gerd_
- Dabei seit
- 17.04.2004
- Beiträge
- 18.557
Hi
Was man antackern darf ist in der StVZO geregelt. Wie es verwendet werden darf regelt die StVO.
"Besser gesehen" ist im Strassenverkehr (manchmal "leider) kein Argument.
Wenn sich einer vor lauter Angst mit einer Chistbaumbeleuchtung umwickelt, darunter eine selbstreflektierende Müllmannuniform trägt und noch eine gelbe Rundumleuchte verwenden möchte, dann ist einfach geregelt dass dies unzulässig ist. Traut er sich nicht ohne diese Ausrüstung, dann braucht er ein anderes Hobby.
Schon das Argument "ICH will besser gesehen werden! (egal wie ich dadurch andere evtl behindere)" deutet für mich auf Egoismus.
Interessant finde ich, dass die Supersportlerfahrer das Problem mit "nicht gesehen werden" kaum haben. Dabei haben wenn, dann sie es!
An Einmündungen rechnen viele Autofahrer nicht damit, dass sich das rechts zu sehende Lichtlein derart schnell nähert (gilt auch für kleine "Lokomotiven" o.Ä) und beginnen guten Gewissens die Kreuzung zu queren. Dann schlägt das "schlecht sichtbare" Mopped in der rechten Tür ein und "ich" denke beim Aufstieg in den Himmel "aber ich hatte doch Vorfahrt!". Ja natürlich sah ich den von links kommenden PKW aber ich habe doch Vorfahrt. Und natürlich ist "hier" innerorts. Doch es kann ja schliesslich nicht daran liegen, dass ich auch -trotz Vorfahrt- hätte bremsen können wenngleich es bei 160 schon etwas Geschicklichkeit erfordert.
Diese Kreuzung gibt es bei uns tatsächlich und wurde deshalb "beampelt" obwohl die Ampeln vielleicht nur 2 h täglich (Stosszeiten) sinnvoll sind.
Ich zitiere meinen Fahrlehrer (Weltmeister mit dem Gespann) nach der bestanden Prüfung:
"Du hast jetzt die Berechtigung selbstständig im Strassenverkehr zu üben. Nimm immer an Du wärest unsichtbar und alle anderen wären Idi.oten. Dann lebst Du lange!".
Mir sind viel zu viele Moppedfahrer bekannt die einen anderen Fahrlehrer hatten.
gerd
Vollkommen egal.....
Welche Erfahrungen? Lichtausbeute oder besser gesehen werden???
....
Was man antackern darf ist in der StVZO geregelt. Wie es verwendet werden darf regelt die StVO.
"Besser gesehen" ist im Strassenverkehr (manchmal "leider) kein Argument.
Wenn sich einer vor lauter Angst mit einer Chistbaumbeleuchtung umwickelt, darunter eine selbstreflektierende Müllmannuniform trägt und noch eine gelbe Rundumleuchte verwenden möchte, dann ist einfach geregelt dass dies unzulässig ist. Traut er sich nicht ohne diese Ausrüstung, dann braucht er ein anderes Hobby.
Schon das Argument "ICH will besser gesehen werden! (egal wie ich dadurch andere evtl behindere)" deutet für mich auf Egoismus.
Interessant finde ich, dass die Supersportlerfahrer das Problem mit "nicht gesehen werden" kaum haben. Dabei haben wenn, dann sie es!
An Einmündungen rechnen viele Autofahrer nicht damit, dass sich das rechts zu sehende Lichtlein derart schnell nähert (gilt auch für kleine "Lokomotiven" o.Ä) und beginnen guten Gewissens die Kreuzung zu queren. Dann schlägt das "schlecht sichtbare" Mopped in der rechten Tür ein und "ich" denke beim Aufstieg in den Himmel "aber ich hatte doch Vorfahrt!". Ja natürlich sah ich den von links kommenden PKW aber ich habe doch Vorfahrt. Und natürlich ist "hier" innerorts. Doch es kann ja schliesslich nicht daran liegen, dass ich auch -trotz Vorfahrt- hätte bremsen können wenngleich es bei 160 schon etwas Geschicklichkeit erfordert.
Diese Kreuzung gibt es bei uns tatsächlich und wurde deshalb "beampelt" obwohl die Ampeln vielleicht nur 2 h täglich (Stosszeiten) sinnvoll sind.
Ich zitiere meinen Fahrlehrer (Weltmeister mit dem Gespann) nach der bestanden Prüfung:
"Du hast jetzt die Berechtigung selbstständig im Strassenverkehr zu üben. Nimm immer an Du wärest unsichtbar und alle anderen wären Idi.oten. Dann lebst Du lange!".
Mir sind viel zu viele Moppedfahrer bekannt die einen anderen Fahrlehrer hatten.
gerd