JochenD
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Meinst Du das: Pi-hole – Wikipedia
meine ständige RedeIch sehe das derzeit noch völlig entspannt und immerhin haben wir in der EU die DSGVO. Das ist besser als nichts.
dann schau mal bitte nach, welcher Gerichtsbarkeit die Internetriesen, wie Google, Apple und Amazon und Co. unterliegen
Desweiteren möchte ich auch mal darauf hinweisen, dass hier jeder im Internet Daten preis gibt und die sind um ein vielfaches umfangreicher. Diese Daten landen nich in der EU, sondern in anderen Ländern, besonders USA.der Unterschied liegt hier zwischen freiwilliger (und wenn es nur durch Unachtsamkeit ist) und unfreiwilliger Datenbekanntgabe
Ich habe gerade mein Netzwerk auf unbound pi-hole umgestellt und das ist schon krass, was da alles gefiltert wird.
sehr gut, es fängt bei Duckduck, Ghostery an und hört bei pi hole noch lange nicht auf.
Also nicht aufregen sondern Zuhause anfangen und dann kommt eventuell das Auto :-)
Der Zusammenhang zwischen der EU-Vorgabe und meiner Behauptung Polizei und Dienste ist der gleiche, wie bei den Corona-Gästelisten und der Polizei. Sind Daten da, werden sie auch genutzt. Natürlich mit richterlichem Beschluß. Natürlich nicht von jedem, das interessiert Polizei oder Dienst nicht, aber von Jedem der sie interessiert.Also wieder eine Behauptung, ohne technischen Hintergrund.ich habe die Spitze bemerkt
Ich sehe keinen Zusammenhang in der EU Vorgabe und deiner Behauptung Polizei und die Dienste.
In welcher Form überwacht die Polizei deine Fortbewegung per Auto?
Also einfach mal so, ohne richterliche Verfügung?
hab ich nicht gesagt.
Und wie kann sich das der Laie vorstellen?
ja Tom, der Laie stellt sich das so vor
Was nutzt die Polizei für Technik, oder die Dienste?
Ich kann dir schon sagen, was für eine Ausbildung nötig ist und welche Technik genutzt wird, aber du würdest es nicht verstehen und nein, die Software gibts nicht im Google Playstore......
Dann setzt du die Corona Listen jetzt in den gleichen Context, wie die Co2 Berechnung.Der Zusammenhang zwischen der EU-Vorgabe und meiner Behauptung Polizei und Dienste ist der gleiche, wie bei den Corona-Gästelisten und der Polizei. Sind Daten da, werden sie auch genutzt. Natürlich mit richterlichem Beschluß. Natürlich nicht von jedem, das interessiert Polizei oder Dienst nicht, aber von Jedem der sie interessiert.
Allein mit den o.g. Metadaten kann man ein komplettes Profil einer Person erstellen, da sprechen wir noch nicht einmal von Inhaltsdaten.
Eine schöne Quelle für die Allgemeinheit sich zu informieren ist der CCC. Schau dir mal ein paar Vorträge von David Kriesel an, dann weißt du was ich meine.
Da reicht ein "Interesse" nicht aus, damit unterschreibt kein Richter eine Verfügung.Sind Daten da, werden sie auch genutzt. Natürlich mit richterlichem Beschluß. Natürlich nicht von jedem, das interessiert Polizei oder Dienst nicht, aber von Jedem der sie interessiert.
Metadaten sind doch kein Alleinstellungsmerkmal.Allein mit den o.g. Metadaten kann man ein komplettes Profil einer Person erstellen, da sprechen wir noch nicht einmal von Inhaltsdaten.
ja klar, bin ganz Ohr.... lass hören, was ich, oder andere User anscheinend nicht verstehen, oder doch nur heisse Luft?Ich kann dir schon sagen, was für eine Ausbildung nötig ist und welche Technik genutzt wird, aber du würdest es nicht verstehen und nein, die Software gibts nicht im Google Playstore......
Hallo Demokrit,"Taube wird von Ratte attackiert" - eingelassen in einen Artikel über die "Überwachungswut der EU". Das ist der Focus, das "Nachrichtenmagazin" für Bildzeitungsleser mit Hauptschulabschluss.
Durch Konnotationen wie "brisant", "massives Überwachungssystem", "Datensammelwut", "Verbrauchsspion" wird der debile Leser in genau die Stimmung versetzt, die diesem Revolverblatt zum Absatz verhilft. Dem Leser übrigens, der seine Daten täglich den größten Datenkraken vor die Füße spuckt. Und irgendwo, an nicht prominenter Stelle, wird dann erwähnt, dass Daten "anonymisiert" übermittelt werden. Tenor: Die EU ist böse. Genau das mag der Focus Leser lesen. Wahr ist jedoch etwas anderes: Die EU ist nicht böse, Helmut Markwort ist ein Arschloch und die Focus Leser tummeln sich am unteren Ende der Evolutionspyramide.
Das ist kein Skandal, sondern ein reiner Sommerlochfüller - ohne jeden Nachrichtengehalt.
Dann schau mal genau in den § 98 StPO. Eine gerichtliche Bestätigung für die Beschlagnahme kann die Polizei auch noch Tage später nachreichen und muss es nicht einmal unabdingbar.Da reicht ein "Interesse" nicht aus, damit unterschreibt kein Richter eine Verfügung.
ja, nachreichen....Dann schau mal genau in den § 98 StPO. Eine gerichtliche Bestätigung für die Beschlagnahme kann die Polizei auch noch Tage später nachreichen und muss es nicht einmal unabdingbar.
Mein Intellekt ist wahrscheinlich eher durchschnittlich. Aber selbst da gibt es einen Punkt, von welchem aus betrachtet man als "herausragend" wahr genommen werden könnte.Lies das mal durch...
Entsprechend deines heraussragenden Intellektes und des Niveaus der von dir ansonsten konsumierten Literatur wirst du dann sicherlich näher begründen können, wieso der Bericht im Focus ein Sommerloch ist.
Alternativ hast du auch die Möglichkeit, dein Verständnis des Begriffes Sommerloch näher zu beschreiben
ja aber wichtig mit unboundMeinst Du das: Pi-hole – Wikipedia
In drei Tagen bis zur Einreichung beim Gericht wird sich schon etwas finden zur Rechtfertigung.[
ja, nachreichen....
nachdem ein Richter es geprüft hat.
Hält es der Prüfung nicht stand, war es nicht legal.
Und wen stört das? Verwendet werden die Daten trotzdem.Eine zweckfremde Nutzung dieser Daten ohne Rechtsgrundlage ist illegal.
Du darfst mich gern für dämlich halten, aber es ist mir egal.fast niemand Uli. Wer heute sagt, mir doch egal, wer meine Daten zieht, ich habe nichts zu verbergen, ist nicht nur ein bisschen dämlich
Über die Art und Weise von Berichterstattungen in der Öffentlichkeit kann man natürlich stark unterschiedlicher Ansichten sein.Mein Intellekt ist wahrscheinlich eher durchschnittlich. Aber selbst da gibt es einen Punkt, von welchem aus betrachtet man als "herausragend" wahr genommen werden könnte.
Zum Focus: Ich bemängele weniger den Inhalt der Nachricht, als viel mehr die reißerische Aufmachung eines "ungelegten Ei". Es fehlt nicht an "Beef", es mangelt an "Stil". Was bleibt ist das alltägliche EU-Bashing des Focus. Da kann man auch gleich "Compact" lesen.
evtl. können die Bedenkenträger da mal Quellen anbieten und bitte nicht nur ihren.....
Grundsätzlich dienen die Daten der Kontrolle der Autohersteller bei der Einhaltung von Verbrauchsnormen.
Die Typgenehmigungsbehörden sollen anhand von Stichproben überprüfen, ob die im Verkehr gemessenen Verbrauchs- und CO2-Werte mit den Angaben in der Typgenehmigung der Fahrzeuge übereinstimmen. Wie das Bundestags-Gutachten ausführt, müssen alle Abweichungen "unverzüglich" an die EU-Kommission gemeldet werden - und werden bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen des jeweiligen Herstellers berücksichtigt.
Von einem unmittelbar verknüpften online Meldesystem habe jedenfalls ich nichts geschrieben.nur mal aus dem Artikel zitiert ...
nur finde ich keine Sätze, die ein unmittelbar verknüpftes online Meldesystem nach Brüssel beschreiben...
evtl. können die Bedenkenträger da mal Quellen anbieten und bitte nicht nur ihren
Phantasien freien Lauf lassen....
Hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0631&from=EN findest duBei jedem einzelnen Neuwagen werden bei jeder einzelnen Fahrt unter anderem Verbrauch, gefahrene Kilometer und Geschwindigkeit gespeichert und können ab dem 1. Januar 2021 an die EU-Kommission übermittelt werden. Und zwar nicht nur durch die Hersteller oder Behörden, sondern auch durch Direktübertragung im Fahrzeug. Die EU hat also nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit ein massives Überwachungssystem scharf geschaltet, denn es befindet sich bereits an Bord von Neuwagen.
Es ging um die (Möglichkeit der) Überwachung des CO2 Ausstoßes jeder einzelnen Fahrt, nicht um eine tatsächliche Überwachung jedes einzelnen Fahrers.VERORDNUNG (EU) 2019/631 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 (Neufassung)
Artikel 12 Tatsächliche CO2-Emissionen und tatsächlicher Kraftstoff- oder Energieverbrauch
(1) Die Kommission überwacht und bewertet die tatsächliche Repräsentativität der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ermittelten CO2-Emissions- und Kraftstoff- oder Energieverbrauchswerte. Außerdem erfasst die Kommission unter Rückgriff auf die Einrichtungen für die Überwachung des Kraftstoff- und/oder Energieverbrauchs im Fahrzeug regelmäßig Daten über die tatsächlichen CO2-Emissionen und den Kraftstoff- oder Energieverbrauch von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, angefangen mit 2021 zugelassenen neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Die Kommission stellt sicher, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird, wie sich die tatsächliche Repräsentativität im Laufe der Zeit entwickelt.
(2) Für die in Absatz 1 genannten Zwecke stellt die Kommission sicher, dass ihr ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Parameter für die tatsächlichen CO2-Emissionen und den tatsächlichen Kraftstoff- oder Energieverbrauch von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen je nach Sachlage durch Hersteller, nationale Behörden oder Direktübertragung der Daten von den Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt werden:
a) Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
b) Kraftstoff- und/oder der Stromverbrauch;
c) zurückgelegte Gesamtfahrstrecke;
d) für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge: Kraftstoff- und Stromverbrauch und die je Fahrbetriebsart zurückgelegte Strecke;
e) andere Parameter, die benötigt werden, um die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Verpflichtungen sicherzustellen. Die Kommission verarbeitet die nach Unterabsatz 1 erhaltenen Daten für die Zwecke des Absatzes 1 zu anonymisierten, aggregierten Datensätzen, unter anderem je Hersteller. Fahrzeug-Identifizierungsnummern werden lediglich für die Zwecke dieser Datenverarbeitung verwendet und nicht länger als dafür notwendig gespeichert.
Von einem unmittelbar verknüpften online Meldesystem habe jedenfalls ich nichts geschrieben.
Die Überschrift zu meinem Beitrag habe ich von der Überschrift des verlinkten Artikels.
Hier Selbst Hybridfahrzeuge im Visier: Wie die EU bei jeder Fahrt den CO2-Ausstoß überwacht steht:
Hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0631&from=EN findest du
Es ging um die (Möglichkeit der) Überwachung des CO2 Ausstoßes jeder einzelnen Fahrt, nicht um eine tatsächliche Überwachung jedes einzelnen Fahrers.
Es wird ein vollkommen falscher Bezug zu Corona Listen hergestellt.Der Zusammenhang zwischen der EU-Vorgabe und meiner Behauptung Polizei und Dienste ist der gleiche, wie bei den Corona-Gästelisten und der Polizei. Sind Daten da, werden sie auch genutzt. Natürlich mit richterlichem Beschluß. Natürlich nicht von jedem, das interessiert Polizei oder Dienst nicht, aber von Jedem der sie interessiert.
Allein mit den o.g. Metadaten kann man ein komplettes Profil einer Person erstellen, da sprechen wir noch nicht einmal von Inhaltsdaten.
Eine schöne Quelle für die Allgemeinheit sich zu informieren ist der CCC. Schau dir mal ein paar Vorträge von David Kriesel an, dann weißt du was ich meine.
Artikel 12 Tatsächliche CO2-Emissionen und tatsächlicher Kraftstoff- oder Energieverbrauch (1)Die Kommission überwacht und bewertet die tatsächliche Repräsentativität der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ermittelten CO2-Emissions- und Kraftstoff- oder Energieverbrauchswerte. Außerdem erfasst die Kommission unter Rückgriff auf die Einrichtungen für die Überwachung des Kraftstoff- und/oder Energieverbrauchs im Fahrzeug regelmäßig Daten über die tatsächlichen CO2-Emissionen und den Kraftstoff- oder Energieverbrauch von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, angefangen mit 2021 zugelassenen neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Die Kommission stellt sicher, dass die Öffentlichkeit darüber informiert wird, wie sich die tatsächliche Repräsentativität im Laufe der Zeit entwickelt. (2)Für die in Absatz 1 genannten Zwecke stellt die Kommission sicher, dass ihr ab dem 1. Januar 2021 die folgenden Parameter für die tatsächlichen CO2-Emissionen und den tatsächlichen Kraftstoff- oder Energieverbrauch von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen je nach Sachlage durch Hersteller, nationale Behörden oder Direktübertragung der Daten von den Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen zur Verfügung gestellt werden: a) Fahrzeug-Identifizierungsnummer; b) Kraftstoff- und/oder der Stromverbrauch; c) zurückgelegte Gesamtfahrstrecke; d) für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge: Kraftstoff- und Stromverbrauch und die je Fahrbetriebsart zurückgelegte Strecke; e) andere Parameter, die benötigt werden, um die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Verpflichtungen sicherzustellen. Die Kommission verarbeitet die nach Unterabsatz 1 erhaltenen Daten für die Zwecke des Absatzes 1 zu anonymisierten, aggregierten Datensätzen, unter anderem je Hersteller. Fahrzeug-Identifizierungsnummern werden lediglich für die Zwecke dieser Datenverarbeitung verwendet und nicht länger als dafür notwendig gespeichert. (3)Damit die Differenz zwischen Laborwerten und Emissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb |