Kurvenkratzer1200
Ich würde auch den aktuellen Zustand von einem Sachverständigen dokumentieren lassen.
dann hast du eine diskussionsbasis für den nächsten schaden.
dann hast du eine diskussionsbasis für den nächsten schaden.
Der Schaden und die Abrechnung wird im im Hinweis- und Informationssystems ohne den Nachweis einer Reparatur (Rechnung), hinterlegt. Denn ein fiktiv abgerechneter Schadenfall ist bereits ein Kriterium für eine Eintragung in der "Schufa der Versicherungen" und ein Eintrag auf dieser "schwarzen Liste der Versicherer" kann Schwierigkeiten bei der Regulierung von Folgeschäden auslösen. Und wie du richtig denkst würde bei einem eventuellen nächsten Unfall die dann daran beteiligte Versicherung zu recht argumentieren : Das war schon mal ein abgerechneter Totalschaden und wurde schon mal bezahlt.Mein Mopped wurde von einem Transporter umgekachelt.( Solange rückwärts geschoben bis sie umgeklatscht ist).. Koffer,Heckrahmen (leicht), Sturzbügel etc. verzogen usw.
Nach vielem hin und her ist die Versicherung der Meinung dass die Reparatur den Restwert übersteigt..also Totalschaden und hat (dank energischer Nerverei meines Anwalts) ein recht annehmbares Sümmchen überwiesen. Ich hab sie aber wieder "aufgebaut" ..nun meine Frage..was muss ich machen das beim eventuellen nächsten Unfall die Versicherung nicht sagt: war Totalschaden wurde schon mal bezahlt gibt nix mehr für...?! Hat da jemand Erfahrungen?
Hallo Gerd,Hi
Ein "Gegner" hat Dein Mopped beschädigt.
Das Fahrzeug ist
--- a) sehr jung aber derart stark beschädigt, dass die Rep.kosten den hohen Zeitwert (sagen wir 15 TEUR) überschreiten würden. Das muss kein absurder Schaden sein, es genügt oft ein starker Kratzer in einem Motor-Getriebegehäuse! Das Geäuse zu tauschen ist irre zeitaufwendig, eine neue Motor-Getriebeeinheit mit Aus- und Einbau auch keine Occasion (16 TEUR).
Ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Jetzt sagst Du Dir: Mir ist der Kratzer total egal, ich nehme den Zeitwert.
Dann kontert die Versicherung: Du bekommst den Zeitwert aber ohne Mehrwertsteuer und ohne Resteverwertung. Der Rest hat einen Wert von 7000 EUR. Der Meinung bist Du nicht und die Versicherung sagt OK, Du bekommst den Zeitwert (ohne Steuer) aber den Rest verwerten sie selbst. Dann taucht im Namen der Versicherung ein Osteuropäer auf, zückt die Akkuflex, schneidet den Rahmenkopf mit der Fahrgestellnummer raus, nimmt diesen plus den Brief und fragt: Soll ich den Rest mitnehmen oder wollen Sie ihn haben? Natürlich könnte er den rest an einen Teilehändler verticken aber er will den Brief und legalisiert damit ein passend geklautes Mopped.
Die Versicherung muss dann dieses gekalute Mopped bezahlen? Nö, das machen die Kunden mit den Prämien! Auch der Hersteller ist nicht böse. In dem Land in dem sich das gekalute Fahrzeug jetzt bewegt verkauft er nicht viel (zu teuer) und der Beklaute braucht was "Neues".
--- b) alt und sieht aus als hätte die Schrottpresse nicht korrekt gearbeitet (Zeitwert vorher 4000 EUR). Du willst es nicht reparieren lassen/die Reparatur ist unwirtschaftlich. Also bekommst Du den Zeitwert minus Steuer minus Restwert. Restwert? Die Versicherung soll Dir sagen wer den abenteuerlichen Restwert bezahlt!
Du beschliesst das Mopped wieder herzurichten. Deine Arbeitszeit kosten Dich nix und Deine beiden Kumpels (Mechaniker und Lacker) helfen gratis oder gegen Pizza. Danach machst Du ein paar Fotos, neuen TÜV und gut is.
Hast Du jetzt einen Unfall, so hast Du eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher war, die Fotos bezeugen den Zustand und die Kumpels sind Zeugen. Es ist ein instandgesetztes Fahrzeug! Zu welchem Preis und woher ihr die Ersatzteile hattet,. wieviel Freizeit ihr verschraubt habt, geht niemanden etwas an. Die Zeugen sollte nicht gerade wegen Betrug, Meineid, o.Ä. vorbestraft sein und einen deutschen Wohnsitz haben.
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Mein Nachbar (Kripo, Bandenkriminalität) zog mal ein als Totalschaden registriertes Fahrzeug raus. Der Sachverständige der Polizei schwor, dass es das originale Fahrzeug war, das von jemandem in irrsinniger Arbeit perfekt geradegebogen worden wurde. Das einzige Manko: Es war in den Papieren inzwischen 2 Jahre jünger geworden. Blieb nur die Urkundenfälschung.
gerd
´n Abend,Der Gutachter, der das wieder mal kaputte Motorrad begutachtet, wird evtl. schlecht reparierte Vorschäden erkennen und sie vom Restwert abziehen.
Der Restwert war meinerseits falsch ausgedrückt, ich bin kein Versicherungsmakler. Richtig heißt es Wiederbeschaffungswert.der Restwert
Moin,Was ist z. B. mit dem Restwert von 3200 Euro? Warum wurde dieser nicht wenigstens erstattet? Wir warten nun mal ab und wissen im März mehr. Wenn du magst, berichte ich danach mit PN.
Danke für die Erklärung des „Restwertes“. Nun ist der „Restwert“ aber gestohlen worden. Und somit müsste doch dieser nun ausgezahlt werden.Moin,
der Restwert wird nie erstattet, denn, wie der Name sagt, handelt es sich um den Wert des kaputten Autos. Dieses Auto hat irgendwer für diesen Preis vom Geschädigten "gekauft", eventuell auch einfach der Geschädigte selbst behalten und anschließend repariert. Dieser Betrag wurde und wird nicht vom Verursacher oder dessen Versicherer bezahlt.
Mein Sohn wollte vor zwei Jahren einen zweijährigen Vito bei einem großen Markenhändler kaufen. Die Frage nach Unfallfreiheit wurde so beantwortet: Das Auto hätte einen leichten Parkschaden gehabt. Die Höhe wäre nicht genau bekannt, da der Händler das Auto angekauft hätte.
Und hier die Bilder des leichten Parkschadens.
Anhang anzeigen 468594Anhang anzeigen 468595Anhang anzeigen 468597
Der freundliche Verkäufer hat ihm glücklicherweise eine Kopie des Fahrzeugscheines mitgegeben und der Vorbesitzer, ein Firmeninhaber, war leicht zu googeln. Von dem stammen auch die Bilder, er hatte das Auto im kaputten Zustand weiterverkauft.
Da sollten sich doch einem die Nackenhaare von alleine aufstellen oder es sollten bei einem die Glocken klingeln.Mein Sohn kauft einen gebrauchten Audi Avant quattro von privat für 15.000 Euro. Im Kaufvertrag ist ein reparierter Heckschaden hinten rechts aufgeführt. Er kauft das Auto von einem Ehepaar, die aus „steuerlichen Gründen“ nicht als Verkäufer auftreten dürfen und einen Serben mit Wohnsitz in Serbien zwischengeschaltet haben. Annonciert war der Wagen allerdings von dem Ehepaar, der Serbe trat erst am Tag der Verkaufsabwicklung auf, alle vorherigen Telefonate und e-mails wurden zwischen meinem Sohn und dem Ehepaar geführt. Der Preis war vergleichbar mit den anderen Anzeigen in mobile.de.
Nun, ohne jemanden anzuklagen, aber eine beteiligte Umgehung einer Steuerschuld ist auch kein KavaliersdeliktDanke für die Erklärung des „Restwertes“. Nun ist der „Restwert“ aber gestohlen worden. Und somit müsste doch dieser nun ausgezahlt werden.
Jetzt bin ich natürlich auch nicht objektiv, mir tut der Sohn leid, ich ärgere mich, dass wir so reingelegt wurden und dann kommt die Versicherung mit einer für mich unverständlichen Ausrede.
'n Abend,Da sollten sich doch einem die Nackenhaare von alleine aufstellen oder es sollten bei einem die Glocken klingeln.
'n Abend,Danke für die Erklärung des „Restwertes“. Nun ist der „Restwert“ aber gestohlen worden. Und somit müsste doch dieser nun ausgezahlt werden.
Was möchtest du denn damit sagen?Nun, ohne jemanden anzuklagen, aber eine beteiligte Umgehung einer Steuerschuld ist auch kein Kavaliersdelikt
Sehen wir auch so, daher die Klage.'n Abend,
damit würde ich mich keinesfalls zufrieden geben, siehe Fralinds Antwort # 22.
Und alle spielen mit, ausser der ursprüngliche Eigentümer. Ganz mies.