Wie man eine Weltreise plant, dann aber woanders hinfährt ;-)

Diskutiere Wie man eine Weltreise plant, dann aber woanders hinfährt ;-) im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Der Fallstrick war die deutsche Gesetzgebung. Der TÜV war ja im letzten August abgelaufen, während der Reise. Also denk ich, fährst mal eben hin...
AmperTiger

AmperTiger

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wo war der Fallstrick? :)
Der Fallstrick war die deutsche Gesetzgebung. Der TÜV war ja im letzten August abgelaufen, während der Reise. Also denk ich, fährst mal eben hin und läßt das machen. Ja, machen die aber nicht, solange die Gasanlage nicht in die Papiere eingetragen ist.
Also zwei Tage später zur Zulassungsstelle, die mir dann erklärt, dass sie die Gasanlage nicht eintragen, solange ich keinen TÜV hab. :kopfschuettel: Äh, wie bitte?
meine Frage war dann eben nach einer Lösung.
Gibt es im Gesetz so nicht, allerdings hat das Dilemma auch schon einige Motorradfahrer und zB Oldtimerfahrer getroffen, die bei abgelaufenem TÜV Umbauten eintragen lassen wollten.
Also hat sich die Zulassungsstelle so beholfen, dass ich zum TÜV muß, der mir bestätigt, dass die eingebaute Gasanlage noch dem Gutachten entspricht und dann darf ich zur Zulassungsstelle, die mir vorläufig die Gasanlage einträgt und mir aber gleichzeitig eine Frist setzt, in der ich die HU machen lassen muß, ansonsten wird der Fahrzeugschein eingezogen und der Bus stillgelegt.

Das war die Auskunft am Telefon (man sagte mir noch, dass die Frist max. eine Woche beträgt) Gut war, dass das der Mann am Schalter nicht wußte und mich! fragte, wie lange die Frist denn wäre, die man mir genannt hat. hab ich geschwindelt und gesagt 14 Tage (bisschen Luft schadet ja nie) hat er mir dann schriftlich gegeben und mich mit einem vorläufigen Fzg-Schein entlassen.
Ich hab dann einen Termin beim TÜV ausgemacht, der sollte mir dann die HU machen und den Wohnmobilumbau prüfen. An dem vereinbarten Tag, war dann genau der Prüfer, der Wohnmobilabnahmen macht, nicht da. Also bin ich erfolglos wieder gefahren :mad:
Dazu muß man wissen, dass man hier beim TÜV solche Sachen nur auf Termin, immer nur für die darauffolgende Woche bekommt -> meine Frist :eekek:
Zwischendrin war ich dann noch bei einem Betrieb, der die Gasprüfung machen darf, wollte ich auch erledigt haben. Die hat er mir aber verweigert, weil mein Gasherd ohne EG-ABE ist und keine Zulassung hat :rollleyyes: hat schon fast was von versteckte Kamera. Der wies auf meine noch gültige letzte Gasprüfung (die sich am Herd nicht gestört hatte) hin und sagte "ich würde an deiner Stelle so schnell TÜV und Womozulassung machen, wie es geht" danach baust halt einen zugelassenen Herd ein .....
Zwischenzeitlich hatte ich bei der Zulassung angerufen und die vollgejammert, dass ich innerhalb der Frist keinen Termin beim TÜV bekomme. Weil ich so nett bin, hat man mir 3 Tage! Fristverlängerung gewährt.
Letzten Freitag habe ich dann tatsächlich über einen Bekannten einen Prüfer aufgetan, der mich Freitag, am Ende seiner Arbeitswoche, noch drangenommen hat. Bremsen-Fahrwerk-Abgastest, dazu Beleuchtung alles kein Problem, Wohnmobilprüfung war dann in 20 min durch und ich hatte das begehrte Gutachten.

Tschakka
 
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Tolle Wurst.....

Und Gas rausnehmen - TüV machen, dann Gasanlage prüfen/ eintragen, wäre zu umständlich gewesen, vermute ich.
 
AmperTiger

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ja das war mir in der Woche dann zu viel. so hab ich jetzt frischen TÜV und die Womo-Zulassung. man soll auch mit weniger zufrieden sein
:happy:
 
Spark

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..und das war nur eine simple TÜV-Prüfung...und über die gesetzlich fragwürdige Notwendigkeit der Eintragung einer Gasanlage welche NICHT zum Betrieb des Verbrennungsmotors genutzt wird haben wir ja schon einmal debattiert...Die Wohnmobilgasanlage ( Betrieb von Heizung, Kochstelle und eventuell Kühlschrank) ist nicht Bestandteil der HU, sondern einer gesonderten Gasprüfung nach DVGW welche lediglich im gelben Gasprüfbuch der Anlage vermerkt wird und nicht in die Fahrzeugpapiere ( CoC, Teil 2) eingetragen werden muss...das haben sowohl Zulassungsstellen und Prüfinstitutionen immer noch nicht geschnallt.
....und da wundern wir uns das die Genehmigung von Windkraftanlagen von der Projektierung bis hin zur Errichtung und ersten Einspeisung in das Netz mindestens 5 Jahre in Anspruch nimmt......armes Deutschland
 
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Klingt nach Willkür oder Unwissenheit der Prüfer 🤔
 
AxelF

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Man muß aber auch berücksichtigen, dass die Regularien manchmal sehr kompliziert oder auch weltfremd sind. Und das mittlerweile die Prüfer extrem "überwacht" werden, sprich entweder kommt gleich nach der Prüfung einer und checkt nochmal, ob der alles gefunden bzw. bedacht hat oder man kriegt noch nach Wochen eine Nachricht, dass Prüfberichte geprüft wurden. Dann ist ja auch klar, dass da keiner mehr abweichen mag von der "sicheren Route".
 
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In diesem Fall klang es für mich Anfangs nach Behörden Kauderwelsch :)

Der Fallstrick war die deutsche Gesetzgebung. Der TÜV war ja im letzten August abgelaufen, während der Reise. Also denk ich, fährst mal eben hin und läßt das machen. Ja, machen die aber nicht, solange die Gasanlage nicht in die Papiere eingetragen ist.
Also zwei Tage später zur Zulassungsstelle, die mir dann erklärt, dass sie die Gasanlage nicht eintragen, solange ich keinen TÜV hab. :kopfschuettel: Äh, wie bitte?
meine Frage war dann eben nach einer Lösung.
Gibt es im Gesetz so nicht, allerdings hat das Dilemma auch schon einige Motorradfahrer und zB Oldtimerfahrer getroffen, die bei abgelaufenem TÜV Umbauten eintragen lassen wollten.
Ich verstehe allerdings nicht, warum man den TÜV während einer einjährigen Reise ablaufen lässt.

Verliert man dann nicht den Versicherungsschutz / Zulassung?
 
Larsi

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Die Reise dauerte doch etwas mehr als ein Jahr ...
 
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TÜV langt doch zwei Jahre, oder?
 
Larsi

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Nö, nicht bei ü3,5t
 
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RandiGS

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Hallo , das Problem bei jeglicher "Abnahme" liegt mittlerweile wohl darin dass Keiner mehr irgendeine Verantwortung übernehmen kann/will , um etwaiger rechtlicher Verfolgungen aus dem Weg zu gehen . Irgendwie in einem überregionaliertem System verständlich .
Gruß , Andi
 
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Ich kenne auch jemanden der jetzt extra nach Baden-Württemberg gefahren ist weil sich dort ein TÜV-Prüfer befindet, der sich mit seinem " Projekt " auskennt. Die Schwierigkeit ist es wohl den richtigen Ansprechpartner zu finden.
 
ChiemgauQtreiber

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Problem ist wohl eine wirklich sachkundigen Sachverständigen zu finden, der sich sicher ist, daß das was er tut, richtig ist und nicht einen zu finden, der alles, was er nicht ausreichend gut kennt ablehnt ☝
Gründe können sein:
keine Bereitschaft etwas "ungewöhnliches" zu tun und gewohnte Abläufe zu verlassen
keine Bereitschaft, sich über etwas neues zu informieren
Gesetze die so kompliziert sind, daß sich selbst ein Sachverständiger - der sich täglich mit solchen Dingen aueinandersetzt - nicht sicher ist, was richtig ist

der Letzte Punkt ist wohl der schwerwiegendste - wieder was totreguliert !
was hilft eine perfekte 1000%ige Regelung, wenn sie keiner mehr versteht oder wenn der betreffende befürchten muß, ggf. belangt zu werden ?
 
katce

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Ist manchmal schon etwas skurril, was da zu Prüfzwecken geschehen soll.
Beim Gespann sollte die Umrüstung des VR von 165/65 auf 165/70 eingetragen werden. Der TÜV Nord hätte zur Fahrprüfung für die Eintragung der neuen Reifengröße gerne eine Teststrecke angemietet ( also jetzt allen Ernstes...), dem TÜV Süd reichte eine Begutachtung vor Ort bei einem Gespannbauer. Die Abnahme erfolgte dann in BaWü auf dem Weg in den Urlaub.
Und die Sache mit den Eintragungen wird nicht einfacher, je älter das Fahrzeug ist. Mein Eindruck.
 
udob

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Verliert man dann nicht den Versicherungsschutz / Zulassung?
Grundsätzlich verliert man den Versicherungsschutz nicht.
Zulassung auch nicht, da es keine Weitergabe der HU-Daten an die Zulassungsbehörde gibt und solange man keinen Verkehrsunfall verursacht oder in eine Verkehrskontrolle kommt, könnte man mit abgelaufenen HU fahren, weil es ja niemand merkt.

Es soll angeblich auf der einen oder anderen ausserdeutschen Urlaubsinsel Fahrzeuge mit deutscher Zulassung und seit Jahren abgelaufenen HU geben.
😉 😉
 
Pepsi

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Ich verstehe allerdings nicht, warum man den TÜV während einer einjährigen Reise ablaufen lässt.

Verliert man dann nicht den Versicherungsschutz / Zulassung?
Diesen TÜV braucht es außerhalb deutscher Landesgrenzen halt einfach nicht.
 
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Kollege aus D'Land hatte hier in der CH aus diesem Grund richtig Stress mit der Polizei....
Fzg in Freiburg zugelassen... HU abgelaufen..
 
Pepsi

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Dann wollten die einfach stänkern, Möglichkeiten gibt es da leider immer. Faktisch geht einem Schweizer Polizist die TÜV Plakette aber nichts an. Was ihn nicht daran hindert allgemein die Verkehrssicherheit des Kfz in Frage zu stellen.
Ich vermute ebenso das bei Ablauf der Plakette mit Deutscher Grenze in Sichtweite nichts gegen „schnell mal neu machen“ gesprochen hätte.
 
AmperTiger

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das Grundproblem sind wohl die beiden gesetzlichen Regelungen (HU und Eintragung technischer Änderungen) die sich gegenseitig ausschließen. So ein Fall kommt halt in den Gehirnen von Gesetzesausdenkern nicht vor.

Dann ist beim TÜV oder DEKRA das Problem, dass nicht jeder Änderungen der Fzg-Kategorie abnehmen darf, man muß also den Richtigen erwischen. Ebenso verhält es sich mit der Abnahme der Gasanlage. Darf und macht auch nicht jeder.
Wenn man dann noch das Pech hat, dass die Dame, die die Termine macht, nicht richtig zuhört und vergessen hat auf dem Termin "Gas" zu vermerken, das ist es halt blöd, wenn man dort aufschlägt und zwar 5 Prüfer den Bus Klasse finden, aber keiner von denen ne Gasanlagenabnahme machen darf.
Hinzu kommt, dass es eben ein 30 Jahre altes Fzg ist, dass der Großteil der heutigen Prüfer nur noch aus Lehrbüchern kennt.
 
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