles andere reicht ein handschriftliches Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll nur dem Grundbuchamt nicht. Da muss es ein beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein Erbschein sein . Der Erbschein ist die teurere Variante

Also das mit den Banken kenne ich so nicht da müsste eigentlich das handschriftliche Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreichen
 
Uli G.

Uli G.

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Fürs erben reicht es. Für die Grundbuchänderung nicht. Paragraph 35 GBO (laut Google Recherche). Und Banken verlangen für die Kontoauflösung NACH DEM TOD meist auch den Erbschein. Vielleicht hilft eine Bankvollmacht mit dem speziellen Vermerk der Gültigkeit über den Tod hinaus. Sicher bin ich mir nicht.
Hat zumindest der Sparkasse H nach dem Tod meiner Mutter nicht gereicht :(. Bei der Deutschen Bank sah man uns darob ungläubig an und merkte an, daß der vorhandene Vermerk "über den Tod hinaus", mit Unterschrift (Vor- und Nachname), Datum etc. doch für genau diesen Zweck, nämlich "über den Tod hinaus", eingefügt sei und deshalb die schon zuvor Zugriffsberechtigten auch nach dem Tod des Kontoinhabers vollen Zugriff hätten.
Da kocht wohl jede Bank ihr eigenes Süppchen :(.
 
Goofy196

Goofy196

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Hat zumindest der Sparkasse H nach dem Tod meiner Mutter nicht gereicht.
Eine singuläre Bank- oder Kontovollmacht gilt immer über den Tod hinaus. Da können sich die Banken auf den Kopf stellen…ist einfach so. Ist die Bank- bzw. Kontovollmacht aber Teil einer Vorsorgevollmacht (ist inzwischen in 99% der Fälle so), dann muß diese Vollmacht "transmortal" formuliert sein, also "gilt über den Tod hinaus".
Grüße
Christian
 
manfred180161

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Transmortal.
Wieder was gelernt. Wenn ich Mira dann auch merken könnte…
 
sigmali

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Ich meine, beim googeln mal ein Ferichtsurteil gelesen zu haben. Eine Bank musste dem Erben die Erbschein-Kosten erstatten, weil sie den Erbschein verlangt hatte, obwohl eine Generalvollmacht (weiß nicht, ob mit Gültigkeitserweiterung nach dem Tod) vorlag.
 
Uli G.

Uli G.

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Eine singuläre Bank- oder Kontovollmacht gilt immer über den Tod hinaus. Da können sich die Banken auf den Kopf stellen…ist einfach so. Ist die Bank- bzw. Kontovollmacht aber Teil einer Vorsorgevollmacht (ist inzwischen in 99% der Fälle so), dann muß diese Vollmacht "transmortal" formuliert sein, also "gilt über den Tod hinaus".
Grüße
Christian
War "über den Tod hinaus" erteilt, hat trotzdem nicht interessiert. Ließ sich im Fall meiner Mutter, in D verstorben, schnell mit Vorlage des Erbscheines regeln, bei meinem in Venezuela verstorbenen Vater stellte sich die Commerzbank quer und gab erst nach, als unser Notar sich einschaltete.
 
SLK

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Und warum nur 3 ? Weil krankenhauser geschlossen sind, weil unsere artzte uberfordert sind, weil alles im billiger muss sein.
MRI scan, wartezeit momentan mehr als 6 wochen, na dan sei mahl froh wenn du vielleicht krebs hast.
Tut mit leid,du hast keine ahnung was wirklich los ist in die niederlanden mit unser privatiesertes system.
'n Abend,

ich lag im letzten Jahr im Gronauer Krankenhaus, das liegt etwa 5 km vor der niederländischen Grenze. Mindestens 20 % der Patienten waren Niederländer, auf meinem Zimmer lag auch ein Niederländer. Seine Frau erzählte, dass die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich besser und günstiger sei.

Manchmal glaube ich, dass es in D zum "guten" Ton gehört, alles schlecht zu reden.
 
qtreiber

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Auch hier bei uns in Ostfriesland hast du im Mehrbettzimmer fast immer einen Holländer mit dabei.

Spezialkliniken hier in D werden von weiteren Ausländern gerne in Anspruch genommen. U. a. sogar von Schweizern, was ich nicht vermutet hätte. Kann/Mag an der Spezialisierung liegen?
 
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'n Abend,

ich lag im letzten Jahr im Gronauer Krankenhaus, das liegt etwa 5 km vor der niederländischen Grenze. Mindestens 20 % der Patienten waren Niederländer, auf meinem Zimmer lag auch ein Niederländer. Seine Frau erzählte, dass die medizinische Versorgung in Deutschland erheblich besser und günstiger sei.

Manchmal glaube ich, dass es in D zum "guten" Ton gehört, alles schlecht zu reden.
Ich wollte dies schon nicht erwahnen, wohne ja auch im grensbereich von DE.
Hier ist es genauso, vieke gehn nach DE oder BE
Und warum konnen wir wohl nach DE ? Weil es billiger ist fuer die versicherung und fuer den patient ist es schneller.....nicht billiger.
Bei uns sind die versicherungspremien pro person pro monat 150 euro.
Dazu komt eigene gebuhr von 385 euro pro person pro jahr und viele medicamenten muss man selber zahlen.
Dazu, die versicherung bestimt in welches krankenhaus du gehst....ist ein krankenhaus 100km entfernt billiger muss man da hin.
Zahnartz darf man sowieso selber zahlen, fysio auch.

Bin in 2023 funf...ja 5 mahl operiert geworden, operation mit voll narcose dauerte 1 stunde jedesmahl.
Abends um 21.00 konnte meine frau mich immer abholen, schlafen und uberwachung ist zu teuer....da liegt man dan auf der hinterbank im auto, stunde fahrt nach hause, viel schmerzen und betet zu gott dass hoffentlich nix im verkehr passiert.

Unser kaput privatisiertes system ist am ende, aber politiker haben bonuspunkte gemacht......
 
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