Hi
Ein "Gegner" hat Dein Mopped beschädigt.
Das Fahrzeug ist
--- a) sehr jung aber derart stark beschädigt, dass die Rep.kosten den hohen Zeitwert (sagen wir 15 TEUR) überschreiten würden. Das muss kein absurder Schaden sein, es genügt oft ein starker Kratzer in einem Motor-Getriebegehäuse! Das Geäuse zu tauschen ist irre zeitaufwendig, eine neue Motor-Getriebeeinheit mit Aus- und Einbau auch keine Occasion (16 TEUR).
Ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Jetzt sagst Du Dir: Mir ist der Kratzer total egal, ich nehme den Zeitwert.
Dann kontert die Versicherung: Du bekommst den Zeitwert aber ohne Mehrwertsteuer und ohne Resteverwertung. Der Rest hat einen Wert von 7000 EUR. Der Meinung bist Du nicht und die Versicherung sagt OK, Du bekommst den Zeitwert (ohne Steuer) aber den Rest verwerten sie selbst. Dann taucht im Namen der Versicherung ein Osteuropäer auf, zückt die Akkuflex, schneidet den Rahmenkopf mit der Fahrgestellnummer raus, nimmt diesen plus den Brief und fragt: Soll ich den Rest mitnehmen oder wollen Sie ihn haben? Natürlich könnte er den rest an einen Teilehändler verticken aber er will den Brief und legalisiert damit ein passend geklautes Mopped.
Die Versicherung muss dann dieses gekalute Mopped bezahlen? Nö, das machen die Kunden mit den Prämien! Auch der Hersteller ist nicht böse. In dem Land in dem sich das gekalute Fahrzeug jetzt bewegt verkauft er nicht viel (zu teuer) und der Beklaute braucht was "Neues".
--- b) alt und sieht aus als hätte die Schrottpresse nicht korrekt gearbeitet (Zeitwert vorher 4000 EUR). Du willst es nicht reparieren lassen/die Reparatur ist unwirtschaftlich. Also bekommst Du den Zeitwert minus Steuer minus Restwert. Restwert? Die Versicherung soll Dir sagen wer den abenteuerlichen Restwert bezahlt!
Du beschliesst das Mopped wieder herzurichten. Deine Arbeitszeit kosten Dich nix und Deine beiden Kumpels (Mechaniker und Lacker) helfen gratis oder gegen Pizza. Danach machst Du ein paar Fotos, neuen TÜV und gut is.
Hast Du jetzt einen Unfall, so hast Du eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher war, die Fotos bezeugen den Zustand und die Kumpels sind Zeugen. Es ist ein instandgesetztes Fahrzeug! Zu welchem Preis und woher ihr die Ersatzteile hattet,. wieviel Freizeit ihr verschraubt habt, geht niemanden etwas an. Die Zeugen sollte nicht gerade wegen Betrug, Meineid, o.Ä. vorbestraft sein und einen deutschen Wohnsitz haben.
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Mein Nachbar (Kripo, Bandenkriminalität) zog mal ein als Totalschaden registriertes Fahrzeug raus. Der Sachverständige der Polizei schwor, dass es das originale Fahrzeug war, das von jemandem in irrsinniger Arbeit perfekt geradegebogen worden wurde. Das einzige Manko: Es war in den Papieren inzwischen 2 Jahre jünger geworden. Blieb nur die Urkundenfälschung.
gerd
Hallo Gerd,
deine Ausführunen machen mir hier ein wenig Mut, wenngleich es um einen gestohlenen PKW geht. Ich schildere nun mal den Fall meines Sohnes, der am 08.03.2022 vor Gericht verhandelt wird. Ich bin der Kläger (Versicherungsnehmer) gegen die Versicherung:
Mein Sohn kauft einen gebrauchten Audi Avant quattro von privat für 15.000 Euro. Im Kaufvertrag ist ein reparierter Heckschaden hinten rechts aufgeführt. Er kauft das Auto von einem Ehepaar, die aus „steuerlichen Gründen“ nicht als Verkäufer auftreten dürfen und einen Serben mit Wohnsitz in Serbien zwischengeschaltet haben. Annonciert war der Wagen allerdings von dem Ehepaar, der Serbe trat erst am Tag der Verkaufsabwicklung auf, alle vorherigen Telefonate und e-mails wurden zwischen meinem Sohn und dem Ehepaar geführt. Der Preis war vergleichbar mit den anderen Anzeigen in mobile.de.
Am Tag der Besichtigung wurde mein Sohn von einem Freund und seiner Freundin begleitet, der Wagen machte einen sehr guten Eindruck und er kauft das Fahrzeug. Der Verkäufer sichert zu, dass der Wagen nochmals über den TÜV gebracht wird, ein paar Tage später erfolgt die Bezahlung und Abholung mit neuem TÜV. Der Wagen wird mit dem Originalkennzeichen des Verkäufers nach Hause überführt. Sowohl bei Besichtigung, Abholung und bei uns in der Einfahrt werden Fotos mit Originalkennzeichen gemacht. Alle sagen: Tolles Auto. Das Fahrzeug wird auf meinen Namen versichert.
Und jetzt geht‘s eigentlich erst los: 2 Jahre später wird der Wagen gestohlen. Polizei wird gerufen, es wird eine Anzeige angefertigt und der Versicherung gemeldet. Nach einigen Wochen meldet sich die Versicherung und bittet um ein persönliches Gespräch mit mir und meinem Sohn, es käme ein Versicherungsvertreter extra über 100 km angereist. Kennt man aus dem Fernsehen, ist aber ja kein Problem.
Beim Besuch überreicht der sehr freundliche Herr eine wohlgeführte Akte vom HUK - Verband des Audi: Der Wagen hatte ca. 3 Monate vor dem Kauf nicht nur einen leichten Heckschaden sondern einen Totalschaden in Höhe von 44.000 Euro, also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Restwert wurde mit 3200 Euro beziffert und der Vorbesitzer entsprechend entschädigt. Dokumentiert war das ganze mit sehr guten Fotos und einem Gutachten. Die Versicherung argumentiert nun, dass der Wagen einen Totalschaden gehabt und bereits abgerechnet wurde. Da wir nicht über Rechnungen nachweisen können, dass der Wagen ordnungsgemäss repariert wurde (wie auch, wir wussten nichts von einem Totalschaden), verweigert nun die Versicherung die Regulierung. Ein Vergleichsversuch wurde negativ beschieden.
Wir sind da nun anderer Meinung: Das Fahrzeug machte bei Kauf einen sehr guten Eindruck, es wurden Fotos bei der Übergabe angefertigt, der Wagen ist mit neuem TÜV übergeben worden, der Wagen ist während er sich im Eigentum meines Sohnes war, bei Audi im Service gewesen - niemand hat irgendetwas gesehen oder beanstandet. Der Wagen war ordnungsgemäss versichert (Vollkasko/Teilkasko/Haftpflicht). Das einzige, was man meinem Sohn vorwerfen könnte, wäre der serbische, zwischengeschaltete Verkäufer und die o. g. „Steuerlichen Gründe“. Dies, so will ich mal sagen, ist dem jugendlichen Alter und dem „Haben wollen“ bei der Besichtigung geschuldet.
Ich weiss, ich habe hier sehr weit ausgeholt, aber für mich passte es ins Thema und war meines Erachtens nicht kürzer darzustellen. Ich erhoffe mir von euch vielleicht ein paar Tips oder ähnliche Erfahrungen, die uns eventuell weiterhelfen. Natürlich haben wir anwaltlichen Beistand und auch eine Rechtschutzversicherung.
Danke, dass ihr bis hierhin ausgehalten habt!
Viele Grüße
Gregor