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FF-GS
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So sollte es laufen!! Generell!!
So kenn ich dasKannst glauben -oder auch nicht.
Vor einigen Jahren mit der kleinen Q zum TÜV nach Erding (ca.20km) gefahren.
Vorher natürlich noch alles durchgecheckt, inkl. Lichter, Blinker,...
Bei der TÜV-Prüfung war dann die Leuchte im Hauptscheinwerfer defekt.
Ich hatte Glück im Unglück. Nebenan war ein Autozubehörhändler. Neue H4-Birne gekauft, vor Ort eingebaut und dann ohne Mehrkosten im zweiten Anlauf die Plakette erhalten.
Der Prüfer hätte mich auch mit "nicht bestanden" einfach wegschicken können. Stattdessen gab er mir den Tipp mit dem Händler nebenan und ließ mich dann nochmal den Lichtcheck erfolgreich bestehen.
So kann es auch laufen...
Edit:
Vor vielen Monden hab ich einen TÜV-Termin beim Händler nur deshalb bestanden, weil er damals dafür gerade gestanden ist, die festgestellten Mängel auch umgehend zu beheben.
Kurzer Anruf bei mir wegen der Situation, Freigabe meinerseits für die erforderlichen Arbeiten und abends das Mobbed mit neuer Plakette und 100% wiederhergestellter Verkehrssicherheit vom Händler abgeholt.
Naja, volkstümlich heissen alle Prüfstellen "TÜV". Und wenn Du zu unserem KÜS fährst und warten willst, brauchst Du u.U. einen Tag Zeit. Oder beim TÜV sind zwei vor Dir, also auch nur 15 Min Wartezeit.Termin beim TüV…..?
Fahre immer zum KüS. Ohne Termin.
bisserl warten. Plakette. Tschüss.
hier in München überhaupt kein Problem.Hi
Naja, volkstümlich heissen alle Prüfstellen "TÜV". Und wenn Du zu unserem KÜS fährst und warten willst, brauchst Du u.U. einen Tag Zeit. Oder beim TÜV sind zwei vor Dir, also auch nur 15 Min Wartezeit.
Grundsätzlich?...Prüfer beim 'Händler, denn da findet der Prüfer grundsätzlich mehr, das der Händler dann erst mal "reparieren" muss.
Mal ehrlich. Du musst zweimal im Jahr Dein Fahrzeug Sicherheitstechnisch überprüfen lassen und jammerst deswegen rum?Eben, und darum ist das so oder so alles Geldschneiderei!
Fahr mal rund um die Welt, da bricht auch nicht alles gleich zusammen, nur weil es keine TÜV hat und auch keinen gibt!
Mein TÜV-Prüfer kann meine GS gar nicht fahren, sie ist schlicht zu hoch! Es wird beäugt, für gut befunden, fertig. (und dafür heftiges Geld genommen)
Auch in Deutschland ist kein TÜV notwendig, man muss nur regelmäßig zurLändern anschaue, wo kein TÜV notwendig ist,
Die von die genannten Texte sind recht umfangreich, könntest du bitte etwas konkretisieren, wo das Thema Fußrasten behandelt wird, dann wäre es für alle Interessierten einfacher.Hi
Du solltest mal durchlesen:
StVZO § 30
Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG
Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Naja kann man so sehen muß man aber nicht.Eben, und darum ist das so oder so alles Geldschneiderei!
Fahr mal rund um die Welt, da bricht auch nicht alles gleich zusammen, nur weil es keine TÜV hat und auch keinen gibt!
Gut - bei speziellen Dingen (zB Eigenbauten) brauchts dann DENTermin beim TüV…..?
Fahre immer zum KüS. Ohne Termin.
bisserl warten. Plakette. Tschüss.
Jepp, richtig, Änderungen der „Fussrastenanlage“ sind eintragungspflichtig. Z.B. geänderte Fusrastenanlagen oder verstellbar Fussrasten, wo eine andere „Anordnung“ der Fussauflagen in Höhe, Tiefe oder Versatz nach hinten oder vorne eintritt.Hi
Du solltest mal durchlesen:
StVZO § 30
Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG
Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Wenn Du das nächste Mal auf diesen Prüfer oder einen seiner Kollegen an dieser Prüfstelle triffst, dann wird er sich schlau gemacht haben.
Änderungen an Fahrer- Fussrastenanlagen sind eintragungspflichtig
gerd
Sind mehrere Bauteile mit ABE am Motorrad verbaut, müssten diese alle eingetragen werden.Jepp, richtig, Änderungen der „Fussrastenanlage“ sind eintragungspflichtig. Z.B. geänderte Fusrastenanlagen oder verstellbar Fussrasten, wo eine andere „Anordnung“ der Fussauflagen in Höhe, Tiefe oder Versatz nach hinten oder vorne eintritt.
Dadurch ändert sich die „Führung“ der Systeme.
Bei Verwendung einer an den Originalpunkten ansitzenden nicht verstellbaren Fußraste muss nichts eingetragen werden.
Und meine Maschine ist just letzten Dienstag da wieder mit einwandfrei an selber Stelle durchgekommen. Klappbare Handbremshebel sind übrigens wieder was anderes, auch da ändert sich die Führung weil ggf. kürzer (Zwei Finger Systeme etc.) und eben klappbar.
Des weiteren Scheiben welche aus Sicherheitsmaterial gefertigt werden und bei Bruch ein bestimmtes Verhalten haben müssen. Für alle diese Teile braucht man eine ABE und diese führe ich eben selbstverständlich auch mit, bzw. lege diese für den TÜV mit vor.
Ansonsten bin ich ebenso penibel wie Kardanfan. Verschlissene, beschädigte oder abgenutzte Teile ersetze ich lieber einmal mehr als einmal zu wenig.
Gruß