SLK
´n Abend, Gregor,
für Dich habe ich eventuell einen anderen Lösungsansatz. Das Auto wurde Euch zwar als Unfallauto mit einem Heckschaden verkauft, aber der Totalschaden wurde verschwiegen. Anhand der Versicherungsunterlagen lässt sich doch feststellen, ob das Verkäuferehepaar zum Zeitpunkt des Schadens Halter des Autos oder anderweitig beteiligt am Schaden war. Falls ja, liegt m. E. eine arglistige Täuschung vor mit der Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes und ggfs. auch eines Schadenersatzes.
für Dich habe ich eventuell einen anderen Lösungsansatz. Das Auto wurde Euch zwar als Unfallauto mit einem Heckschaden verkauft, aber der Totalschaden wurde verschwiegen. Anhand der Versicherungsunterlagen lässt sich doch feststellen, ob das Verkäuferehepaar zum Zeitpunkt des Schadens Halter des Autos oder anderweitig beteiligt am Schaden war. Falls ja, liegt m. E. eine arglistige Täuschung vor mit der Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes und ggfs. auch eines Schadenersatzes.