Matti63
Themenstarter
Hallo liebe Gs Gemeinde
ich habe am 3.5.2023 einen unverschuldeten Unfall. Ich befuhr eine Landstraße mit circa 70 km/h und am Stoppschild hat das Auto nicht angehalten und ich bin mit circa 70 km/h in der Seite rein geschleudert.
Motorrad Totalschaden und mir geht es den Umständen entsprechend mit ein paar Knochenbrüchen.
die Schuldfrage war sofort geklärt und der Fahrer des Fahrzeugs hatte auch bei der Polizei seine Schuld eingestanden. Dazu kamen noch einige Zeugen..
Nun war meine 1250 gs gerade mal drei Wochen alt und hatte 800 km gelaufen. Ich hab das ganze natürlich beim Anwalt und heute ein Schreiben bekommen, dass die gegnerische Versicherung nicht die Mehrwertsteuer übernimmt, die ich bei der Anschaffung natürlich entrichtet habe. Das würde sie nur tun, wenn ich tatsächlich wieder eine neue 1250 gs kaufen würde. Ich frage mich, ob das wirklich so korrekt ist, da ich das Geld für die neue GS auch komplett inklusive Mehrwertsteuer bezahlt habe .
Die Versicherung geht von dem Nettowert aus .
Hinzu kommt , das wir zwei Tage später im Urlaub gefahren wären und die daraus resultierenden Stornogebühren, die natürlich 100 % betragen , würden auch nicht bezahlt werden…..
weiterhin haben Sie ein niedrigen Wiederbeschaffungswert ermittelt als der Gutachter und somit kommt es eher zu einem Minus von fast 2000€
Mich würde mal interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, insbesondere hinsichtlich der Mehrwertsteuer Regelung bzw das diese nicht erstattet werden obwohl ich diese bezahlt habe .
lg Matti
ich habe am 3.5.2023 einen unverschuldeten Unfall. Ich befuhr eine Landstraße mit circa 70 km/h und am Stoppschild hat das Auto nicht angehalten und ich bin mit circa 70 km/h in der Seite rein geschleudert.
Motorrad Totalschaden und mir geht es den Umständen entsprechend mit ein paar Knochenbrüchen.
die Schuldfrage war sofort geklärt und der Fahrer des Fahrzeugs hatte auch bei der Polizei seine Schuld eingestanden. Dazu kamen noch einige Zeugen..
Nun war meine 1250 gs gerade mal drei Wochen alt und hatte 800 km gelaufen. Ich hab das ganze natürlich beim Anwalt und heute ein Schreiben bekommen, dass die gegnerische Versicherung nicht die Mehrwertsteuer übernimmt, die ich bei der Anschaffung natürlich entrichtet habe. Das würde sie nur tun, wenn ich tatsächlich wieder eine neue 1250 gs kaufen würde. Ich frage mich, ob das wirklich so korrekt ist, da ich das Geld für die neue GS auch komplett inklusive Mehrwertsteuer bezahlt habe .
Die Versicherung geht von dem Nettowert aus .
Hinzu kommt , das wir zwei Tage später im Urlaub gefahren wären und die daraus resultierenden Stornogebühren, die natürlich 100 % betragen , würden auch nicht bezahlt werden…..
weiterhin haben Sie ein niedrigen Wiederbeschaffungswert ermittelt als der Gutachter und somit kommt es eher zu einem Minus von fast 2000€
Mich würde mal interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, insbesondere hinsichtlich der Mehrwertsteuer Regelung bzw das diese nicht erstattet werden obwohl ich diese bezahlt habe .
lg Matti