Totalschaden..hat jemand Erfahrung??

Diskutiere Totalschaden..hat jemand Erfahrung?? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich würde auch den aktuellen Zustand von einem Sachverständigen dokumentieren lassen. dann hast du eine diskussionsbasis für den nächsten schaden.
Kurvenkratzer1200

Kurvenkratzer1200

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Ich würde auch den aktuellen Zustand von einem Sachverständigen dokumentieren lassen.
dann hast du eine diskussionsbasis für den nächsten schaden.
 
fralind

fralind

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Mein Mopped wurde von einem Transporter umgekachelt.( Solange rückwärts geschoben bis sie umgeklatscht ist).. Koffer,Heckrahmen (leicht), Sturzbügel etc. verzogen usw.
Nach vielem hin und her ist die Versicherung der Meinung dass die Reparatur den Restwert übersteigt..also Totalschaden und hat (dank energischer Nerverei meines Anwalts) ein recht annehmbares Sümmchen überwiesen. Ich hab sie aber wieder "aufgebaut" ..nun meine Frage..was muss ich machen das beim eventuellen nächsten Unfall die Versicherung nicht sagt: war Totalschaden wurde schon mal bezahlt gibt nix mehr für...?! Hat da jemand Erfahrungen?
Der Schaden und die Abrechnung wird im im Hinweis- und Informationssystems ohne den Nachweis einer Reparatur (Rechnung), hinterlegt. Denn ein fiktiv abgerechneter Schadenfall ist bereits ein Kriterium für eine Eintragung in der "Schufa der Versicherungen" und ein Eintrag auf dieser "schwarzen Liste der Versicherer" kann Schwierigkeiten bei der Regulierung von Folgeschäden auslösen. Und wie du richtig denkst würde bei einem eventuellen nächsten Unfall die dann daran beteiligte Versicherung zu recht argumentieren : Das war schon mal ein abgerechneter Totalschaden und wurde schon mal bezahlt.

Damit du dir keinen Ärger, z.B wegen Betruges (ein Schaden wird mehrfach abgerechnet) einhandelst, du zu dem ja das Motorrad in Eigenregie, was du ja ausdrücklich darfst, instandgesetzt hast, brauchst du um auf der rechtlichen sicheren Seite zu stehen, eine Reparaturbestätigung.

Für die Reparaturbestätigung empfiehlt es sich den Sachverständigen der Gutachtenerstellung aufzusuchen. Dieser ist detailliert mit dem Fall betraut und die Kenntnis des Fahrzeugs im verunfallten Zustand macht die Erstellung einer Reparaturbestätigung sehr einfach. Die Erstellung einer Reparaturbestätigung ohne vorherigen Bezug zum Schaden durch andere Gutachter ist ebenfalls möglich, jedoch unüblich. Neben der Vorführung des reparierten Fahrzeugs ist hier der Nachweis detaillierter Unterlagen über den Schaden erforderlich. Der Nachweis kann mittels Gutachten, Reparaturdokumentation, Schadenfotos etc. erfolgen.

Sieht dann so aus.

Aber hier reden wir natürlich auch über Kosten. Einfach den Gutachter dazu fragen.

Daher ist auch eine Erstellung einer "Reparaturbestätigung in Eigenleistung" ebenfalls möglich. Hierzu reicht man eine einfache selbst erstellte Besätigung über die Reparatur des Fahrzeugs, sowie einige Beweisfotos bei der Versicherung ein. Als Nachweis, dass die Fotos aktuell sind und nicht vor dem Unfallereignis angefertigt wurden nutzen man eine Tageszeitung, welche man gut sichtbar auf dem Foto positioniert. Für die Reparaturbestätigung in Eigenleistung sind 3-5 Beweissicherungsfotos ausreichend.
Komplettaufnahme des Fahrzeugs mit sichtbarem Kennzeichen und Tageszeitung von vorne, der Seite und von hinten, Detailaufnahmen des reparierten Schadens, Detailaufnahme Tageszeitung
Zusätzlich ist ein Hinweis über den Umfang der durchgeführten Reparaturarbeiten zu empfehlen.

Mit beiden Varianten ist man bei einem nächsten Schaden auf der sicheren, auch für den Advokaten, Seite für Forderungen.
 
Megamotoalex

Megamotoalex

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Danke für eure (meist hilfreichen) Antworten. 😉
 
PerryXR

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Was du bei einem evtl. erneuten Schaden aber nicht verschweigen darfst, ist, dass das Fahrzeug bereits schon einmal einen reparierten Totalschaden hatte.
Das war zumindest bei meinem PKW ein Thema.
Ich hatte innerhalb von einem Jahr, mit dem gleichen Fahrzeug zwei Wildschäden bei denen jedesmal ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wurde.
Du kannst natürlich alles belegen wenn du deine Unterlagen aufhebst und die Reparatur durch Fotos belegst.
Vorschäden auch wenn sie repariert sind dürfen nicht verschwiegen werden.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ein "Gegner" hat Dein Mopped beschädigt.
Das Fahrzeug ist
--- a) sehr jung aber derart stark beschädigt, dass die Rep.kosten den hohen Zeitwert (sagen wir 15 TEUR) überschreiten würden. Das muss kein absurder Schaden sein, es genügt oft ein starker Kratzer in einem Motor-Getriebegehäuse! Das Geäuse zu tauschen ist irre zeitaufwendig, eine neue Motor-Getriebeeinheit mit Aus- und Einbau auch keine Occasion (16 TEUR).
Ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Jetzt sagst Du Dir: Mir ist der Kratzer total egal, ich nehme den Zeitwert.
Dann kontert die Versicherung: Du bekommst den Zeitwert aber ohne Mehrwertsteuer und ohne Resteverwertung. Der Rest hat einen Wert von 7000 EUR. Der Meinung bist Du nicht und die Versicherung sagt OK, Du bekommst den Zeitwert (ohne Steuer) aber den Rest verwerten sie selbst. Dann taucht im Namen der Versicherung ein Osteuropäer auf, zückt die Akkuflex, schneidet den Rahmenkopf mit der Fahrgestellnummer raus, nimmt diesen plus den Brief und fragt: Soll ich den Rest mitnehmen oder wollen Sie ihn haben? Natürlich könnte er den rest an einen Teilehändler verticken aber er will den Brief und legalisiert damit ein passend geklautes Mopped.
Die Versicherung muss dann dieses gekalute Mopped bezahlen? Nö, das machen die Kunden mit den Prämien! Auch der Hersteller ist nicht böse. In dem Land in dem sich das gekalute Fahrzeug jetzt bewegt verkauft er nicht viel (zu teuer) und der Beklaute braucht was "Neues".
--- b) alt und sieht aus als hätte die Schrottpresse nicht korrekt gearbeitet (Zeitwert vorher 4000 EUR). Du willst es nicht reparieren lassen/die Reparatur ist unwirtschaftlich. Also bekommst Du den Zeitwert minus Steuer minus Restwert. Restwert? Die Versicherung soll Dir sagen wer den abenteuerlichen Restwert bezahlt!
Du beschliesst das Mopped wieder herzurichten. Deine Arbeitszeit kosten Dich nix und Deine beiden Kumpels (Mechaniker und Lacker) helfen gratis oder gegen Pizza. Danach machst Du ein paar Fotos, neuen TÜV und gut is.

Hast Du jetzt einen Unfall, so hast Du eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher war, die Fotos bezeugen den Zustand und die Kumpels sind Zeugen. Es ist ein instandgesetztes Fahrzeug! Zu welchem Preis und woher ihr die Ersatzteile hattet,. wieviel Freizeit ihr verschraubt habt, geht niemanden etwas an. Die Zeugen sollte nicht gerade wegen Betrug, Meineid, o.Ä. vorbestraft sein und einen deutschen Wohnsitz haben.
.
Mein Nachbar (Kripo, Bandenkriminalität) zog mal ein als Totalschaden registriertes Fahrzeug raus. Der Sachverständige der Polizei schwor, dass es das originale Fahrzeug war, das von jemandem in irrsinniger Arbeit perfekt geradegebogen worden wurde. Das einzige Manko: Es war in den Papieren inzwischen 2 Jahre jünger geworden. Blieb nur die Urkundenfälschung.
gerd
 
Gregor1250

Gregor1250

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Hi
Ein "Gegner" hat Dein Mopped beschädigt.
Das Fahrzeug ist
--- a) sehr jung aber derart stark beschädigt, dass die Rep.kosten den hohen Zeitwert (sagen wir 15 TEUR) überschreiten würden. Das muss kein absurder Schaden sein, es genügt oft ein starker Kratzer in einem Motor-Getriebegehäuse! Das Geäuse zu tauschen ist irre zeitaufwendig, eine neue Motor-Getriebeeinheit mit Aus- und Einbau auch keine Occasion (16 TEUR).
Ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Jetzt sagst Du Dir: Mir ist der Kratzer total egal, ich nehme den Zeitwert.
Dann kontert die Versicherung: Du bekommst den Zeitwert aber ohne Mehrwertsteuer und ohne Resteverwertung. Der Rest hat einen Wert von 7000 EUR. Der Meinung bist Du nicht und die Versicherung sagt OK, Du bekommst den Zeitwert (ohne Steuer) aber den Rest verwerten sie selbst. Dann taucht im Namen der Versicherung ein Osteuropäer auf, zückt die Akkuflex, schneidet den Rahmenkopf mit der Fahrgestellnummer raus, nimmt diesen plus den Brief und fragt: Soll ich den Rest mitnehmen oder wollen Sie ihn haben? Natürlich könnte er den rest an einen Teilehändler verticken aber er will den Brief und legalisiert damit ein passend geklautes Mopped.
Die Versicherung muss dann dieses gekalute Mopped bezahlen? Nö, das machen die Kunden mit den Prämien! Auch der Hersteller ist nicht böse. In dem Land in dem sich das gekalute Fahrzeug jetzt bewegt verkauft er nicht viel (zu teuer) und der Beklaute braucht was "Neues".
--- b) alt und sieht aus als hätte die Schrottpresse nicht korrekt gearbeitet (Zeitwert vorher 4000 EUR). Du willst es nicht reparieren lassen/die Reparatur ist unwirtschaftlich. Also bekommst Du den Zeitwert minus Steuer minus Restwert. Restwert? Die Versicherung soll Dir sagen wer den abenteuerlichen Restwert bezahlt!
Du beschliesst das Mopped wieder herzurichten. Deine Arbeitszeit kosten Dich nix und Deine beiden Kumpels (Mechaniker und Lacker) helfen gratis oder gegen Pizza. Danach machst Du ein paar Fotos, neuen TÜV und gut is.

Hast Du jetzt einen Unfall, so hast Du eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher war, die Fotos bezeugen den Zustand und die Kumpels sind Zeugen. Es ist ein instandgesetztes Fahrzeug! Zu welchem Preis und woher ihr die Ersatzteile hattet,. wieviel Freizeit ihr verschraubt habt, geht niemanden etwas an. Die Zeugen sollte nicht gerade wegen Betrug, Meineid, o.Ä. vorbestraft sein und einen deutschen Wohnsitz haben.
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Mein Nachbar (Kripo, Bandenkriminalität) zog mal ein als Totalschaden registriertes Fahrzeug raus. Der Sachverständige der Polizei schwor, dass es das originale Fahrzeug war, das von jemandem in irrsinniger Arbeit perfekt geradegebogen worden wurde. Das einzige Manko: Es war in den Papieren inzwischen 2 Jahre jünger geworden. Blieb nur die Urkundenfälschung.
gerd
Hallo Gerd,
deine Ausführunen machen mir hier ein wenig Mut, wenngleich es um einen gestohlenen PKW geht. Ich schildere nun mal den Fall meines Sohnes, der am 08.03.2022 vor Gericht verhandelt wird. Ich bin der Kläger (Versicherungsnehmer) gegen die Versicherung:

Mein Sohn kauft einen gebrauchten Audi Avant quattro von privat für 15.000 Euro. Im Kaufvertrag ist ein reparierter Heckschaden hinten rechts aufgeführt. Er kauft das Auto von einem Ehepaar, die aus „steuerlichen Gründen“ nicht als Verkäufer auftreten dürfen und einen Serben mit Wohnsitz in Serbien zwischengeschaltet haben. Annonciert war der Wagen allerdings von dem Ehepaar, der Serbe trat erst am Tag der Verkaufsabwicklung auf, alle vorherigen Telefonate und e-mails wurden zwischen meinem Sohn und dem Ehepaar geführt. Der Preis war vergleichbar mit den anderen Anzeigen in mobile.de.

Am Tag der Besichtigung wurde mein Sohn von einem Freund und seiner Freundin begleitet, der Wagen machte einen sehr guten Eindruck und er kauft das Fahrzeug. Der Verkäufer sichert zu, dass der Wagen nochmals über den TÜV gebracht wird, ein paar Tage später erfolgt die Bezahlung und Abholung mit neuem TÜV. Der Wagen wird mit dem Originalkennzeichen des Verkäufers nach Hause überführt. Sowohl bei Besichtigung, Abholung und bei uns in der Einfahrt werden Fotos mit Originalkennzeichen gemacht. Alle sagen: Tolles Auto. Das Fahrzeug wird auf meinen Namen versichert.

Und jetzt geht‘s eigentlich erst los: 2 Jahre später wird der Wagen gestohlen. Polizei wird gerufen, es wird eine Anzeige angefertigt und der Versicherung gemeldet. Nach einigen Wochen meldet sich die Versicherung und bittet um ein persönliches Gespräch mit mir und meinem Sohn, es käme ein Versicherungsvertreter extra über 100 km angereist. Kennt man aus dem Fernsehen, ist aber ja kein Problem.

Beim Besuch überreicht der sehr freundliche Herr eine wohlgeführte Akte vom HUK - Verband des Audi: Der Wagen hatte ca. 3 Monate vor dem Kauf nicht nur einen leichten Heckschaden sondern einen Totalschaden in Höhe von 44.000 Euro, also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Restwert wurde mit 3200 Euro beziffert und der Vorbesitzer entsprechend entschädigt. Dokumentiert war das ganze mit sehr guten Fotos und einem Gutachten. Die Versicherung argumentiert nun, dass der Wagen einen Totalschaden gehabt und bereits abgerechnet wurde. Da wir nicht über Rechnungen nachweisen können, dass der Wagen ordnungsgemäss repariert wurde (wie auch, wir wussten nichts von einem Totalschaden), verweigert nun die Versicherung die Regulierung. Ein Vergleichsversuch wurde negativ beschieden.

Wir sind da nun anderer Meinung: Das Fahrzeug machte bei Kauf einen sehr guten Eindruck, es wurden Fotos bei der Übergabe angefertigt, der Wagen ist mit neuem TÜV übergeben worden, der Wagen ist während er sich im Eigentum meines Sohnes war, bei Audi im Service gewesen - niemand hat irgendetwas gesehen oder beanstandet. Der Wagen war ordnungsgemäss versichert (Vollkasko/Teilkasko/Haftpflicht). Das einzige, was man meinem Sohn vorwerfen könnte, wäre der serbische, zwischengeschaltete Verkäufer und die o. g. „Steuerlichen Gründe“. Dies, so will ich mal sagen, ist dem jugendlichen Alter und dem „Haben wollen“ bei der Besichtigung geschuldet.

Ich weiss, ich habe hier sehr weit ausgeholt, aber für mich passte es ins Thema und war meines Erachtens nicht kürzer darzustellen. Ich erhoffe mir von euch vielleicht ein paar Tips oder ähnliche Erfahrungen, die uns eventuell weiterhelfen. Natürlich haben wir anwaltlichen Beistand und auch eine Rechtschutzversicherung.

Danke, dass ihr bis hierhin ausgehalten habt!

Viele Grüße
Gregor
 
SLK

SLK

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Der Gutachter, der das wieder mal kaputte Motorrad begutachtet, wird evtl. schlecht reparierte Vorschäden erkennen und sie vom Restwert abziehen.
´n Abend,

Vorschäden werden beim Wiederbeschaffungswert berücksichtigt, der Restwert ergibt sich meist durchziehen Gebote in der Restwertbörse.

Eine der wenigen sinnvollen Antworten ist die von Fralind.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ich bin weder Anwalt noch möchte ich mich einmischen wenn Rechtsschutz und Anwalt bereits werkeln.
Juristisch habt ihr ein Auto von einem Serben gekauft und vorher mit "irgendwem" darüber gesprochen.
Euch wurde ein Fahrzeug mit repariertem Heckschaden verkauft.
Jetzt habt ihr 2 Baustellen.
Auf der einen Seite frage ich mich ob die Angabe "reparierter Heckschaden" im Kaufvertrag den wirtschaftlichen Totalschaden ausreichend beschreibt oder da eine Täuschung o.Ä. vorlag. Sollte der Anwalt wissen.
Das Ehepaar kann sich vermutlich nicht erinnern oder war nur einem "flüchtigen Bekannten" behilflich der "sprachliche Probleme" hatte und jetzt unauffindbar ist. Von Steuer war nie die Rede. Vielleicht war das Ehepaar bereits öfter einem "Bekannten behilflich"?
Auf der anderen Seite hat eine Versicherung einen wirtschaftlichen Totalschaden abgewickelt?
Na und? Die sieht das aus einer deutschen (Preis-)Perspektive. Niemand kann "mich" hindern mein Fahrzeug selbst zurechtzudengeln. Das mag vollkommen unwirtschaftlich sein und vielleicht würde ich auch mehr verdienen wenn ich anstelle zu dengeln als Putzfrau gearbeitet hätte. Aber "mir" macht dengeln Spass!
Hat die Versicherung vertraglich darauf bestanden, dass das abgewickelte Fahrzeug verschrottet wird? Hat sie diesen Vertrag mit Dir?
Die haben ganz einfach Bedenken, dass eine "Totalbreze" fahrbereit gemacht wurde um einen Unfall zu provozieren und erneut einen Totalschaden abrechnen zu können ("Autobumser"). Dagegen steht der von Dir bezahlte Kaufpreis, den die Versicherung natürlich anzweifeln wird.
Auch der frische TÜV ist nicht unbedingt ein Kriterium. Es gibt TÜVies mit Problemen an den Augen (auch ich habe Probleme wenn ich durch einen 200 Eur-Schein etwas sehen soll). Nur die Begründung: "Als ich das Fahrzeug untersuchte lagen die genannten Mängel noch nicht vor" wird nicht ziehen. Wobei einem TÜVie egal ist ob z.B. ein Kotflügel meterdick gespachtelt oder der Motor geklaut ist.
Viel Erfolg und einen Anwalt der Probleme so formuliert, dass der Richter folgen kann.
gerd
 
Gregor1250

Gregor1250

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Hallo Gerd,

vielen Dank für deine umfassende Äußerung. Im Fahrzeugbrief war schon das Ehepaar genannt, die wir auch als Zeugen haben laden lassen. Auch Serben (Nationalität spielt überhaupt keine Rolle) mit deutschem Wohnsitz. Wir denken, dass der Mittelsmann eingeschaltet wurde um bei einem Problem -wie hier, Diebstahl oder Unfall- fein raus zu sein. Ob dieses Ehepaar am 08.03. zur Verhandlung erscheint, ist eh fraglich. Wir wissen, dass wir arglistig getäuscht wurden. Zum Zeitpunkt des Totalschadens war das Ehepaar aber der Eigentümer (sieht man über die Daten des Fahrzeugbriefs). Also sind die es auch, die vom Vorversicherer entschädigt wurden. Und ich gebe dir recht: Ein Hinweis auf einen reparierten Heckschaden würdigt aber keinesfalls den später diagnostizierten Totalschaden. Unser Sohn hat mit dem Fall für sich schon abgeschlossen. Mich ärgert die Versicherung, die in keinster Weise gesprächsbereit war und nur den lieben Onkel mit warmen Worten zu uns geschickt hatte. Was ist z. B. mit dem Restwert von 3200 Euro? Warum wurde dieser nicht wenigstens erstattet? Wir warten nun mal ab und wissen im März mehr. Wenn du magst, berichte ich danach mit PN.

Vielen Dank nochmals und viele Grüße
Gregor
 
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SLK

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Was ist z. B. mit dem Restwert von 3200 Euro? Warum wurde dieser nicht wenigstens erstattet? Wir warten nun mal ab und wissen im März mehr. Wenn du magst, berichte ich danach mit PN.
Moin,

der Restwert wird nie erstattet, denn, wie der Name sagt, handelt es sich um den Wert des kaputten Autos. Dieses Auto hat irgendwer für diesen Preis vom Geschädigten "gekauft", eventuell auch einfach der Geschädigte selbst behalten und anschließend repariert. Dieser Betrag wurde und wird nicht vom Verursacher oder dessen Versicherer bezahlt.

Mein Sohn wollte vor zwei Jahren einen zweijährigen Vito bei einem großen Markenhändler kaufen. Die Frage nach Unfallfreiheit wurde so beantwortet: Das Auto hätte einen leichten Parkschaden gehabt. Die Höhe wäre nicht genau bekannt, da der Händler das Auto angekauft hätte.

Und hier die Bilder des leichten Parkschadens.
Vito 1.jpg
Vito 2.jpg
Vito 3.jpg


Der freundliche Verkäufer hat ihm glücklicherweise eine Kopie des Fahrzeugscheines mitgegeben und der Vorbesitzer, ein Firmeninhaber, war leicht zu googeln. Von dem stammen auch die Bilder, er hatte das Auto im kaputten Zustand weiterverkauft.
 
Gregor1250

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Moin,

der Restwert wird nie erstattet, denn, wie der Name sagt, handelt es sich um den Wert des kaputten Autos. Dieses Auto hat irgendwer für diesen Preis vom Geschädigten "gekauft", eventuell auch einfach der Geschädigte selbst behalten und anschließend repariert. Dieser Betrag wurde und wird nicht vom Verursacher oder dessen Versicherer bezahlt.

Mein Sohn wollte vor zwei Jahren einen zweijährigen Vito bei einem großen Markenhändler kaufen. Die Frage nach Unfallfreiheit wurde so beantwortet: Das Auto hätte einen leichten Parkschaden gehabt. Die Höhe wäre nicht genau bekannt, da der Händler das Auto angekauft hätte.

Und hier die Bilder des leichten Parkschadens.
Anhang anzeigen 468594Anhang anzeigen 468595Anhang anzeigen 468597

Der freundliche Verkäufer hat ihm glücklicherweise eine Kopie des Fahrzeugscheines mitgegeben und der Vorbesitzer, ein Firmeninhaber, war leicht zu googeln. Von dem stammen auch die Bilder, er hatte das Auto im kaputten Zustand weiterverkauft.
Danke für die Erklärung des „Restwertes“. Nun ist der „Restwert“ aber gestohlen worden. Und somit müsste doch dieser nun ausgezahlt werden.
Jetzt bin ich natürlich auch nicht objektiv, mir tut der Sohn leid, ich ärgere mich, dass wir so reingelegt wurden und dann kommt die Versicherung mit einer für mich unverständlichen Ausrede.
 
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Mein Sohn kauft einen gebrauchten Audi Avant quattro von privat für 15.000 Euro. Im Kaufvertrag ist ein reparierter Heckschaden hinten rechts aufgeführt. Er kauft das Auto von einem Ehepaar, die aus „steuerlichen Gründen“ nicht als Verkäufer auftreten dürfen und einen Serben mit Wohnsitz in Serbien zwischengeschaltet haben. Annonciert war der Wagen allerdings von dem Ehepaar, der Serbe trat erst am Tag der Verkaufsabwicklung auf, alle vorherigen Telefonate und e-mails wurden zwischen meinem Sohn und dem Ehepaar geführt. Der Preis war vergleichbar mit den anderen Anzeigen in mobile.de.
Da sollten sich doch einem die Nackenhaare von alleine aufstellen oder es sollten bei einem die Glocken klingeln.
 
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Danke für die Erklärung des „Restwertes“. Nun ist der „Restwert“ aber gestohlen worden. Und somit müsste doch dieser nun ausgezahlt werden.
Jetzt bin ich natürlich auch nicht objektiv, mir tut der Sohn leid, ich ärgere mich, dass wir so reingelegt wurden und dann kommt die Versicherung mit einer für mich unverständlichen Ausrede.
Nun, ohne jemanden anzuklagen, aber eine beteiligte Umgehung einer Steuerschuld ist auch kein Kavaliersdelikt
 
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Da sollten sich doch einem die Nackenhaare von alleine aufstellen oder es sollten bei einem die Glocken klingeln.
'n Abend,

im Nachhinein hast Du Recht. Allerdings gibt's "Könner", da fällt jeder rein.

Mein Sohn hätte den o.a. Vito fast gekauft. Im Motorraum waren keinerlei Anzeichen für einen Vorschaden festzustellen. Nur der Anruf beim Vorbesitzer (Handwerksmeister) hat ihn vom Kauf abgehalten, denn der hat gleich gesagt, dass das Auto einen Totalschaden hatte und ihm die Bilder inklusive Gutachten geschickt. Natürlich hat mein Sohn sofort den Verkäufer angerufen und ihm das Mail des Vorbesitzers weitergeleitet. Das Auto stand danach weitere sieben Tage im Netz.
 
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Danke für die Erklärung des „Restwertes“. Nun ist der „Restwert“ aber gestohlen worden. Und somit müsste doch dieser nun ausgezahlt werden.
'n Abend,

damit würde ich mich keinesfalls zufrieden geben, siehe Fralinds Antwort # 22.
 
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'n Abend,

falls jemand Interesse hat, hier ist der Link zum Vito-Kauf.
 
Thema:

Totalschaden..hat jemand Erfahrung??

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