Ich weiss, da aber beides nicht fest (verklebt) miteinander verbunden ist wurde das auf dem Scheinwerfer genommen.
Siona hat schon recht. Man darf den Schein nicht beeinflussen oder den Scheinwerfer modifizieren.
Aber, wenn man von "streng genommen" redet, dann könnte man das Thema E-Nummer nochmal aufwärmen ...
Ich finde die Lösung von fralind "so gut", dass ich zweimal schauen hab' müssen, was er eigetnlich gemacht hat.
Ich denke nicht, dass davon eine Gefährdung (Blendung) oder eine viel zu schlechte Sicht (für ihn selber) ausgeht. Zum TÜV möchte ich damit nicht (muss ich zum Glück nicht) und eine Unfalluntersuchung möchte ich damit auch nicht haben - aber das ist ja jedem seine eigene Sache.
Meine Erfahrung:
Ich hab ein Lampenschutzgitter auf meiner GS.
Das hat in über 50.000 km durch halb Europa nur einmal gestört: in Bayern. Dda musste ich es vor Ort abnehmen (und wegen was anderem Strafe zahlen)