Wie ist das den nun ab 2025 mit den Reifen für die 1250er

Diskutiere Wie ist das den nun ab 2025 mit den Reifen für die 1250er im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Mir gehts auch drum bei einem evtl. Reifenmarkenwechsel nicht immer einen noch guten Reifen entsorgen zu müssen. Mit meiner 100GS bin ich scho...
Der mit der Q Tanzt

Der mit der Q Tanzt

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23er1250GS Rally Goldkuh, 88erR100GS, Ducati Hypermotard 698 Mono
Mir gehts auch drum bei einem evtl. Reifenmarkenwechsel nicht immer einen noch guten Reifen entsorgen zu müssen.
Mit meiner 100GS bin ich scho sehr oft Mischbereifung gefahren. Das Motorrad ist deswegen nicht explodiert und auch nie weggerutscht oder der gleichen. Die hat ja die nationale Zulassung und bei den ersten Modelljahren stand da garnix in der ABE ausser die Größe etc.
Schade das dieses bei der 1250er wohl nicht mehr erlaubt ist. Aber ich glaube ich mach das trotzdem.
Weis jemand wie das geandet wird?
 
Kurvenkratzer1200

Kurvenkratzer1200

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Das montieren unterschiedlicher Bauarten ist Achsweise erlaubt.

Alle Reifen einer Achse müssen die gleiche Bauart haben ( diagonal, diagonal-Gürtel, radial)

Den Dunlop TRX Mission gibt es für die Lufti am VR in diagonal und HR Diagonal-Gürtel ( bias-Belted). (110/150)

Mitas hat ebenfalls frigaben für diagonal am VR diagonal-Gürtel am HR

Jede Maschine mit 21“ VR hat diagonal am VR un hinten wahlweise diagonal, diagonal-Gürtel oder radial


In den Größen 120/170 der LCs habe ich diese Kombi allerdings noch nicht gesehen.

Die Reifenhersteller können zudem mit den Servecebescheinigungen bestätigen, dass die Reifenkombi x-y funktioniert.
 
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WolleZ1

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Die Einschränkung "eines Herstellers" kenn ich nur von BMW. Alle anderen dürfen bei gleicher Größe schon mit eg Zulassung (ca 2005) unterschiedliche Hersteller mischen. Auch einen CRA 3 mit S23. Und "Servicemitteilungen" haben keine rechtliche Relevanz. Steht auch immer so drin.
Und es fahren einige einen Tourenreifen hinten wegen der Laufleistung und dazu eine Sportreifen Vorne wegen des Grips.
Gruß
Wolle
 
Pepsi

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Das montieren unterschiedlicher Bauarten ist Achsweise erlaubt.

Alle Reifen einer Achse müssen die gleiche Bauart haben ( diagonal, diagonal-Gürtel, radial)

Den Dunlop TRX Mission gibt es für die Lufti am VR in diagonal und HR Diagonal-Gürtel ( bias-Belted). (110/150)

Mitas hat ebenfalls frigaben für diagonal am VR diagonal-Gürtel am HR

Jede Maschine mit 21“ VR hat diagonal am VR un hinten wahlweise diagonal, diagonal-Gürtel oder radial


In den Größen 120/170 der LCs habe ich diese Kombi allerdings noch nicht gesehen.

Die Reifenhersteller können zudem mit den Servecebescheinigungen bestätigen, dass die Reifenkombi x-y funktioniert.
Das ist mächtig dünnes Eis… es gilt was im Schein bzw. CoC steht. Irgendwelche Zettel von Reifenherstellern taugen für nix mehr…
Und mal so auf die Schnelle gegoogelt bekomme ich z.b. für die Affentwin CTA 3 beide in diagonal…
Auch das Achsweise unterschiedliche Bauarten zugelassen wären kenne ich nur von KFZ über 3,5 t also LKW.
 
Der mit der Q Tanzt

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Die Einschränkung "eines Herstellers" kenn ich nur von BMW. Alle anderen dürfen bei gleicher Größe schon mit eg Zulassung (ca 2005) unterschiedliche Hersteller mischen. Auch einen CRA 3 mit S23. Und "Servicemitteilungen" haben keine rechtliche Relevanz. Steht auch immer so drin.
Und es fahren einige einen Tourenreifen hinten wegen der Laufleistung und dazu eine Sportreifen Vorne wegen des Grips.
Gruß
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Ja genau. Bei meiner Ducati stehen da im CoC auch keine Beschränkungen. Da darf wohl gemischt werden.
 
derMartin

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Ich habe achsweise nur ein Rad am Motorrad und das wird auch so bleiben
 
teileklaus

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genau und auf dem Einen Rad der einen Achse kannst du draufmachen was du willst,
auf das Andere auch. :-)
Aber halt nicht zusammen damit rumfahren, wenn es dem COC nicht passt.
Hat man keine Reifenbindung ist alles chick.

Da werden wir wieder vor uns selbst geschützt mit den Reifen Gängelungen.. Aber eigentlich geht es ums Geld das damit verdient wird. Ist meine Vermutung.
 
FinallyGS

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Das ist mächtig dünnes Eis… es gilt was im Schein bzw. CoC steht. Irgendwelche Zettel von Reifenherstellern taugen für nix mehr…
Und mal so auf die Schnelle gegoogelt bekomme ich z.b. für die Affentwin CTA 3 beide in diagonal…
Auch das Achsweise unterschiedliche Bauarten zugelassen wären kenne ich nur von KFZ über 3,5 t also LKW.
Sorry @Pepsi, das stimmt nicht ganz. Ich halbe einige Sätze CTA3 auf meiner CRF1100L (Africa Twin) runter gerubbelt.
VR = 90/90-21 (- = Diagonal)
HR = 150/70 R18 (R = Radial).
Einen CTA3 Diagonal Hinterreifen gibt's in dieser Größe nicht, auch keinen MAA, MTN, MTN2, TKC70, PST2, DTM, ...
Die CRF1000L haben exakt die gleichen Größen. Und das gilt auch für alle anderen Bikes mit diesen Reifengrössen.
 
Der mit der Q Tanzt

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Ich hab grad mal den Bußgeldrechner befragt.

Frage: Mit unzulässiger Mischbereifung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
Konsequenzen mit denen sie zu rechnen haben.
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Damit könnte ich Leben, wenns so wirklich stimmt.
 
Pepsi

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Sorry @Pepsi, das stimmt nicht ganz. Ich halbe einige Sätze CTA3 auf meiner CRF1100L (Africa Twin) runter gerubbelt.
VR = 90/90-21 (- = Diagonal)
HR = 150/70 R18 (R = Radial).
Einen CTA3 Diagonal Hinterreifen gibt's in dieser Größe nicht, auch keinen MAA, MTN, MTN2, TKC70, PST2, DTM, ...
Die CRF1000L haben exakt die gleichen Größen. Und das gilt auch für alle anderen Bikes mit diesen Reifengrössen.
OK stimmt, nicht meine Maschine. Aber das wird dann sicher auch genauso im Schein und CoC stehen.
 
manlie

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Zur Info

Fall 1: Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung

Bedingung ist, dass die Reifen über eine entsprechende Bauteilgenehmigung verfügen (UN-Regelung Nr. 75 bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) und das Fahrzeug ansonsten keine Veränderungen aufweist, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller
In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein
---------------------------------------------------------------------------
typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung,
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.


Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
................................................................................................................................................. !!!!!

Steht so in der BMDV information .

Link .
BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

Also kann man in der Größe laut FZ schein alles fahren was man will .

Gruss
 
teileklaus

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Kennst Du jemanden, der schon mal was bezahlt hat?

Dann könntest Du diese Frage ja beantworten.

:-)
das kannst du in Foren lesen:
Angefangen bei Reifen die montiert und zugelassen bei einer R1100 R1150.. über den Tüv kamen bei BJ. vor 2000, die dann beim nächsten TÜV beanstandet und kostenpflichtig eingetragen werden mussten, das hat sich der TÜV und die Prüforganisationen dann geldlich bezahlen lassen.
Dann wurden nur die geprüfe Reifenkombination eingetragen!
2 Jahre später müssten die Leute, weil die eingetragen Reifen nicht mehr am Markt waren wieder andere eintragen lassen??
Das mit dem Austragen der Reifekombination höre ich kostete Beim DEKRA 80.-
In der Zulassungsstelle noch mal 15..20.- Das meine ich mit Geld schröpfen ohne dass ein Sicherheitsgewinn da ist, wie gerne proklamiert.

Bei mir hatte auch bei einer LS 650 alte Reifen runter und Neue draufmachen lassen von Heidenau die Originale Größe wird bei keinem mehr gefahren Heidenau bietet welche an. mit Service Information geprüft und zugelassen. Hinten eine 150 statt 140 er Größe, die Schwinge kat genug Platz dafür ist ein Chopper..
Nun nach 2 Jahren will man plötzlich den Fahrer nicht mehr durchlassen, fordert ein Papier, obwohl sie Zugriff auf die Heidenaudaten haben.
Der User ruft mich an, ich frage bei Heidenau nach, ja klar schicke ich ihnen, man hätte nur mal richtig schauen müssen, will aber eine Eintragung machen, Geld wird fällig.
Vorher hatte die Herstellerfreigabe für den Reifen gegolten , nun ist es eine Service information die nichts gilt, aber der TÜV will o h n e sie nicht eintragen!
Ja was nun, prüft der Tüf nun und trägt ein wenn die Reifen nirgends schleifen oder kann er garnicht prüfen, weil er nicht bis zur Höchstgeschwindigkeit fährt, prüft nur den Wisch, lässt ihn aber nicht als Fregabe gelten? Also Zahlt man für eine nichterbrachte Prüfleistung, Fahrversuche werden nicht damit gemacht.
Peter hat das bei mir machen lassen. also bekannt..
Geld wird gedruckt. Kein Wunder dass sich die Leute aufregen..
 
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