Totalschaden..hat jemand Erfahrung??

Diskutiere Totalschaden..hat jemand Erfahrung?? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ´n Abend, Gregor, für Dich habe ich eventuell einen anderen Lösungsansatz. Das Auto wurde Euch zwar als Unfallauto mit einem Heckschaden...
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´n Abend, Gregor,

für Dich habe ich eventuell einen anderen Lösungsansatz. Das Auto wurde Euch zwar als Unfallauto mit einem Heckschaden verkauft, aber der Totalschaden wurde verschwiegen. Anhand der Versicherungsunterlagen lässt sich doch feststellen, ob das Verkäuferehepaar zum Zeitpunkt des Schadens Halter des Autos oder anderweitig beteiligt am Schaden war. Falls ja, liegt m. E. eine arglistige Täuschung vor mit der Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes und ggfs. auch eines Schadenersatzes.
 
Gregor1250

Gregor1250

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Hallo Volker,

ja, das Ehepaar war Halter des Fahrzeugs als der Totalschaden entstanden ist. Diesem Ehepaar war also ganz klar bekannt, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Unsere Klage geht allerdings gegen die Versicherung da diese sich unseres Erachtens nicht so rausreden kann. Da das Ehepaar ja als Zeugen geladen wurde, erhoffen wir uns aus dem Zusammenspiel derer Zeugenaussage und der Aussagen der Versicherung die Klarstellung, dass das Ehepaar entschädigt wurde. Und dann wird ein neuer Schuh daraus, da dann bewiesen ist, dass unser Sohn arglistig getäuscht wurde. Und dann käme es eventuell zu einer weiteren Klage gegen das Ehepaar durch uns. Eine Klage gegen einen Serben mit Wohnsitz in Serbien schien uns aussichtslos.
 
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gerd_

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Hi
Auch wenn ein Ehepaar im Kraftfahrzeugbrief steht heisst das nicht dass es Eigentümer ist. Eigentümer ist der Besitzer des Briefes (deshalb soll man das Ding auch nicht aus der Hand geben.
Verkaufe ich ein Fahrzeug, so erhält der Käufer nach der Bezahlung den Brief. Da steht mein Name drin (was auch sonst). Will der Käufer das Fahrzeug weiterverticken, so verkauft er es "im Auftrag" (repariert es vielleicht vorher) und spart so einen weiteren Vorbesitzer & die Umschreibegebühr. Das ist meines Wissens legal. Naja, das "im Auftrag" ist wohl eine "Dunkelgrauzone" um die Gewährleistung zu umgehen.

Das genannte Ehepaar soll für Euch aussagen um anschliessend selbst beklagt zu werden? Auf diese Aussage bin ich gespannt.
gerd
 
Gregor1250

Gregor1250

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Die Frage kann nur sein: Sind Sie persönlich von der Versicherung entschädigt worden (was ja anhand der Zahlung von Versicherer an Kunden auch nachweisbar ist)? Ist dem so, handelt es sich um arglistige Täuschung. Dies würde uns eine weitere Tür öffnen. Wie gesagt: Der ganze Schrift- und Telefonverkehr lief vor Übergabe über dieses Ehepaar. Etwas knifflig, ja!
 
SLK

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Erstmal auf den 08.03.2022 warten, danach die eventuelle Einspruchsfrist abwarten und dann geht's vielleicht weiter.
 
KlausB

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Wenn ich mir das alles so anschaue, dann muss ich schon ein wenig den Kopf schütteln. Ein Ehepaar, welches aus steuerlichen Gründen den Verkauf über einen Dritten abwickelt, hat mindestens vor der Steuer etwas zu verbergen. Das kann daher kaum wirklich rechtlich in Ordnung sein. Wenn das so vor Gericht angebracht würde, dann würde man als Käufer selbst unter Druck geraten - wegen Mithilfe bei einem bekannten Steuerbetrug. Warum gehen da nicht bereits alle Warnglocken an? War der Preis so umwerfend, dass das alles überdeckt hat?

Spätestens hier hätte ich wirklich die Finger davon gelassen.

Die Tatsache, dass im Brief das Ehepaar steht, ist ohne Belang. Wenn ein abgemeldeter Wagen verkauft wird, steht der letzte Eigentümer im Brief. Der Brief des abgemeldeten Wagens wandert zum neuen Eigentümer, dieser verkauft den Wagen weiter usw.. Wieso sollte daher der letzte Namen im Brief der Nachweis sein, wer der Besitzer ist? Der Besitzer sollte im Besitz des Briefes sein, kann diesen also mit dem Wagen zusammen verkaufen. Und der Besitzer ist bei Verkauf gegenüber dem Käufer in der Haftung, wenn falsche Angaben gemacht wurden. Allerdings muss man das dann nachweisen. Und das wird bei einem solchen Dreiecksgeschäft vermutlich nicht klappen. Aber vielleicht habt ihr Glück vor Gericht, nur ist der verkaufende Serbe dann in der Verpflichtung, das Geld gegen das Auto zurückzunehmen, nicht das Ehepaar.

Gruß
Klaus
 
Gregor1250

Gregor1250

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Wenn ich mir das alles so anschaue, dann muss ich schon ein wenig den Kopf schütteln. Ein Ehepaar, welches aus steuerlichen Gründen den Verkauf über einen Dritten abwickelt, hat mindestens vor der Steuer etwas zu verbergen. Das kann daher kaum wirklich rechtlich in Ordnung sein. Wenn das so vor Gericht angebracht würde, dann würde man als Käufer selbst unter Druck geraten - wegen Mithilfe bei einem bekannten Steuerbetrug. Warum gehen da nicht bereits alle Warnglocken an? War der Preis so umwerfend, dass das alles überdeckt hat?

Spätestens hier hätte ich wirklich die Finger davon gelassen.

Die Tatsache, dass im Brief das Ehepaar steht, ist ohne Belang. Wenn ein abgemeldeter Wagen verkauft wird, steht der letzte Eigentümer im Brief. Der Brief des abgemeldeten Wagens wandert zum neuen Eigentümer, dieser verkauft den Wagen weiter usw.. Wieso sollte daher der letzte Namen im Brief der Nachweis sein, wer der Besitzer ist? Der Besitzer sollte im Besitz des Briefes sein, kann diesen also mit dem Wagen zusammen verkaufen. Und der Besitzer ist bei Verkauf gegenüber dem Käufer in der Haftung, wenn falsche Angaben gemacht wurden. Allerdings muss man das dann nachweisen. Und das wird bei einem solchen Dreiecksgeschäft vermutlich nicht klappen. Aber vielleicht habt ihr Glück vor Gericht, nur ist der verkaufende Serbe dann in der Verpflichtung, das Geld gegen das Auto zurückzunehmen, nicht das Ehepaar.

Gruß
Klaus
Hallo Klaus,

sicherlich ist es etwas müßig sich durch meine ganzen Informationen zu quälen. Dafür bedanke ich mich bei dir und allen Lesern. Vielleicht nur noch mal kurz die Fakten:

  • das Auto wurde zu einem handelsüblichen Preis vom Ehepaar über mobile.de angeboten
  • der gesamte Schriftverkehr, Telefonate, Besichtigung und Abholung erfolgten mit dem Ehepaar bzw. am Privatwohnsitz des Ehepaars
  • das Auto war bis zur Ummeldung auf meinen Sohn auf das Ehepaar angemeldet und wurde mit deren Nummernschilder überführt

Die Alarmglocken gingen bei meinem Sohn nicht an, er hat diese Geschichte nur nebensächlich wahrgenommen. Bei mir wären sie auch angegangen, hilft aber hier nicht weiter. Wir sind uns nun heute bewusst, dass dies nur eine Geschichte war um den Serben als plötzlichen Verkäufer zu erklären.

Aus den geschilderten Gründen ist es ebenfalls müßig den Serben mit Wohnsitz in Serbien zu verklagen. Das Geschäft könnte auch nicht rückabgewickelt werden da der Wagen ja gestohlen wurde.

viele Grüße
Gregor
 
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KlausB

KlausB

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Hallo Gregor,

danke für deinen Dank und die Klarstellung. Natürlich ist man hinterher immer schlauer. Trotzdem ist es für mich (in fortgeschrittenem Alter) nicht ganz erklärlich, dass bei dem beschriebenen Hergang der Kauf über einen Dritten (aus steuerlichen Gründen), der sonst überhaupt nicht in Erscheinung trat, akzeptiert wurde. Das ist aber müßig und sicherlich unter Lehrgeld einzustufen. Wäre das Fahrzeug nicht gestohlen worden, wäre das alles nicht aufgefallen.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, bliebe nur die vorsätzliche Täuschung des Verkäufers unter Rückabwicklung des Vertrages, sicherlich mit extrem geringen Erfolgsaussichten.

Ich sehe das so (bin aber kein Jurist):
  • Die Versicherung glaubt an einen Betrug (zweite Abrechnung für ein Fahrzeug, welches mit Totalschaden abgerechnet wurde) und will daher nicht zahlen. Wer betrogen hat, ist der Versicherung egal. Ihr müsst den Gegenbeweis erbringen, dass der Fahrzeugstatus anders war. Ohne Rechnungen oder ein Gutachten wird das sehr schwer.
  • Ihr müsstet zweifelsfrei nachweisen, dass der Wagen korrekt instand gesetzt wurde. Erst dann müsste die Versicherung zahlen. Da der Wagen nicht mehr da ist, wird es extrem schwierig. Ein Richter wird bei einem unklaren Fall eher ablehnen, ein Urteil zu sprechen (vielleicht geht noch ein Vergleich), als eine Revision unter Änderung seines Urteis zu riskieren. Hoffentlich habt ihr eine Rechtschutzversicherung.
  • Mit Bildern, aus denen nicht eindeutig die Identität des Fahrzeugs geschlossen werden kann, dürfte ein gerichtsfester Nachweis über die korrekte Instandsetzung schwierig werden. Auf den Bildern dürfte kaum die Fahrgestellnummer etc. zu sehen sein. Da kann es sich um ein "ähnliches" Fahrzeug handeln. Wie geschrieben besteht ja "Betrugsverdacht".
  • Wenn ihr den vollständigen TÜV-Bogen habt, der Prüfer also sogar ausfindig gemacht werden kann, dann stehen die Chancen für euch sicherlich besser. Denn diesen Prüfer kann man dann laden, er müsste ein Statement abgeben können, ob ihm eine schlecht Instandsetzung hätte auffallen müssen. Wenn ihr nur die Plakette und den Stempel habt, dann wäre das auch eine Unterlassungssünde deines Sohnes, unter Lehrgeld zu verbuchen. Nur der Bogen ist der Nachweis.
Gruß und viel Glück

Klaus
 
ChristophWN

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….:…………………………………………….
Außerdem sind die Versicherungen (schon aus Datenschutzgründen) nicht so vernetzt, dass sie Informationen über einen Vorschaden erhalten. Es wäre schon ein Zufall, wenn der nächste Unfallverursacher bei der gleichen Gesellschaft wie der letzte ist.
Solange der Gutschter den Vorschaden nicht mehr erkennen kann, ist alles kein Problem.
Von wegen nicht so vernetzt!!! Mein Zweitwagen wurde innerhalb von zwei Jahren zweimal abgeschossen. Beim ersten mal ergab das Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden (4.200€). Auto wurde trotzdem repariert und ich legte die 200 € die über dem Wiederbeschaffungswert lagen selber drauf. 1,5 Jahre später bumst ein LKW beim Rangieren gegen die Kiste. Die gegnerische Versicherung lehnt den gutachterlichen Reperaturbetrag ab, da mein Wagen schon als Totalschaden in der EDV der Versicherer geführt wird. Habe den „Streifschuss“ am Kotflügel nicht repariert und lediglich für kleines Geld den Blinker ersetzt. Der Wagen läuft mit gerade mal 125.000km noch einwandfrei.
Noch ein Wort zum weiter oben vorgeschlagenen Versicherungswechsel. Hilft nicht bei mir waren es bei den beiden Schäden unterschiedliche Versicherungen.
 
QVIENNA

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Der Knackpunkt ist die Unerfahrenheit des jungen Mannes in Kombination mit dem „will haben“ Faktor. Der Serbe zieht die Nummer mehrmals im Jahr durch und lebt ausgezeichnet davon. Aber wie man sieht, ist man selbst bei „Markenwerkstätten“ nicht davor gefeit.

Sollte es zu einem Urteil gegen den Verkäufer kommen, wird dieser natürlich nicht auffindbar sein. Aber das Verfahren lautet ja Käufer gegen Versicherung und da muss der Richter mit einer sehr guten Argumentationskette überzeugt werden.

Lehrgeld wurde investiert, hoffentlich gibt’s was retour von der Versicherung. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei „plötzlichem“ Auftauchen eines ausländischen Verkäufers mit offiziellem Wohnsitz ebendort (natürlich lebt er als U-Boot in D) alles paletti ist, ist sehr, sehr gering.
 
Gregor1250

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Hallo Gregor,

danke für deinen Dank und die Klarstellung. Natürlich ist man hinterher immer schlauer. Trotzdem ist es für mich (in fortgeschrittenem Alter) nicht ganz erklärlich, dass bei dem beschriebenen Hergang der Kauf über einen Dritten (aus steuerlichen Gründen), der sonst überhaupt nicht in Erscheinung trat, akzeptiert wurde. Das ist aber müßig und sicherlich unter Lehrgeld einzustufen. Wäre das Fahrzeug nicht gestohlen worden, wäre das alles nicht aufgefallen.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, bliebe nur die vorsätzliche Täuschung des Verkäufers unter Rückabwicklung des Vertrages, sicherlich mit extrem geringen Erfolgsaussichten.

Ich sehe das so (bin aber kein Jurist):
  • Die Versicherung glaubt an einen Betrug (zweite Abrechnung für ein Fahrzeug, welches mit Totalschaden abgerechnet wurde) und will daher nicht zahlen. Wer betrogen hat, ist der Versicherung egal. Ihr müsst den Gegenbeweis erbringen, dass der Fahrzeugstatus anders war. Ohne Rechnungen oder ein Gutachten wird das sehr schwer.
  • Ihr müsstet zweifelsfrei nachweisen, dass der Wagen korrekt instand gesetzt wurde. Erst dann müsste die Versicherung zahlen. Da der Wagen nicht mehr da ist, wird es extrem schwierig. Ein Richter wird bei einem unklaren Fall eher ablehnen, ein Urteil zu sprechen (vielleicht geht noch ein Vergleich), als eine Revision unter Änderung seines Urteis zu riskieren. Hoffentlich habt ihr eine Rechtschutzversicherung.
  • Mit Bildern, aus denen nicht eindeutig die Identität des Fahrzeugs geschlossen werden kann, dürfte ein gerichtsfester Nachweis über die korrekte Instandsetzung schwierig werden. Auf den Bildern dürfte kaum die Fahrgestellnummer etc. zu sehen sein. Da kann es sich um ein "ähnliches" Fahrzeug handeln. Wie geschrieben besteht ja "Betrugsverdacht".
  • Wenn ihr den vollständigen TÜV-Bogen habt, der Prüfer also sogar ausfindig gemacht werden kann, dann stehen die Chancen für euch sicherlich besser. Denn diesen Prüfer kann man dann laden, er müsste ein Statement abgeben können, ob ihm eine schlecht Instandsetzung hätte auffallen müssen. Wenn ihr nur die Plakette und den Stempel habt, dann wäre das auch eine Unterlassungssünde deines Sohnes, unter Lehrgeld zu verbuchen. Nur der Bogen ist der Nachweis.
Gruß und viel Glück

Klaus
Hallo Klaus,

danke für deinen ausführlichen Bericht. Sicherlich hat im Moment die Versicherung die besseren Karten, auch, weil wir auf diese Situation ja nicht vorbereitet waren. Bei unserem Fahrzeug handelt es sich zweifelsohne um das Fahrzeug, das einen Totalschaden hatte. Unser Sohn hatte bei der Übergabe die Fahrzeugidentnummern am Fahrzeug und im Brief miteinander abgeglichen, hier besteht also kein Zweifel. Hilft uns aber auch nicht weiter.

Definitiv können wir eine ordnungsgemäße Reparatur nicht nachweisen, weil wir diese ja nicht in Auftrag gegeben hatten. Ein Betrugsverdacht gegen uns besteht allerdings nicht; die Versicherung sieht in uns schon einen Geschädigten, für dessen Ausgleich des Schadens sie aber nicht zuständig ist.
Eine Rechtschutzversicherung haben wir, so dass die Gerichtskosten uns nicht berühren.

Mein Sohn sieht der Sache entspannt, wenn auch erzürnt, entgegen. Er hat das, wie du so schön sagst, bereits als Lehrgeld verbucht. Ich denke, dass ihm so etwas in dieser Form nicht mehr passieren wird. Letztendlich hat ihn „dieser Spaß“ nun ca. 10000 Euro gekostet; das prägt wahrscheinlich für die Zukunft.

Ich hingegen schließe mit der Sache ab, wenn das Urteil gefallen ist. Ich befinde mich im Moment im Zustand des angeschossenen Rehs, das nichts für den Schuß kann aber immer noch die Hoffnung hat, aus der Sache nur gering verletzt rauszukommen.

Ich gehe davon aus, dass die Sache über einen Vergleich auslaufen wird. Letztendlich haben wir ja den „Restwert“ des Autos verkauft und der ist uns nun gestohlen worden. Und der Restwert wurde ja nie von irgendeiner Versicherung entschädigt.

Deine Idee, den damaligen TÜV - Prüfer zu laden, greife ich gerne auf und bespreche das mal mit unserem Anwalt.

Viele Grüße
Gregor
 
Gregor1250

Gregor1250

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Von wegen nicht so vernetzt!!! Mein Zweitwagen wurde innerhalb von zwei Jahren zweimal abgeschossen. Beim ersten mal ergab das Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden (4.200€). Auto wurde trotzdem repariert und ich legte die 200 € die über dem Wiederbeschaffungswert lagen selber drauf. 1,5 Jahre später bumst ein LKW beim Rangieren gegen die Kiste. Die gegnerische Versicherung lehnt den gutachterlichen Reperaturbetrag ab, da mein Wagen schon als Totalschaden in der EDV der Versicherer geführt wird. Habe den „Streifschuss“ am Kotflügel nicht repariert und lediglich für kleines Geld den Blinker ersetzt. Der Wagen läuft mit gerade mal 125.000km noch einwandfrei.
Noch ein Wort zum weiter oben vorgeschlagenen Versicherungswechsel. Hilft nicht bei mir waren es bei den beiden Schäden unterschiedliche Versicherungen.
Genau so ist es. Der bei mir verursachte Totalschaden wurde von einer anderen Versicherung abgearbeitet als nun meine Versicherung. Die uns vorgelegten Gutachten/Fotos stammten aus dem Pool des HUK Verbands
 
fralind

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Jedem steht das Recht zu, es auf dem Klageweg zu versuchen.

Aber, wer Klagt muss beweisen können.

Und du musst dich nur fragen, was kannst du von allem beweisen.

Als unbeteiligter Aussenstehender bilde ich mir ja auch einem Meinung:

Kaufvertrag über ein KFZ mit deutschem Halter, bei dem der Totoalschaden abgerechnet wurde.
Kaufvertrag mit einem ausländischen Verkäufer (kein deutscher Personalausweis und keine nachvollziehbare Meldeadresse) über ein KFZ mit deutschem Halter.
Einen Halter der kein Eigentümer war.
Einen Halter der nach eigenen Aussagen aus "steuerlichen Gründen" den Wagen nicht selber verkaufen durfte/wollte.
Einen nachweislichen Kaufvertrag über einen abgerechneten Totoalschaden ohne Meldung einer Instandsetzung.
Einen Dokument mit dem an einem Termin X durchgeführten HU und HU mit der VIN nach dem Totalschaden.
Einen gemeldeten Diebstahl des KFZ nach der Abrechnung zum Totlaschaden ohne Meldung einer Instandsetzung.
(was ist mit der Ermittlungsakte, dort müsste ja der Komplette Sachverhalt erklärt sein wie auch die Ermittlungsergebnisse, Akteneinsicht Anwalt).

Selbst wenn bei einem ersten Termin zu euren Gunsten beschieden würde, die VS geht weiter.
Und wird Strafanzeige nach dem Gerichtstermin gegen euch erstattet auf der geschilderten Indizienlage wegen Betrugs, es steht ja auch eine Steuerhinterziehung im Raum, damit der Vorgang für die Staatsanwaltschaft, Versicherung, dem dann zuständigen Richter bei Urteilsfindung oder einer Verfahrenseinstellung helfen soll, ermittelt wird, so kommt dann keine Rechtsschutzvs. mehr für weitere Kosten auf.

Ich glaube das wird für euch nicht gut laufen und da kommt noch was.
Und nur so würde auch das Ehepaar entsprechend zur Sachlage vernommen.
 
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Gregor1250

Gregor1250

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Jedem steht das Recht zu, es auf dem Klageweg zu versuchen.

Aber, wer Klagt muss beweisen können.

Und du musst dich nur fragen, was kannst du von allem beweisen.

Als unbeteiligter Aussenstehender bilde ich mir ja auch einem Meinung:

Kaufvertrag über ein KFZ mit deutschem Halter, bei dem der Totoalschaden abgerechnet wurde.
Kaufvertrag mit einem ausländischen Verkäufer (kein deutscher Personalausweis und keine nachvollziehbare Meldeadresse) über ein KFZ mit deutschem Halter.
Einen Halter der kein Eigentümer war.
Einen Halter der nach eigenen Aussagen aus "steuerlichen Gründen" den Wagen nicht selber verkaufen durfte/wollte.
Einen nachweislichen Kaufvertrag über einen abgerechneten Totoalschaden ohne Meldung einer Instandsetzung.
Einen Dokument mit dem an einem Termin X durchgeführten HU und HU mit der VIN nach dem Totalschaden.
Einen gemeldeten Diebstahl des KFZ nach der Abrechnung zum Totlaschaden ohne Meldung einer Instandsetzung.
(was ist mit der Ermittlungsakte, dort müsste ja der Komplette Sachverhalt erklärt sein wie auch die Ermittlungsergebnisse, Akteneinsicht Anwalt).

Selbst wenn bei einem ersten Termin zu euren Gunsten beschieden würde, die VS geht weiter.
Und wird Strafanzeige nach dem Gerichtstermin gegen euch erstattet auf der geschilderten Indizienlage wegen Betrugs, es steht ja auch eine Steuerhinterziehung im Raum, damit der Vorgang für die Staatsanwaltschaft, Versicherung, dem dann zuständigen Richter bei Urteilsfindung oder einer Verfahrenseinstellung helfen soll, ermittelt wird, so kommt dann keine Rechtsschutzvs. mehr für weitere Kosten auf.

Ich glaube das wird für euch nicht gut laufen und da kommt noch was.
Und nur so würde auch das Ehepaar entsprechend zur Sachlage vernommen.
Hallo Frank,

man merkt, dass ich keiner Arbeit mehr nachgehe, ich habe wahnsinnig viel Zeit und das derzeitige Wetter sagt auch nicht: Gregor, fahre Moped.

  • wir können nachweisen, dass am Tag der Besichtigung, (Foto vom Fahrzeug mit Datum des Fotos) optisch sehr gepflegt war
  • wir können nachweisen, dass das Auto am Tag der Übernahme sowohl beim Verkäufer vor dem Haus als auch in meiner Einfahrt optisch sehr gepflegt war (Foto…)
  • wir können nachweisen, dass das Auto nach der 1. Besichtigung und vor der späteren Übernahme beim TÜV war
  • durch die Höhe des gezahlten Kaufpreis können wir nachweisen, dass der Wagen optisch in einem sehr gepflegten Zustand war. Niemand wird meinem Sohn unterstellen wollen, dass er einen total zerschossenen Wagen für über 15.000 Euro gekauft hat. Er hat den Wagen ja auch nach dem Kauf noch 2 Jahre gefahren, ca. 10000 km.

Alleine durch unsere Zeugenaussagen und den Fotos steht ja fest, dass der Wagen in einem guten Zustand war. Es steht auch fest, dass der Wagen nach dem Totalschaden repariert wurde, von wem auch immer. Eine „ordnungsgemäße Reparatur“ können wir nicht nachweisen da diese ja vor unserem Kauf durchgeführt wurde. Wir können nur nachweisen, dass der Wagen optisch in Ordnung war und, manifestiert durch den TÜV - Bericht, die Verkehrssicherheit.

Wir werden nicht nervös, wenn uns die Versicherung im Nachgang des Betrugs
bezichtigen würde. Es gibt ja auch die o. g. Faktenlage, einen guten Leumund etc.. Auch die angesprochenen Steuerproblematik trifft uns nicht, wir wissen nicht, worum es da eventuell gegangen sein könnte. Wir haben einen Kaufvertrag auf dem der Kaufpreis genannt ist. Und genau diesen Preis hat mein Sohn vor Zeugen bar übergeben. Die Steuersache ist m. E. nur die Erklärung für den plötzlich auftretenden Serben.

Das Ehepaar ist als Zeuge vorgeladen, ob es allerdings erscheint, ist fraglich. Sie können aber mit keiner Aussage irgendetwas schlechtes gegen uns vorbringen. Sie müssen dann bestätigen, dass der Wagen in ihrem Eigentum war, als der Totalschaden bearbeitet wurde (Nachweis über Fahrzeugbrief, Versicherung etc.)

Und wenn dann nach dem ersten Urteil die Rechtschutzversicherung nicht mehr zahlen will, dann überlege ich, ob ich es weiter bezahle um mein Ego zu befriedigen oder ich es lasse. Dann muß ich entscheiden, ob ich dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfe oder aussteige. Grundsätzlich habe ich privat so gut wie keine Erfahrung mit Gerichten. Ich habe einmal in meinem Leben vor 30 Jahren im Rahmen des Hausbaus einen Handwerker verklagen müssen; verklagt worden bin ich noch nie. Ich tänzele also als „Jungfrau“ in den Gerichtssaal und hoffe, dass es gut für uns ausgeht.

viele Grüße
Gregor
 
DirtySanchez

DirtySanchez

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Hallo Frank,

man merkt, dass ich keiner Arbeit mehr nachgehe, ich habe wahnsinnig viel Zeit und das derzeitige Wetter sagt auch nicht: Gregor, fahre Moped.

  • wir können nachweisen, dass am Tag der Besichtigung, (Foto vom Fahrzeug mit Datum des Fotos) optisch sehr gepflegt war
  • wir können nachweisen, dass das Auto am Tag der Übernahme sowohl beim Verkäufer vor dem Haus als auch in meiner Einfahrt optisch sehr gepflegt war (Foto…)
  • wir können nachweisen, dass das Auto nach der 1. Besichtigung und vor der späteren Übernahme beim TÜV war
  • durch die Höhe des gezahlten Kaufpreis können wir nachweisen, dass der Wagen optisch in einem sehr gepflegten Zustand war. Niemand wird meinem Sohn unterstellen wollen, dass er einen total zerschossenen Wagen für über 15.000 Euro gekauft hat. Er hat den Wagen ja auch nach dem Kauf noch 2 Jahre gefahren, ca. 10000 km.

Alleine durch unsere Zeugenaussagen und den Fotos steht ja fest, dass der Wagen in einem guten Zustand war. Es steht auch fest, dass der Wagen nach dem Totalschaden repariert wurde, von wem auch immer. Eine „ordnungsgemäße Reparatur“ können wir nicht nachweisen da diese ja vor unserem Kauf durchgeführt wurde. Wir können nur nachweisen, dass der Wagen optisch in Ordnung war und, manifestiert durch den TÜV - Bericht, die Verkehrssicherheit.

Wir werden nicht nervös, wenn uns die Versicherung im Nachgang des Betrugs
bezichtigen würde. Es gibt ja auch die o. g. Faktenlage, einen guten Leumund etc.. Auch die angesprochenen Steuerproblematik trifft uns nicht, wir wissen nicht, worum es da eventuell gegangen sein könnte. Wir haben einen Kaufvertrag auf dem der Kaufpreis genannt ist. Und genau diesen Preis hat mein Sohn vor Zeugen bar übergeben. Die Steuersache ist m. E. nur die Erklärung für den plötzlich auftretenden Serben.

Das Ehepaar ist als Zeuge vorgeladen, ob es allerdings erscheint, ist fraglich. Sie können aber mit keiner Aussage irgendetwas schlechtes gegen uns vorbringen. Sie müssen dann bestätigen, dass der Wagen in ihrem Eigentum war, als der Totalschaden bearbeitet wurde (Nachweis über Fahrzeugbrief, Versicherung etc.)

Und wenn dann nach dem ersten Urteil die Rechtschutzversicherung nicht mehr zahlen will, dann überlege ich, ob ich es weiter bezahle um mein Ego zu befriedigen oder ich es lasse. Dann muß ich entscheiden, ob ich dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfe oder aussteige. Grundsätzlich habe ich privat so gut wie keine Erfahrung mit Gerichten. Ich habe einmal in meinem Leben vor 30 Jahren im Rahmen des Hausbaus einen Handwerker verklagen müssen; verklagt worden bin ich noch nie. Ich tänzele also als „Jungfrau“ in den Gerichtssaal und hoffe, dass es gut für uns ausgeht.

viele Grüße
Gregor
Made my day! :cool:
 
fralind

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  • wir können nachweisen, dass am Tag der Besichtigung, (Foto vom Fahrzeug mit Datum des Fotos) optisch sehr gepflegt war
  • wir können nachweisen, dass das Auto am Tag der Übernahme sowohl beim Verkäufer vor dem Haus als auch in meiner Einfahrt optisch sehr gepflegt war (Foto…)
  • wir können nachweisen, dass das Auto nach der 1. Besichtigung und vor der späteren Übernahme beim TÜV war
  • durch die Höhe des gezahlten Kaufpreis können wir nachweisen, dass der Wagen optisch in einem sehr gepflegten Zustand war. Niemand wird meinem Sohn unterstellen wollen, dass er einen total zerschossenen Wagen für über 15.000 Euro gekauft hat. Er hat den Wagen ja auch nach dem Kauf noch 2 Jahre gefahren, ca. 10000 km.
Das Ehepaar ist als Zeuge vorgeladen, ob es allerdings erscheint, ist fraglich.
Alles gut Gregor, ich unterstelle euch natürlich nichts illegales.


Ich werfe jetzt mal eine nicht so abwägige These in den Raum

Das Ehepaar erscheint ja recht Suspekt.

Durch einen Unfall !!! entsteht ein Heckschaden !!!
Dieser wird vom Ehehpaar abgerechnet ! und der Wagen mit instandgesetzem Heckschaden nach 3 Monaten zum Kauf angeboten.
Das Auto muss in der Zeit bis zu eurem Kauf irgndwie / irgendwo geradegelutscht und zurecht gedengelt worden sein. Ohne Nachweis einer Rechnung.
Es taucht bei der Verkaufsunterschrift nach einem recht komischen Vorwand ein Serbe als Verkäufer auf.
Der Wagen, mit elektronischer Wegfahr- und Mechanischer Lenkradsperre, wird gestohlen.

Das Gesamtpaket schmeckt ein wenig nach

VS Betrug duch Unfallverursachung, ein teurer Heckschaden ist einfacher, sicherer und kostengünstiger in der Instandsetzung (keine Airbags) herbeizuführen.
Wert rund 15.000 €, Schaden rund 44.000 €, Restwert 3.200, also reden wir über einen Scheck von rund 11.500 €.
KFZ wird im Ausland (irgendwoher muss ja der Serbe mit dem Ehepaar bekannt sein) im Hinterhof für nach deutschem Verhältnisen, ganz kleines (2-3 tsd. €) instandgesetzt.
Dabei wird ein im Ausland Blanko Schlüssel angefertigt, ein nicht bespieltes Funk E Teil als 3 oder 4 Schlüssel
bei der Rep im Ausland angelernt. Das muss nur lose nah genug an die Lesespule gehalten werden.

Dann wird der Wagen 3 Monate später für 15.000 € an XY verkauft-
Adresse ist dann ja bekannt

Bis dahin:

11.500 € aus Unfall + 15.000 € aus Verkauf - 3.000 € Inst. also = rund 23.500 € für einen Wagen der als rep. Unfallwagen ohne Rep. Rechnung vieleicht mal 11-12 Tsd. Wert sein dürfte.

Und wenn dann etwas Zeit ins Land ist und man für kleines Geld einen gleichen Wagen als Unfall erwerben kann, kommt er zurück zu Papa (nach Serbien) und dann mit der VIN des Unfallwagens ein schönes neues Gebrauchtwagen Leben und wird dort für ???? € verkauft.
 
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Gregor1250

Gregor1250

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Alles gut Gregor, ich unterstelle euch natürlich nichts illegales.


Ich werfe jetzt mal eine nicht so abwägige These in den Raum

Das Ehepaar erscheint ja recht Suspekt.

Durch einen Unfall !!! entsteht ein Heckschaden !!!
Dieser wird vom Ehehpaar abgerechnet ! und der Wagen mit instandgesetzem Heckschaden nach 3 Monaten zum Kauf angeboten.
Das Auto muss in der Zeit bis zu euerem Kauf irgndwie / irgendwo geradegelutscht und zurecht gedengelt worden sein. Ohne Nachweis einer Rechnung.
Es taucht bei der Verkaufsunterschrift nach einem recht komischen Vorwand ein Serbe als Verkäufer auf.
Der Wagen, mit elektronischer Wegfahrsperre und Meschanischer Lenkradsperre, wird gestohlen.

Das Gesamtpaket schmeckt ein wenig nach

VS Betrug duch Unfallverursachung, ein teurer Heckschaden ist einfacher, sicherer und kostengünstiger in der Instandsetzung (keine Airbags) herbeizuführen.
Wert rund 15.000 €, Schaden rund 44.000 €, Restwert 3.200, also reden wir über einen Scheck von rund 11.500 €.
KFZ wird im Ausland (irgendwoher muss ja der Serbe mit dem Ehepaar bekannt sein) im Hinterhof für nach deutschem Verhältnisen, ganz kleines (2-3 tsd. €) instandgesetzt.
Dabei wird ein im Ausland Blanko Schlüssel angefertigt, ein nicht bespieltes Funk E Teil als
bei der Rep im Ausland angelernt. Das muss nur lose nah genug an die Lesespule gehalten werden.

Dann wird der Wagen 3 Monate später für 15.000 € an XY verkauft-
Adresse ist dann ja bekannt

Bis dahin:

11.500 € aus Unfall + 15.000 € aus Verkauf - 3.000 € Inst. also = rund 23.500 € für einen Wagen der als rep. Unfallwagen ohne Rep. Rechnung vieleicht mal 11-12 Tsd. Wert sein dürfte.

Und wenn dann etwas Zeit ins Land ist und man für kleines Geld einen gleichen Wagen als Unfall erwerben kann, kommt er zurück zu Pappa (nach Serbien) und dort mit der VIN des Unfallwagens ein schönes neues Leben und wird dort für ???? € verkauft.
Hallo Frank,

das ist überhaupt nicht abwägig. Mein Sohn meinte ein paar Wochen nach dem Unfall, dass es Banden gäbe, die die Autos zuerst irgendwo wieder aufbauen, einen GPS Tracker einbauen, das Auto verkaufen und dann irgendwann nochmals abholen. Also genau wie du schilderst. Sozusagen eine Ertragsveredelung. Denkbar.

Klar, im Kaufvertrag wurde “reparierter Heckschaden“ genannt. Wir haben ja nachher die Fotos vom HUK Verband gesehen. Der war rundherum platt, vorne, Seiten und hinten, Airbags ausgelöst, also richtig geschrottet. Neidlos müsste man eigentlich sagen, dass die Betrüger, die ihn wieder aufgebaut haben, ihr Handwerk wirklich verstehen. Eventuell ist der Audi nun in einem Land, in dem es nicht unbedingt Versicherungen, Abgasverordnungen oder TÜV gibt. Vielleicht benötigten die Instandsetzer Nachschub für einen anderen verunfallten Audi, oder das Navi, das Getriebe oder den Motor. Überspitzt könnte man sagen, dass der rechte Kotflügel bereits zum 5. Mal irgendwie eingesetzt wird 😀😀😀
 
GS-Ghost

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Könnte es sein, dass ihr von dem verunfallten Fahrzeug nur die Fahrgestellnummer erworben habt? Der ganze Rest aber aus einer "unfreiwilligen" Eigentumsübergabe stammt? 🤔
 
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