Glück gehabt. Grade der Zoll am Flughafen unterscheidet nicht zwischen Geschäft oder Privat. Führst Du Gegenstände (egal was) ein, die im Neupreis über den Zollfreigrenzen liegen, musst Du per Rechnung(s Kopie) nachweisen, dass Du sie vorher woanders gekauft hast. (Sehr beliebtes Spiel bei der Rolex Fraktion).
Willst Du die Gegenstände wieder ausführen, schützt dich nur ein Carnet (und die hier anfallenden Gebühren) vor einer Verzollung.
In Europa wird am Flughafen ja generell das Gepäck vor dem Zoll nicht mehr durchleuchtet. In Asien ist das ganz anders. Wie gesagt. Geht i.d.R. gut, kann aber auch mal zu sehr unschönen Diskussion führen