V
vierventilboxer
So oder so ähnlich sieht es die StVO vor.
Damit bekommt man im Bedarfsfall vor Gericht (vielleicht) Recht und den Schaden ersetzt, es bewahrt einen aber nicht davor wenn man sich darauf 100% verlässt.
Die Herren vom Amt machen eben auch Fehler, wenngleich sie das selbst nicht glauben, geschweige denn gern zugeben.
Larsi, ich kann nur auf deine Signatur verweisen.
Der beste Weg ist es den gesunden Menschenverstand zu bemühen als den Rechtsanwalt.
Klar, man kann auch immer letzteres tun, aber dann ist es halt Kagge.
Damit bekommt man im Bedarfsfall vor Gericht (vielleicht) Recht und den Schaden ersetzt, es bewahrt einen aber nicht davor wenn man sich darauf 100% verlässt.
Die Herren vom Amt machen eben auch Fehler, wenngleich sie das selbst nicht glauben, geschweige denn gern zugeben.
Larsi, ich kann nur auf deine Signatur verweisen.
Der beste Weg ist es den gesunden Menschenverstand zu bemühen als den Rechtsanwalt.
Klar, man kann auch immer letzteres tun, aber dann ist es halt Kagge.