Brauny
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- R 1250 GS "exclusive" triple black
Teuer, teuer, teuer nachgerüstet.
Gruß Brauny
Gruß Brauny
Du siehst, das wir noch nicht alles wissen. Gibt also auch keinen Grund auf etwas neues zu schielen. Für mich ist das sowieso die letzte GS. Genauso wie die davor.Ist von der Funktion her egal. Ich hab vorhin auch gespielt. Egal was Du schaltest. Die Zusatzscheinwerfer bleiben immer an (wenn geschaltet)
Gut, wenn es auch ab Werk so ist, dann lässt sich ja vermutlich ein Werkstattfehler ausschließen.Ist von der Funktion her egal. Ich hab vorhin auch gespielt. Egal was Du schaltest. Die Zusatzscheinwerfer bleiben immer an (wenn geschaltet)
Ich hab doch ausdrücklich geschrieben "wenn es interessiert"......warum hast du das gelesen?Meine Güte.
Du machst aber auch alles zu einem Problem.
Warst Du nicht in der Fahrschule?
Da lernt man so etwas doch.
Hmm......"Darf als Nebler ja so nicht sein"....der Meinung war ich auch.Ich habe meine für teuer Geld bei BMW nachrüsten lassen, und ja, tatsächlich, die leuchten sogar zusammen mit dem Fernlicht.
Darf als Nebler ja so nicht sein, somit vermute ich mal einen Werkstattfehler, vielleicht aber auch eine mir nicht bekannte 'Lücke im Gesetz' (hmm, in unserem Land wohl eher unwahrscheinlich!)....
Bislang ist's allerdings weder beim TÜV, noch bei der Rennleitung aufgefallen, und auch an der Tatsache, dass ich die Dinger immer an habe, hat sich bisher noch kein Kontrolleur gestört.
Ja klar, pragmatisches Denken und völlig i.O.Togal. Immer an= viel Licht und besser gesehen werden......auf andere Diskussionen lasse ich mich nicht (mehr) ein
Genau da liegt ja der Grund der vielen Fragezeichen! Die StvZO kennt diese 'Zusatzscheinwerfer' nicht ( "StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" StVZO §52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten ).Hmm......"Darf als Nebler ja so nicht sein"....der Meinung war ich auch.
Aber, anscheinend ist es nicht so. Und nicht vergessen.....BMW verkauft die als "Zusatzscheinwerfer", das Wort "Nebelscheinwerfer" taucht m. W, nach nirgends auf.
Meine sind ab Werk verbaut.....
Lies mal den o.a. 52, danach ist die Ausrüstung und Schaltung klar und ohne Interpretations- Spielraum geregelt.Meines Wissens gibt es drei Arten von Zusatzscheinwerfern:
Früher verhinderte bei vielen Fahrzeugen eine Zwangsschaltung die Nutzung von Nebelscheinwerfern mit Fernlicht, seit langem obliegt diese korrekte Schaltung aber dem Fahrer.
- Suchscheinwerfer -> nicht an Motorrädern
- Zusatzfernscheinwerfer -> geschaltet mit dem Fernlicht
- Nebelscheinwerfer -> einschaltbar bei eingeschaltetem Standlicht (Standlicht leuchtet auch bei Nutzung von Abblendlicht oder Fernlicht). Zuschaltung zulässig bei eingeschaltetem Standlicht/Abblendlicht (Anbauvorschriften beachten) und einer Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schnee und einer Sichtweite von unter 100m.
Ja.....so ist es. Ich wollte das so wissen und jetzt weiß ich es!!Was ein Aufriss für eine uralte Geschichte.
Bezüglich der Schaltung finde ich in §52 lediglich die Anforderung bei mehrspurigen Fahrzeugen, dass Nebelscheinwerfer, die mehr als 400mm vom Umriss entfernt sind, nur mit Abblendlicht leuchten dürfen.Lies mal den o.a. 52, danach ist die Ausrüstung und Schaltung klar und ohne Interpretations- Spielraum geregelt.
Damit liegst Du leider falsch!Die Nebelscheinwerfer sind zu hoch eingestellt...
Ich weiß nicht, ich geb hier dem User Robber Recht.Damit liegst Du leider falsch!
Tatsächlich wurde genau diese Einstellung anläßlich der HU vom TüV´ler sogar gelobt!