Versicherung des Gegners zahlt nicht im vollen Umfang

Diskutiere Versicherung des Gegners zahlt nicht im vollen Umfang im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo liebe Gs Gemeinde ich habe am 3.5.2023 einen unverschuldeten Unfall. Ich befuhr eine Landstraße mit circa 70 km/h und am Stoppschild 🛑 hat...
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Matti63

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Hallo liebe Gs Gemeinde

ich habe am 3.5.2023 einen unverschuldeten Unfall. Ich befuhr eine Landstraße mit circa 70 km/h und am Stoppschild 🛑 hat das Auto nicht angehalten und ich bin mit circa 70 km/h in der Seite rein geschleudert.
Motorrad Totalschaden und mir geht es den Umständen entsprechend mit ein paar Knochenbrüchen.

die Schuldfrage war sofort geklärt und der Fahrer des Fahrzeugs hatte auch bei der Polizei seine Schuld eingestanden. Dazu kamen noch einige Zeugen..

Nun war meine 1250 gs gerade mal drei Wochen alt und hatte 800 km gelaufen. Ich hab das ganze natürlich beim Anwalt und heute ein Schreiben bekommen, dass die gegnerische Versicherung nicht die Mehrwertsteuer übernimmt, die ich bei der Anschaffung natürlich entrichtet habe. Das würde sie nur tun, wenn ich tatsächlich wieder eine neue 1250 gs kaufen würde. Ich frage mich, ob das wirklich so korrekt ist, da ich das Geld für die neue GS auch komplett inklusive Mehrwertsteuer bezahlt habe .
Die Versicherung geht von dem Nettowert aus .

Hinzu kommt , das wir zwei Tage später im Urlaub gefahren wären und die daraus resultierenden Stornogebühren, die natürlich 100 % betragen , würden auch nicht bezahlt werden…..

weiterhin haben Sie ein niedrigen Wiederbeschaffungswert ermittelt als der Gutachter und somit kommt es eher zu einem Minus von fast 2000€

Mich würde mal interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, insbesondere hinsichtlich der Mehrwertsteuer Regelung bzw das diese nicht erstattet werden obwohl ich diese bezahlt habe .

lg Matti
 
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Ja das ist korrekt. Die Umsatzsteuer wird nur erstattet wenn sie tatsächlich entstanden ist, also gezahlt wurde.

Nachdem Dein Fahrzeug noch keine 4 Wochen alt war, die Laufleistung unter 1000 km lag und es erheblich beschädigt wurde sollte Dir m.E. eigentlich ein Neufahrzeug zustehen.

Wenn Du aufgrund des Verkehrsunfalles nicht in den Urlaub fahren konntest wären die Stornokosten als Folgeschaden eigentlich zu erstatten.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
 
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Matti63

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@HaraldB somit über 3000€ verschenkt - ich habe sie ja vor wenigen Wochen erst entrichtet und wer zahlt mir diese Mwst zurück ?

ich kenne das nur von Reparatur Schäden , beziehungsweise wenn man diese nicht durchführen lässt , dass man dann die Mehrwertsteuer seitens der Versicherung einbehält

lg und dank für deine Antwort
 
Matti63

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Ja das ist korrekt. Die Umsatzsteuer wird nur erstattet wenn sie tatsächlich entstanden ist, also gezahlt wurde.

Nachdem Dein Fahrzeug noch keine 4 Wochen alt war, die Laufleistung unter 1000 km lag und es erheblich beschädigt wurde sollte Dir m.E. eigentlich ein Neufahrzeug zustehen.

Wenn Du aufgrund des Verkehrsunfalles nicht in den Urlaub fahren konntest wären die Stornokosten als Folgeschaden eigentlich zu erstatten.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
Das Schreiben habe ich erst heute bekommen beziehungsweise Duplikat von der Anwältin. Mit der muss ich nächste Woche mal darüber sprechen. Aber mir ist das nicht schlüssig, warum die von mir gezahlte Mehrwertsteuer vor wenigen Wochen nicht erstattet wird. Somit sind über 3000 € verschenkt.
Und wer zahlt diese mir zurück?

Der gesunde Menschenverstand sagt mir: das ist unmöglich, dass ich vor vier Wochen noch 22.800 € bezahlt habe und nun nur noch 18.000 paar zerquetschte wieder bekomme
 
Matti63

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Hat dein Anwalt das kommentiert?
Noch nicht, da ich das Schreiben heute erhalten habe und mir bis jetzt noch nicht klar wird, warum die Mehrwertsteuer und vor allem aus welchem Grund einbehalten wird
Lg Matti
 
Matti63

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Ja das ist korrekt. Die Umsatzsteuer wird nur erstattet wenn sie tatsächlich entstanden ist, also gezahlt wurde.
aber die Umsatzsteuer ist ja tatsächlich entstanden beziehungsweise im Kaufvertrag aufgeführt und natürlich gezahlt
 
Larsi

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Ja das ist korrekt. Die Umsatzsteuer wird nur erstattet wenn sie tatsächlich entstanden ist, also gezahlt wurde.
...
Diese Abzocke im Fall des Totalverlusts ist eine Sauerei, die ich nicht nachvollziehen kann.
 
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RogerWilco

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Ein guter Anwalt sollte das umfänglich klären können.

Ich kann mir „netto Erstattung“ nur erklären, wenn der Geschädigte zum Abzug der Vorsteuer (also Gewerbetreibend mit Umsatzsteuererklärung) berechtigt ist.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Sobald du die Rechnung für die Neubeschaffung vorlegst, bekommst du die Steuer nachgezahlt. Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, Abgabe an den Staat. Der Kaufpreis ist, grob gesagt, der Nettopreis. Darauf fällt eine Steuer an. Das war schon im Mittelalter so. Wenn du keine Ersatzbeschaffung vornimmst, bekommst du den Preis der Ware erstattet. Das ist die Nettosumme. Du hast aber 6 Monate Zeit für die Neubeschaffung. Vielleicht hast du dann ja schon die 1300 vor der Tür.
 
Eckart

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Mich würde mal interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, insbesondere hinsichtlich der Mehrwertsteuer Regelung bzw das diese nicht erstattet werden obwohl ich diese bezahlt habe .
Recht und Gerechtigkeit sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge und deswegen ist eine Diskussion, was richtig wäre, müßig.

Ich habe mal einfach Google mit Stichworten aus der Frage gefüttert und da kaum raus, dass es in der Steuerfrage auch bei einem Totalschaden darauf ankommt, ob man danach ein neues Fahrzeug kauft - das ist ja ähnlich wie bei der Reparaturfrage. Quelle: Zahlt die Versicherung die Mehrwertsteuer beim Verkehrsunfall?
Deckt sich soweit ja auch mit der Antwort von zyklotrop

Abschläge beim Wiederbeschaffungswert gegenüber den Feststellungen des Gutachters dürften eher angreifbar sein. Könntest ja einfach mal keck die Versicherung nach dem Händler fragen, der den Sonderpreis gibt.

Die Reisekostenfrage scheint auch nicht ganz so einfach zu sein: Quelle: Erstattung für nicht angetretene Reise wegen eines Autounfalls | DAHAG

Bösartig würde ich die Sache so kommentieren, dass es Deine Schuld war, die Reise gebucht zu haben.
(vielleicht war es auch Deine Schuld, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein ?).

Nachdem Du aber einen Anwalt bemüht hast, würde ich mich nicht auf Google-Treffer verlassen, von denen man ja auch nicht weiß, wie sie zustande gekommen sind und ob noch aktuell.
 
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KJB

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aber die Umsatzsteuer ist ja tatsächlich entstanden beziehungsweise im Kaufvertrag aufgeführt und natürlich gezahlt
Ja schon, aber für die Anschaffung der verunfallten Fahrzeuges. In dem Schaden geht es aber um die Kosten für dessen Instandsetzung bzw. Nach-/Neubeschaffung. Die werden Dir halt nun mal erst bei Nachweis erstattet.

Dies ist aber keine Willkür der Versicherung, sondern hier geregelt:

§ 249 BGB - Einzelnorm
 
ginfizz

ginfizz

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Zuerst mal ist es ja schon schön zu hören und zu sehen, dass du wieder tippen kannst, dir geht es wohl wieder besser.

Ich selbst bin kein Jurist/Anwalt.

Hier hab ich mal dargestellt wie Versicherungen mit mir verfahren wollten - wollen wenn sie könnten.
Dazu, fällt mir auch erst jetzt ein, sei noch angemerkt. Die Richterin ging im Verfahren auf keinen einzigen Schriftwechsel der gegnerischen Versicherung ein!

Suche mal im den Weiten des Inet nach:
urteil neufahrzeug totalschaden mehrwertsteuer

Nur ein Beispiel:
Da sieht dein Fall doch schon wesentlich besser aus. Aktenzeichen des Urteils ist auch dabei.
Man kann von keinem Anwalt erwarten, dass er alle Urteile kennt.
Kann also hilfreich sein wenn man ihm Hilfestellung geben kann, oder nachfragt wieso bekommt denn der das oder jenes, ich habe gelesen.....

Du berichtest von Kochenbrüchen? Da wird es bei dir auch um Schmerzensgeld gehen. Ohne Anwalt geht es da sowieso nicht weil man/ich keine Ahnung hat was da so gezahlt wird.

Könntest ja einfach mal keck die Versicherung nach dem Händler fragen, der den Sonderpreis gibt
Das hat die Allianz bei mir auch versucht, sie zahlen nur den Helm via Ebay, Link war sogar dabei. Pustekuchen - freie Händlerwahl. Auch hier kein Thema bei Gericht!
 
Blacktriple

Blacktriple

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Matti

Du reagiertest nicht auf die Anwalt Frage oder ich hab es überlesen…

Hast du die Sache SCHON EINEM ANWALT ÜBERGEBEN???

Das wichtigste überhaupt als Geschädigter!
Er stand dir kostenfrei zu!
 
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VolkerHN

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Leute, lest doch richtig….
Post 1, Absatz 3, Zeile 2.

Da das bei der Anwältin gut aufgehoben sein sollte, würd ich abwarten, wie die Profis das verhandeln. Ich weiß aus eigener Erfahrung, das is nicht immer einfach, aber zielführend.
Dir gute Besserung! Das ist erstmal die Hauptsache, der Rest regelt sich.
 
KlausW

KlausW

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....
Da das bei der Anwältin gut aufgehoben sein sollte, würd ich abwarten, wie die Profis das verhandeln.
....
Darauf würde ich mich nicht verlassen, sondern selbst intensiv recherchieren und dann Gespräche mit meinem Anwalt führen.

Nach meiner Erfahrung machen die meisten Anwälte Ihren Jopp mehr schlecht als Recht.
Da zählt in erster Linie die Höhe des Streitwertes.
 
Matti63

Matti63

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Matti

Du reagiertest nicht auf die Anwalt Frage oder ich hab es überlesen…

Hast du die Sache SCHON EINEM ANWALT ÜBERGEBEN???

Das wichtigste überhaupt als Geschädigter!
Er stand dir kostenfrei zu!
ich habe einen Anwalt und der Brief kam am Samstag und ich wollte mal auch eine Meinung von euch hören bzw evtl Erfahrungen!

Lg Matti
 
BommiADV

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Recht ist in den meisten Fällen ja keine starre Regel sondern in gewissen Grenzen dehnbar.
Die Rechtsabteilung der Versicherung wird immer zusehen die Grenzen zu Gunsten der Versicherung zu schieben und dein Anwalt zu deinen Gunsten. Dein Anwalt bekommt seine Vergütung anhand des Streitwertes, die Rechtsabteilung der Versicherung hat im Allgemeinen eine Monatliche Vergütung, da angestellt. Wenn dein Anwalt gut ist sollte er alle Möglichkeiten ausschöpfen. Schaden Fahrzeug, Schutzkleidung, Kosten Ersatzfahrzeug, was ist mit den Körperlichen Schäden usw.. Wenn dein Anwalt nicht von sich aus danach fragt ist er eventuell nicht ganz so gut.
 
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