deichselhirsch
Um diese geht es.Damit zum Thema Geltungsbereich keine Missverständnisse auftreten, habe ich das mal detailliert zusammengefasst.
Darüber hinaus besteht in der Haftpflicht-Versicherung auch in nichteuropäischen Ländern Versicherungsschutz, soweit diese Länder in der jeweils gültigen internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) genannt und nicht durchgestrichen sind. Zum Beispiel Marokko, Tunesien, Türkei usw.
Hier gibt es gravierende Unterschiede bei den Versicherern. Während manche Versicherer alle Länder eingeschlossen haben, streichen andere genau diese nichteuropäischen Angrenzerländer und andere.
Wer also mal nach Marokko, Tunesien, die Türkei, Russland oder die exotischeren wie Iran oder Israel mit seinem Motorrad fahren möchte sollte rechtzeitig prüfen ob seine Versicherung das abdeckt. Oft geht das nicht mal gegen einen Mehrbeitrag.
Unter dem Jahr kann man die Versicherung nicht wechseln!