Hi
Wenn Dort ein Schild steht gilt das eben. Weshalb es dort steht ist irrelevant.
Bei uns, und sicher auch in IT, wäre es möglich gegen die Existenz des Schildes zu klagen. Allerdings nicht um eine berechtigt verhängte Strafe nicht bezahlen zu müssen, sondern vorher. Quasi grundlos, nur weil das Schild stört. Es stört aber niemanden solange er nicht betroffen ist und deshalb klagt auch keiner.
Ist doch bei uns ähnlich. Es gibt Beschränkungen auf z.B. 30 mit Zusatzschild "Kindergarten". Da bezahlt man auch nachts um 0200 obwohl das Quatsch ist uns sich kein Kind fürchten muss.
Beim Zusatzschild "Altenheim" könnte man streiten ob der Schlaf des tauben Opas gestört, oder das Schild eigentlich für querende Rentnerporsches gedacht ist.
Nachdem genügend geklagt wurde steht jetzt meist "von.... bis...." dabei.
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Was ebenfalls nicht bedacht und vollkommen unverständlich scheint:
Im Ausland gelten ausländische Verkehrsvorschriften! Seltsam!
Und dann haben die auch noch andere Preise und geben heftigen Rabatt!
In Frankreich ist das relativ einfach zu verstehen. Zahlst Du gleich, haben die Behörden weder Aufwand noch Schreiberei. Zahlst du schnell, so müssen sie nur kurzzeitig den Zahlungseingang überwachen.
Andernfalls kann es blöde werden. Es ist zwar bekannt wo das Fahrzeug zugelassen ist, nicht aber wo der Halter wohnt! Es gibt kein Melderecht. Beim Versuch einen Zweitwohnsitz in FR anzumelden schaut mich der Bürgermeister (zuständig in dem Kaff) fragend an und meint er würde sich das mal notieren aber als EU-ler bräuchte ich keine Aufenthaltserlaubnis. Als Nicht-EU-ler brauchst Du eine aber es steht nicht drin wo Du wohnst!
Folglich "darf" die Behörde jetzt nach Dir suchen und das lässt sie sich bezahlen.
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Ausländische Verkehrssünder werden (überall) vorsichtshalber gerne gleich abkassiert oder man hinterlegt eine Sicherheitsleistung. Ganz einfach: Man erspart sich die grenzüberschreitende Abwicklung.
In AT werden nur die Ausländer vor Ort herausgezogen? Ja, so wie bei uns. Anhalten, "Du" bist gefahren (hier ein Beweisfoto!), bitte zahlen.
Alternativ könnte man das Bussgeldzettelchen auch nach DE schicken. Dann fordert der Betroffene ein Foto an, erhält eine Heckaufnahme und sagt "ich bin nicht gefahren". Die Österreicher zahlen weil dort die Halterhaftung gilt, als Deutscher kannst du sagen "beweisen Sie mir, dass ich gefahren bin. Hier gilt deutsches Recht!". Danach solltest Du Dich wenigstens 3 Jahre nicht in AT erwischen lassen.
Auch vor deutschen Behörden braucht man in einem solchen Fall keine Angst zu haben; es liegt kein Beweis vor und ohne Beweis werden sie nicht tätig.
Mit Beweis braucht es eine Strafe von wenigstens 70 EUR (ohne Gebühren, Mahnzuschlägen, etc).
Meines Wissens werden die Bussgelder die durch deutsche Behörden eingetrieben werden auch nicht in's Ausland weitergegeben sondern verbleiben in der deutschen Staatskasse (andersherum natürlich auch).
Ein weiterer Grund weshalb gerne Barzahlung "gewünscht" wird.
Aber auch als Zuger bitte nicht zu toll übertreiben in D, es könnte sonst passieren das du von "deinem" Strassenverkehrsamt in Zug noch mal Post bekommst, und dann noch etwas zahlen darfst.
Da ist man bei uns der Meinung, dass es in DE keinen Beamten etwas angeht wenn "ich" im Ausland ein Verkehrsvergehen hatte. Auch wenn mir die Schweiz den Führerschein abnimmt schickt sie ihn zu meiner Zulassungsbehörde und ich kann ihn dort wieder abholen. Das Fahrverbot für CH interessiert in DE nicht.
gerd