libertine
wie schon erwähnt wurde...auf dem windschild ist keine gute idee ... das wird, wenn du kontrolliert wirst, nicht akzeptiert und du darfst strafe zahlen ...
Na da bin ich mal gespannt...so leicht lässt sich mein Windschild nicht entfernenwie schon erwähnt wurde...auf dem windschild ist keine gute idee ... das wird, wenn du kontrolliert wirst, nicht akzeptiert und du darfst strafe zahlen ...
Totaler Blödsinn, woher hast du diese Info? Solange das Windschild mit Schrauben gehalten wird kannst du natürlich die Vignette da drauf kleben wenn du unbedingt willst. Aber unter dem Schnabel kann ein Problem werden, denn der Kontrolleur muss die Vignette sehen können ohne sich bücken zu müssen!wie schon erwähnt wurde...auf dem windschild ist keine gute idee ... das wird, wenn du kontrolliert wirst, nicht akzeptiert und du darfst strafe zahlen ...
Wenn man davor steht, nicht in Fahrtrichtung - nehme ich mal an?P57 Links am Gabelrohr und Vignette rechts...
Nicht ganz so schick. Der Selbstversuch an der XJ (drei Jahre alte Vignette) -> die hat auch im Hochsommer bei deutlich über 30 °C in der Sonne einwandfrei geklebt.Im Sommer bekommst die Vignette auch ohne Föhn ab.
Das ist nicht fraglich.Fraglich ist allerdings, was z.B. die ASFINAG dazu sagen würde.
Stimmt.[...] geht alles garantiert rückstandsfrei runter - auch ohne Fön. [...]
Danke Wolfgang, genau dies wollte ich damit zum Ausdruck bringen.Das ist nicht fraglich.
Wenn der Kontrolleur feststellt, dass Du das gemacht hast, dann hättest Du das Geld für die Vignette sparen können, das zählt dann als Betrugsversuch.
Um Diskussionen darüber aus dem Weg zu gehen ist in der Mautordnung zweifelsfrei definiert, dass jeder Einsatz einer Folie darüber oder darunter nicht zulässig ist:Woher weiß eigentlich der Kontrolleur, auf dem wieviel´tem KFZ diese "Konstruktion" vom CaptainSlow bereits aufgebracht wurde?
Daher ist eine solche Art der Anbringung eher wenig ratsam. Ich denke mal die Vignetten sind nicht umsonst so konstruiert, dass sie beim Ablösen kaputt gehen.
ASFINAG schrieb:An jedem mautpflichtigen Kraftfahrzeug (unter Berücksichtigung des Punktes 7.2 Mautordnung Teil A I) ist vor Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes eine gültige der jeweiligen Fahrzeugkategorie entsprechende Vignette ordnungsgemäß (unter Verwendung des originären Vignettenklebers) anzubringen. Jede andere Art der Anbringung (zB durch [zusätzliche] Klebestreifen, andere Arten von Fixierungen oder ein Überkleben der Vignette mit einer zusätzlichen Schutzfolie) ist nicht gestattet, verwirkt den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung und verwirklicht den Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 10). Zehntagesvignetten und Zweimonatsvignetten sind nur dann gültig, wenn sie durch ordnungsmäßige, vollständige Lochung des Kalendertages und –monats entwertet wurden.