Ich habe bei mir Tankgasflaschen mit separatem Befüllstutzen und Hochdruckschläuchen selber verbaut. Zum Gassachverständigen gefahren ( Iveco, die machen auch die ganzen Gas-Standheizungen für die Straßenwachtfahrzeuge), Anlage überprüfen lassen ( Dichtigkeit und Gültigkeit der TÜV-Zertifikate( gelten nur für 10 Jahre) an Schläuchen, Regler, Crashsensor und Tankgasflaschen) und in das gelbe Gasprüfheft eintragen lassen. ..In die Fahrzeugpapiere wird nichts eingetragen da es nicht zum Fahrzeug zwecks "Kraftstoffversorgung" und Betrieb des Antriebsaggregates gehört sondern nur zum WoMo-Aufbau.
Sollte die Gasanlage bei der Gasprüfung (DVGW-Arbeitsblatt G 607 ) durchfallen weil irgendwelche Leitungen, Ventile oder Schläuche undicht sind, so wird der der Betrieb der Gasanlage untersagt aber nicht der Betrieb des Fahrzeuges und schon gar nicht erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis.
..und der TÜV hat bei einer HU/ASU die Gasanlage nicht anzufassen...es sei den er fungiert auch auf den Wunsch und Beauftragung des Fahrzeughalters als Gassachverständiger gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 .
Nur da haben sie so wenig Ahnung von Gasanlagen ( Ausnahmen bestätigen die Regel) das sie aus lauter Angst etwas falsch machen zu können lieber das gesamte Fahrzeug außer Betrieb setzen....odeer die HU verweigern.
Entfall der Gasprüfung bei HU : So kommen Sie gut durch die neue Prüfung