Sind diese umbausätze eigentlich in D bzw. EU erlaubt?
ich weis nur dass man beim Auto eine Automatische Leuchtweitenregulierung für Xenonlicht braucht, ob das am Motorrad und LED auch so ist weis ich nicht, könnt ihr da was dazu beitragen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die "LED Leuchten als Halogenersatz" nicht erlaubt sind. Für einen Scheinwerfer der im Original mit einer H7 "Birne" betrieben wird gilt die Bauartgenehmigung nur mit einer ebensolchen H7 "Birne", und die muss auch eine genehmigte sein. Theoretisch würde die Bauartgenehmigung also schon mit einer ungeprüften H7 Nachbaubirne erlöschen (aber die fällt natürlich nicht auf).
Ich bin aber (fast) so weit, das mit den LEDs trotzdem auszuprobieren. Mal schaueng ob ich mit die Zeit nehme mir so eine zu bestellen.
Die LWR ist im PKW Vorschrift, die wenigen Motorräder mit Xenon (ab Werk) die ich kenne, hatten eine Ausnahmegenehmigung. Da es immer mehr Modelle mit LED gibt (die soweit ich weiß keine LWR haben), gehe ich davon aus, dass die für Motorräder nicht gefordert ist.
Ist bei dem Umbau aber wurscht, weil eh nicht erlaubt...
Noch eine Anforderung:
Eine Scheinwerferreinigungsanlage brauchst Du ab einem Lichtstrom bin mehr als 2500 Lumen. Drunter nicht. Egal welches Leuchtmittel verwendet wird. Es gibt immer mehr PKW (vor allem kompakte), die ein Xenon- obrer LED Licht haben das genau unterhalb dieser Grenze liegt, damit brauchen die keinen Reiniger.
Grüße
"Bahnburner"
Matthias