QVIENNA
Ich nehme zur Kenntnis, dass du lieber einen möglichen Verlust von 20.000 Euro in Kauf nimmt.saublöd, sorry, überhaupt auf so eine Idee zu kommen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass du lieber einen möglichen Verlust von 20.000 Euro in Kauf nimmt.saublöd, sorry, überhaupt auf so eine Idee zu kommen.
Also mein Versicherer ( ERGO ) sagt : "natürlich sind ihre Motorräder auf dem Trailer bei einem Unfall ( egal ob selbst oder fremdverschuldet ) versichert mit ihrer Kasko."
Bleib ich also entspannt...
Gesunde Zeit euch allen
Vielleicht fragst Du mal nach ob die "nicht zugelassen" angenommen haben?Das ist ja lustig, weil ich genau von der ERGO die schriftliche Antwort bekommen habe, dass kein Versicherungsschutz besteht. Wenn du Lust hast, bitte doch mal um eine schriftliche Antwort. Mündlich zählt nämlich im Ernstfall nicht.
Das ist falsch. Ein Motorrad auf einem Anhänger ist Fracht. Fracht muss extra versichert werden.Also mein Versicherer ( ERGO ) sagt : "natürlich sind ihre Motorräder auf dem Trailer bei einem Unfall ( egal ob selbst oder fremdverschuldet ) versichert mit ihrer Kasko."
Bleib ich also entspannt...
Gesunde Zeit euch allen
Gerade Deine Aussage ist falsch, EinfachRenes hingegen absolut korrekt, siehe meinen Beitrag # 9. Die Voraussetzung ist natürlich, dass das Mopped vollkaskoversichert ist, eine Teilkasko reicht beim Unfall nicht.Das ist falsch. Ein Motorrad auf einem Anhänger ist Fracht. Fracht muss extra versichert werden.
Damit die Kasko greift, muss das Fahrzeug irgendwie geführt werden. Parken ist auch führen.
Eben nicht, wie ich bereits mehrfach geschrieben habe. Lies doch einfach mal die Versicherungsbedingungen, da wirst Du die Erklärung und die Definition finden wie in # 9. In den Bedingungen steht nirgends, dass nicht geleistet wird, wenn das Motorrad auf einem Anhänger oder in einem Transporter steht.Auf dem Anhänger ist ein Motorrad nur Fracht. Egal ob Vollkasko oder nicht.
Das ist mein Kenntnisstand, sowohl als Selbstfahrer als auch als langjähriger Verleiher von Motorradanhängern.
Ich lass mich gerne eines besseren belehren. Ist ja nur von Vorteil. Ich hätte die Aussage nur gerne schriftlich von einer Versicherungsgesellschaft.
Kann es sein, dass das von dem Versicherer und seinen Bedingungen abhängt?Eben nicht, wie ich bereits mehrfach geschrieben habe. Lies doch einfach mal die Versicherungsbedingungen, da wirst Du die Erklärung und die Definition finden wie in # 9. In den Bedingungen steht nirgends, dass nicht geleistet wird, wenn das Motorrad auf einem Anhänger oder in einem Transporter steht.
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Übrigens: Ich bin bei einem Versicherer beschäftigt und weiß schon, worüber ich schreibe.
Hast Du denn jetzt mal die Versicherungsbedingungen der Kasko gelesen? Darum geht es und nicht um die Frachtführer.Die Fähre ist ein kommerzieller Frachtbeförderer und hat deswegen auch eine gewerbliche Frachtversicherung.
Genau wie Motorradspeditionen.
Durchaus denkbar, deswegen schreibe ich ja, dass die Bedingungen gelesen werden sollten. Die wesentlichen Dinge sind weitestgehend einheitlich geregelt.Kann es sein, dass das von dem Versicherer und seinen Bedingungen abhängt?
Aber nicht, wenn es sich um einen Betriebsschaden handelt! Damit ist nicht der Betrieb des Motorrades gemeint, sondern des gesamten Gespanns. Wenn man mit dem gesamten Gespann ohne fremde Einwirkung einen Unfall hat und Betriebsschäden sind nicht mitversichert, gibt es weder für das Zugfahrzeug, noch für den Anhänger oder die aufgeladenen Motorräder eine Entschädigung.Also mein Versicherer ( ERGO ) sagt : "natürlich sind ihre Motorräder auf dem Trailer bei einem Unfall ( egal ob selbst oder fremdverschuldet ) versichert mit ihrer Kasko."
Bleib ich also entspannt...
Gesunde Zeit euch allen
Ich wäre mir da nicht immer so sicher..........
Kommt das Fahrzeug durch den Reifenplatzer jedoch ins Schleudern und prallt gegen einen Baum zahlt die Vollkasko diesen Schaden (abz. Reifen und Radhaus), da hier unmittelbar von außen Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt, die Definition eines Unfalls im Kaskorecht.
Dieser Unfallbegriff kommt auch im Stand oder beim Transport auf dem Hänger zum Tragen. Kippt der Hänger um und das Motorrad prallt gegen die Straße - eindeutig von außen einwirkende Gewalt.
Stellt sich die Frage, was passiert, wenn das Motorrad im geschlossenen Hänger transportiert wird, der Hänger fällt um und das Motorrad prallt gegen die Hängerwand. Meiner Ansicht ist das auch von außen wirkend, da die Hängerwand ja nicht Teil des Motorrads ist.
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