Das ist der Vorteil des Föderalismus.
Jedes Land darf machen es will.
Bußgeldstelle nach Bundesland – Neuer Bußgeldkatalog 2024
Manche machen es zentral, andere halt kompliziert.
Gilt aber nur bei Bußgeldern, die vor Ort erhobenen Verwarngelder der Polizei landen im Landeshaushalt, also zumindest in NRW
Achso zum eigentlichen Thema:
Ich nutze auch entweder den Seitenstreifen oder die Rettungsgasse, sonst bräuchte ich ja kein Zweirad.
Danke für die Auflistung der Bußgeldstellen. Ist tatsächlich interessant. Wobei die Auflistung für B-W nur die Lanratsämter aufführt. Die vielen kleineren Stellen, die eigenständig die StVO-Verstöße im Verkehrsbereich bearbeiten, sind nicht aufgeführt. Z.B. für den LKR Sigmaringen: Bad Saulgau, Pfullendorf, Stadtverwaltung Sigmaringen. Auch in allen anderen Landkreisen gibt es mehr oder weniger solche örtlich zuständigen Bußgeldstellen (Amf für öffentliche Ordnung).
Da könnte man anscheinend auch "Bürokratie" anders regeln, wenn man die anderen Bundesländer sieht.
Aber auch meinerseits zum Thema:
bisher nutzte ich ebenfalls die Rettungsgasse, die früher meist keine Gasse sondern eine unregelmäßige breitere, mal schmalere Lücke war. Dass es ein unzulässiges Rechtsüberholen mit häufig zu geringem Seitenabstand auf einer nicht vorhandenen eigenen Spur war, nahm ich in Anbetracht der Stausituation und des geringen Tempos meinerseits in Kauf. Den Punkt im VZR Flensburg hätte ich ggf. (ungern) hingenommen.
Der Standstreifen war für mich eher tabu, da hatte ich mehr Skrupel. Das war aber eher eine Kopfsache, zumal dort das Risiko eigentlich geringer als in der Mitte ist, wenn man vernünftig im Schritttempo fährt.
Ich erinnere mich an eine Situation vor ca. 10 Jahren bei Zürich, wo ein junger Fahrer rechts neben mir demonstrativ dicht machte und so nach links zog, dass kein Durchkommen mehr war und ich einige Zeit wegen ihm nicht durchkam und Stop and go mitmachen musste. Da bin ich hinter ihm nach rechts auf die Standspur und ein paar Autos später wieder in die "Rettungsgasse". Was der mit empörtem Hupen quittierte.
Durch die Verschärfung mit Fahrverbot bin ich nun auch am Überlegen. Diese Diskussionen mit möglichen Privatfahrern oder auch Amtsträgern will ich nicht. Und die Hoffnung, dass Amtsträger nachsichtig oder verständnisvoll ein Auge zudrücken, ist mir zu ungewiss. Es führt für mich dazu, dass ich Autobahnen mit dem Motorrad noch mehr vermeide, wie bisher ohnehin schon.
Und ich denke auch darüber nach, im Notfall auf dem Standstreifen vorbei zu fahren. Und bin gespannt, was vorzugsweise manche "freundlichen" LKW-Fahrer dann machen.
Ich sehe und verstehe einerseits die Bedenken, des Gesetzgebers. Zumal in geschätzt 99,9 % der Problemkonstellationen Lkws und Pkws für das Behindern von Rettungskräften verantwortlich sind und nicht die Zweiradfahrer. Aber ich bezweifle (leider), dass eine Regelung zu Gunsten der Zweiradfahrer gefunden wird. Obwohl die Überlastung der Verkehrswege mit Staubildung nicht durch die Zweiräder verursacht wird. Sie sind nicht das Problem, sie wären die Lösung des Verkehrsproblems.