Bei abgekuppeltem Hänger fällt doch immer noch ein Krad vor das andere oder runter beim Beladen. Also Betrieb eines Kfz. Wenn das Umfallen auf einen Defekt des Hängers zurückzuführen ist, dann haftet die Versicherung des Hängers bzw. Zugfahrzeuges.
Geschieht der Schaden im Stand dadurch das jemand aufgeladen hat und nicht richtig befestigt hat (Beispiel Nico), dann haftet die PrivHaftpflicht des Ladenden (evtl Mitverschulden wenn Eigner dabei ist und nicht richtig kontrolliert). Geschieht der Schaden durch das Laden (hatteh wir schon mal. Beim Festzurren drückt der Lenker des einen Krades in den Tank des anderen ) , dann ist die Kfz Haftpflicht des schädigenden Krades dran.
Wir hatten auch zB mal einen Fall in dem ein Autofahrer an einen Parkplatz ranfuhr, ausstieg und ein Moped beseite schieben wollte. Das fiel um und nu die Frage wer zahlt den Schaden am Krad.
Hätte der Autofahrer sein Auto ein Stück weiter abgestellt, ausgemacht und dann das Moped rangiert, dann wäre es ein Fall für seine PrivHaftpflicht gewesen.
Da er direkt am Parkplatz anhielt und dann das Malheur passierte, war seine Kfz Versicherung dran. Interessant ist in diesen Fällen, ob es noch beim Betriebe eines Kfz geschieht.