G
Gast43163
Gast
Das steht hier geschrieben, im Artikel kann "M/W/D" es genau nachlesen. Das Ergebnis ist wie immer bei unserer Gesetzgebung recht schwammig.
Hier ein Auszug:
<<die Novelle vom 14. Februar, der inzwischen auch vom Bundesrat zugestimmt wurde, passt den Paragraphen 23 jedoch nun an: Hier ist nun explizit festgehalten, dass "Fahrzeug führende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen." Dies habe der Novelle zufolge auch vorher schon gegolten, würde aber nun noch einmal "deutlich klargestellt".<<
der immer noch irritierte
Hier ein Auszug:
<<die Novelle vom 14. Februar, der inzwischen auch vom Bundesrat zugestimmt wurde, passt den Paragraphen 23 jedoch nun an: Hier ist nun explizit festgehalten, dass "Fahrzeug führende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen." Dies habe der Novelle zufolge auch vorher schon gegolten, würde aber nun noch einmal "deutlich klargestellt".<<
der immer noch irritierte